Seitenzahlen verweisen auf: Karl Marx/Friedrich Engels - Werke, (Karl) Dietz Verlag, Berlin. Band 14, 4. Auflage 1972, unveränderter Nachdruck der 1. Auflage 1961, Berlin/DDR. S. 614-649.

1. Korrektur
Erstellt am 31.08.1998.

X. Patrone und Mitstrolche | Inhalt | XII. Beilagen

XI. Ein Prozeß


<614> Ende Januar 1860 langten zu London 2 Nummern der Berliner "National-Zeitung" an mit 2 Leitartikeln, der erste betitelt: "Karl Vogt und die 'Allgemeine Zeitung'" (No. 37 der "National-Zeitung"), der zweite: "Wie man radikale Flugblätter macht". (No. 41 der "National-Zeitung".) Unter diesen verschiednen Titeln brachte F. Zabel eine in usum delphini verarbeitete Ausgabe von Vogts "Hauptbuch". Letzteres selbst traf viel später in London ein. Ich beschloß sofort eine Verleumdungsklage wider den F. Zabel in Berlin anhängig zu machen.

Massenhafte, während 10 Jahren in der deutschen und deutseh-amerikanischen Presse gegen mich aufgetürmte Schimpfereien hatte ich nur in ganz seltnen Ausnahmsfällen, wo ein Parteiinteresse im Spiel schien, wie bei Gelegenheit des Kölner Kommunistenprozesses, literarisch berücksichtigt. Nach meiner Ansicht besitzt die Presse das Recht, Schriftsteller, Politiker, Komödianten und andre öffentliche Charaktere zu beleidigen. Achtete ich den Angriff einer Notiz wert, so galt mir in solchen Fällen der Wahlspruch: a corsaire, corsaire et demi <auf einen Schelmen anderthalbe>.

Hier stand die Sache anders. Zabel beschuldigte mich einer Reihe krimineller und infamierender Handlungen, und zwar vor einem Publikum, das aus Parteivorurteilen geneigt, die größte Ungeheuerlichkeit zu glauben, andrerseits, bei meiner 11jährigen Abwesenheit aus Deutschland, ohne den geringsten Anhaltspunkt zu meiner persönlichen Beurteilung war. Von allen politischen Rücksichten abgesehn schuldete ich also schon meiner Familie, Frau und Kindern, Zabels infamierende Anklagen einer gerichtlichen Prüfung zu unterwerfen.

Die Art und Weise meiner Klage schloß jede gerichtliche Komödie der Irrungen, ähnlich dem Vogtschen Prozeß gegen die "Allgemeine Zeitung", <615> von vornherein aus. Hätte ich selbst die fabelhafte Absicht hegen können, wider Vogt an dasselbe Fazysche Gericht zu appellieren, das in Vogts Interesse bereits eine Kriminaluntersuchung niedergeschlagen hatte, so waren entscheidend wichtige Punkte nur in Preußen, nicht in Genf zu erledigen, während umgekehrt die einzige Angabe Zabels, wofür er Beweise bei Vogt suchen mochte, auf angeblichen Schriftstücken beruht, die Zabel ebenso leicht zu Berlin als sein Freund Vogt zu Genf vorlegen konnte. Meine "Beschwerde" gegen Zabel enthielt folgende Punkte: 1. Zabel sagt in Nr. 37 der "National-Zeitung" vom 22. Januar 1860 in dem Artikel, betitelt "Karl Vogt und die 'Allgemeine Zeitung'":

"Vogt berichtet S[eite] 136 u. f.g.d.: Unter dem Namen der Schwefelbande oder auch der Bürstenheimer war unter der Flüchtlingsschaft von 1849 eine Anzahl von Leuten bekannt, die, anfangs in der Schweiz, Frankreich und England zerstreut, sich allmählich in London sammelten und dort als ihr sichtbares Oberhaupt Herrn Marx verehrten. Politisches Prinzip dieser Gesellen war die 'Diktatur des Proletariats', und mit diesem Blendwerk täuschten sie anfangs nicht nur manche der bessern unter den Flüchtlingen, sondern auch die Arbeiter aus den Freischaren des Willichschen Korps. Unter der Flüchtlingsschaft setzten sie das Werk der 'Rheinischen Zeitung' fort, die 1849 von jeder Teilnahme an der Bewegung abmahnte, wie sie ja auch sämtliche Parlamentsmitglieder beständig angriff, weil die Bewegung ja doch nur die Reichsverfassung zum Inhalt habe. Eine furchtbare Zucht übte die Schwefelbande über ihre Anhänger. Wer von diesen auf irgendeine Weise sich ein bürgerliches Fortkommen zu erringen suchte, war schon dadurch, daß er sich unabhängig zu machen suchte, an und für sich ein Verräter an der Revolution, deren erneutes Ausbrechen jeden Augenblick erwartet werden und die darum ihre Soldaten mobil machen müsse, um sie in das Feld zu schicken. Zwietracht, Schlägereien, Duelle wurden unter dieser sorgfältig erhaltenen Klasse von Bummlern erzeugt durch ausgestreute Gerüchte, Korrespondenzen usw. Einer verdächtigte den andern als Spion und Reaktionär, Mißtrauen bestand unter allen wider alle. Eine der Hauptbeschäftigungen der Schwefelbande war, Leute im Vaterlande so zu kompromittieren, daß sie Geld zahlen mußten, damit die Bande das Geheimnis ohne Kompromittierung bewahre. Nicht einer, sondern Hunderte von Briefen wurden nach Deutschland geschrieben, daß man die Beteiligung an diesem oder jenem Akte der Revolution denunzieren würde, wenn nicht bis zu einem bestimmten Zeitpunkt eine gewisse Summe an eine bezeichnete Adresse gelange. Nach dem Grundsatz, 'wer nicht unbedingt für uns ist, ist wider uns', wurde jeder, der diesem Treiben entgegentrat, unter den Flüchtlingen nicht bloß, sondern mittelst der Presse 'ruiniert'. Die 'Proletarier' füllten die Spalten der reaktionären Presse in Deutschland mit ihren Angebereien gegen diejenigen Demokraten, welche ihnen nicht huldigten, sie wurden die Verbündeten der geheimen Polizei in Frankreich und Deutschland. Zur weitern Charakterisierung teilt Vogt u.a. einen langen Brief des ehemaligen Lieutenants Techow vom 26. August 1850 mit, worin die Grundsätze, das Treiben, die Feindschaften, die einander bekämpfenden Geheimbünde der 'Proletarier' geschildert <616> werden und worin man Marx erblickt, wie er im napoleonischen Hochmut auf seine geistige Überlegenheit die Fuchtel unter der Schwefelbande schwingt."

Zum Verständnis des Spätern sei hier gleich bemerkt, daß Zabel, der in der oben abgedruckten Stelle angeblich den Vogt "berichten" ließ, nun in eignem Namen zur weitern Illustration der Schwefelbande den Prozeß Cherval zu Paris, den Kommunistenprozeß zu Köln, die darüber von mir veröffentlichte Schrift, Liebknechts Revolutionstag zu Murten und sein durch mich mit der "Allgemeinen Zeitung" vermitteltes Verhältnis, Ohly, "ebenfalls ein Kanal der Schwefelbande", Schlag auf Schlag aufführt, endlich Biscamps Brief an die "Allgemeine Zeitung" vom 20. Oktober 1859, und dann mit den Worten abschließt:

"Acht Tage nach Biscamp schrieb auch Marx an die 'Allgemeine Zeitung' und bot ein 'gerichtliches Dokument' zum Beweise gegen Vogt an, von dem wir vielleicht ein andermal reden. Dies sind die Korrespondenten der 'Allgemeinen Zeitung'."

Von diesem ganzen Leitartikel Nr. I machte ich nur den sub 1. abgedruckten Passus zum Gegenstand der Klage, und zwar nur folgende darin befindliche Sätze:

"Eine der Hauptbeschäftigungen der" (von Marx kommandierten) .Schwefelbande war, Leute im Vaterlande so zu kompromittieren, daß sie Geld zahlen mußten, damit die Bande das Geheimnis ohne Kompromittierung bewahre. Nicht einer, sondern Hunderte von Briefen wurden nach Deutschland geschrieben, daß man die Beteiligung an diesem oder jenem Akte der Revolution denunzieren werde, wenn nicht bis zu einem bestimmten Zeitpunkt eine gewisse Summe an eine bezeichnete Adresse gelange."

Hier verlangte ich natürlich von Zabel den Beweis der Wahrheit. In der ersten Information für meinen Rechtsanwalt, Herrn Justizrat Weber zu Berlin, schrieb ich, ich verlange von Zabel nicht "Hunderte von Drohbriefen", auch nicht einen, sondern eine einzige Zeile, worin irgendeiner meiner notorischen Parteigenossen sich der angeschuldigten Infamie schuldig gemacht habe. Zabel brauchte sich ja nur an Vogt zu wenden, der ihm umgehend durch die Post die "Drohbriefe" dutzendweis zuschicken würde. Und sollte Vogt zufällig von den Hunderten von Drohbriefen nicht eine Zeile aufweisen können, so konnte er unter allen Umständen mehrere hundert "Leute im Vaterlande" nennen, die in der angegebenen Weise gebrandschatzt worden. Da die Leute sich in "Deutschland" befinden, waren sie einem Gericht zu Berlin jedenfalls eher zugänglich als einem Gericht zu Genf. Meine Klage gegen Zabels Leitartikel Nr. I beschränkte sich also auf einen einzigen Punkt - die politische Kompromittierung von Leuten in Deutsch- <617> land, um ihnen Geld abzupressen. Zur gleichzeitigen Widerlegung der übrigen Angaben seines Leitartikels Nr. I brachte ich eine Reihe von Tatsachen vor. Hier verlangte ich nicht den Beweis der Wahrheit, sondern führte den Beweis der Falschheit. Über die Schwefelbande oder auch Bürstenheimer klärte Johann Philipp Beckers Brief genügend auf. Was den Charakter des Bundes der Kommunisten anbetraf und die Art meiner Beteiligung an demselben, so konnte u.a. H. Bürgers von Köln, einer der im Kölner Kommunistenprozeß Verurteilten, als Zeuge nach Berlin zitiert und während der Gerichtsverhandlungen eidlich vernommen werden. Friedrich Engels hatte ferner unter seinen Papieren einen von November 1852 datierten und durch die Poststempel London und Manchester authentizierten Brief vorgefunden, worin ich ihm die auf meinen Antrag erfolgte Auflösung des Bundes mitteilte, ebenso die im Beschluß über die Auflösung geltend gemachten Motive: daß seit der Verhaftung der Kölner Angeklagten alle Verbindung mit dem Kontinent abgebrochen worden und eine derartige Propagandagesellschaft überhaupt nicht mehr zeitgemäß sei. Was Zabels schamlose Angabe über meine Verbindung "mit der geheimen Polizei in Deutschland und Frankreich" betraf, so sollte sie teils durch den Kölner Kommunistenprozeß, teils durch den Prozeß Cherval zu Paris erwiesen sein. Auf den letztern komme ich später zurück. In bezug auf den erstern sandte ich meinem Verteidiger meine 1853 erschienenen "Enthüllungen über den Kommunisten-Prozeß in Köln" und machte ihn aufmerksam, daß Herr Advokat Schneider II von Köln nach Berlin zitiert und eidlich über meinen Anteil an der Aufdeckung der Polizeiinfamien vernommen werden könne. Zabels Behauptung, ich und meine Parteigenossen hätten "die Spalten der reaktionären Presse in Deutschland mit Angebereien gegen diejenigen Demokraten", welche uns "nicht huldigten", "gefüllt", - stellte ich die Tatsache entgegen, daß ich niemals, weder direkt noch indirekt, vom Ausland in deutsche Zeitungen korrespondierte, mit einziger Ausnahme der "Neuen Oder-Zeitung". Meine in diesem Blatt gedruckten Beiträge und nötigenfalls die Zeugenaussage eines ihrer Redakteure, des Dr. Elsner, würden beweisen, daß ich es niemals der Mühe wert hielt, auch nur den Namen eines "Demokraten" zu erwähnen. Was Liebknechts Korrespondenz in die "Allgemeine Zeitung" betraf, so begann sie im Frühling 1855, drei Jahre nach Auflösung des "Bundes", und zwar ohne mein Vorwissen, enthielt übrigens, wie die Jahrgänge der "Allgemeinen Zeitung" beweisen, seinem Parteistandpunkt angemessene Berichte über englische Politik, aber kein Sterbenswort über "Demokraten". Wenn Liebknecht während meiner Abwesenheit von London ein zu London gegen <618> den "Demokraten" Vogt erschienenes Flugblatt der "Allgemeinen Zeitung" zusandte, war er vollständig dazu berechtigt, denn er wußte, daß das Flugblatt einen "Demokraten" zum Herausgeber hatte, den der "Demokrat" Vogt selbst zur Mitarbeit an seiner "demokratischen" Propaganda aufgefordert, also als sich ebenbürtigen "Demokraten" anerkannt hatte. Zabels Schnurre, mich selbst zum "Korrespondenten der 'Allgemeinen Zeitung'" zu ernennen, wurde schlagend widerlegt durch einen Brief, den Herr Orges (Beilage 10) mir wenige Tage vor Eröffnung des Augsburger Prozesses schrieb, und worin er u.a. meine präsumierten "liberalen" Vorurteile gegen die "Allgemeine Zeitung" zu berichtigen sucht. Endlich Zabels Lüge, daß "acht Tage nach Biscamp auch Marx an die 'Allgemeine Zeitung' schrieb", zerfiel in sich selbst, da Biscamps Brief vom 20. Oktober 1859 datiert und die wenigen Begleitzeilen, womit ich Herrn Orges das verlangte "Dokument" zuschickte, am 24. Oktober 1859 dem Bezirksgericht zu Augsburg vorlagen, also nicht am 29. Oktober 1859 in London geschrieben sein konnten.

Dem Gericht gegenüber schien es passend, dem angeführten Beweismaterial einige wenige Dokumente zuzufügen, die das grotesk infame Licht, welches "Demokrat" Zabel auf meine Stellung innerhalb der Emigration und mein "Treiben" im Ausland zu werfen sucht, auf den Verleumder zurückwerfen.

Ich lebte erst zu Paris von Ende 1843 bis Anfang 1845, als Guizot mich auswies. Zur Charakteristik meiner Stellung in der französischen Revolutionspartei während meines Pariser Aufenthalts sandte ich meinem Verteidiger einen Brief Flocons, der im Namen der provisorischen Regierung von 1848 Guizots Ausweisungsbefehl zurücknimmt und mich zur Rückkehr von Belgien nach Frankreich einlud. (Beilage 14.) In Brüssel lebte ich von Anfang 1845 bis Ende Februar 1848, zu welcher Zeit Rogier mich aus Belgien auswies. Die Brüsseler Munizipalität setzte nachträglich den Polizeikommissär ab, der meine Frau und mich bei Gelegenheit jener Ausweisung verhaftet hatte. Zu Brüssel bestand eine internationale demokratische Gesellschaft, deren Ehrenpräsident der greise General Mellinet war, der Retter Antwerpens gegen die Holländer. Präsident war Advokat Jottrand, früher Mitglied der belgischen provisorischen Regierung; Vizepräsident für die Polen Lelewel, früher Mitglied der polnischen provisorischen Regierung; Vizepräsident für die Franzosen Imbert, nach der Februarrevolution von 1848 Gouverneur der Tuilerien, und als Vizepräsident der Deutschen funktionierte ich, erwählt durch ein öffentliches Meeting, das aus den Mitgliedern des deutschen Arbeitervereins und der gesamten deutschen Emigration zu Brüssel bestand. Ein Brief Jottrands an mich zur Zeit der Stif- <619> tung der "Neuen Rheinischen Zeitung" (Jottrand gehört zur sogenannten amerikanischen Schule der Republikaner, also einer mir fremden Richtung) und ein paar sonst indifferente Zeilen meines Freundes Lelewel zeigen hinreichend meine Stellung in der demokratischen Partei zu Brüssel. Ich legte sie also den Verteidigungsstücken bei. (Beilage 14.)

Nachdem ich Frühling 1849 aus Preußen und Spätsommer 1849 aus Frankreich verjagt worden war, begab ich mich nach London, wo ich seit Auflösung des Bundes (1852) und nachdem die meisten meiner Freunde London verlassen, allen öffentlichen und geheimen Gesellschaften, ja aller Gesellschaft fern lebe, wohl aber von Zeit zu Zeit, mit Erlaubnis des "Demokraten" Zabel, einem auserwählten Kreis von Arbeitern Gratisvorlesungen über politische Ökonomie halte. Der Londoner deutsche Arbeiterbildungsverein, aus dem ich am 15. Sept. 1850 ausschied, feierte am 6. Februar 1860 sein zwanzigjähriges Stiftungsfest, wozu er mich einlud und auf dem er den einstimmigen Beschluß faßte, Vogts Angabe, ich habe die deutschen Arbeiter im allgemeinen und die Londoner Arbeiter im besondren "ausgebeutet", als "Verleumdung zu brandmarken". Der damalige Präsident des Arbeitervereins, Herr Müller, ließ diesen Beschluß am 1. März 1860 vor dem Polizeigericht zu Bow Street authentizieren. Neben diesem Dokument schickte ich meinem Rechtsanwalt einen Brief des englischen Advokaten und Führers der Chartistenpartei Ernest Jones (Beilage 14), worin er seine Entrüstung über die "infamous articles" (die infamen Artikel) der "National-Zeitung" (Ernest Jones, zu Berlin geboren und auferzogen, versteht mehr deutsch als Zabel) ausspricht und unter anderm meiner jahrelangen Gratismitarbeit an den Londoner Organen der Chartistenpartei gedenkt. Ich darf hier wohl erwähnen, daß, als ein englisches Arbeiterparlament Ende 1853 in Manchester tagte, Louis Blanc und ich allein unter den Mitgliedern der Londoner Emigration eine Einladung als Ehrenmitglieder erhielten.

Schließlich, da Ehrenvogt mich "vom Schweiße der Arbeiter", von denen ich niemals einen Centime erhalten oder verlangt habe, "leben", und "Demokrat" Zabel mich "Leute im Vaterland" politisch "so kompromittieren" läßt, daß "sie Geld zahlen mußten, damit die Bande das Geheimnis ohne Kompromittierung bewahre", ersuchte ich Herrn Charles A. Dana, den managing editor <verantwortlicher Redakteur>der "New York Tribune", des ersten englisch-amerikanischen Blattes, das 200.000 Abonnenten zählt und daher beinahe so verbreitet ist als der Bieler "Commis voyageur" und Zabels "Organ der Demokratie", <620> um eine schriftliche Erklärung über meine nun zehnjährige bezahlte Mitarbeit an der "Tribune", der "Cyclopædia Americana" usw. Sein für mich ehrenvoller Brief (s. Beilage 14) war das letzte Dokument, das ich meinem Rechtsanwalt zur Abwehr der Vogt-Zabelschen Stankkugeln Nr. I zustellen zu müssen glaubte.

2. In Zabels Leitartikel Nr. II, "Wie man radikale Flugblätter macht" (Nr. 41 der "National-Zeitung" vom 25. Januar 1860), heißt es:

"Woher das Geld für dies freigebig verteilte Blatt" (nämlich das "Volk") "kam, wissen die Götter, daß Marx und Biscamp kein überflüssiges Geld haben, das wissen die Menschen."

Isoliert betrachtet könnte diese Stelle als unbefangener Ausruf der Verwunderung gelten, wie wenn ich z.B. sagte: "Wie ein gewisser Fettbildner, den ich während meiner Studentenzeit in Berlin als geistig und materiell verwahrlosten Dunce kannte - er war Besitzer einer Kleinkinderbewahranstalt, und seine literarischen Leistungen vor der Revolution von 1848 beschränkten sich auf einige verstohlene Beiträge in ein belletristisches Winkelblättchen - wie besagter fettbildender Dunce es angefangen hat, Hauptredakteur der 'National-Zeitung', ihr Mitaktionär und 'überflüssiges Geld habender Demokrat' zu werden, mögen die Götter wissen. Die Menschen, die einen gewissen Roman von Balzac und die Periode Manteuffel studiert haben, können es ahnen."

Einen ganz anders bösartigen Sinn erhielt Zabels Äußerung dadurch, daß sie seinen Angaben über meine Verbindungen mit der geheimen Polizei in Frankreich und Deutschland und meine polizistisch-konspiratorischen Gelderpressungsdrohbriefe nachfolgt und sich direkt anschließt an die sub 3. zu erwähnende "massenhafte Verfertigung von falschem Papiergeld". Es sollte offenbar angedeutet werden, daß ich dem "Volk" auf unehrenhafte Weise Geldzuschüsse verschafft habe.

Zu Zabels gerichtlicher Widerlegung diente ein Manchester Affidavit vom 3. März 1860, wonach alles von mir dem "Volk" übermachte Geld, mit Ausnahme eines aliquoten Teils, den ich selbst zahlte, nicht, wie Vogt meint, von "über dem Kanal", sondern aus Manchester floß und zwar aus den Taschen meiner Freunde. (S. die Augsburger Kampagne.)

3. "Zur Charakteristik" der "Taktik" der "Partei der 'Proletarier' unter Marx" erzählt F. Zabel, Leitartikel Nr. II u.a.

"In dieser Art wurde 1852 eine Verschwörung der schändlichsten Art, mit massenhafter Verfertigung von falschem Papiergeld, man sehe das Nähere bei Vogt, gegen die schweizerischen Arbeitervereine eingefädelt etc."

<621> So verarbeitet Zabel Vogts Angaben über das Cherval-Abenteuer und macht mich zum moralischen Urheber und kriminellen Teilnehmer von "massenhafter Verfertigung von falschem Papiergeld". Mein Beweismaterial zur Widerlegung dieser Angabe des "Demokraten" Zabel erstreckte sich über die ganze Periode von Chervals Eintritt in den "Bund der Kommunisten" bis zu seiner Flucht von Genf 1854. Ein Affidavit, welches Karl Schapper am 1. März 1860 vor dem Polizeigericht zu Bow Street gab, bewies, daß Chervals Eintritt in den Bund zu London vor meinem Eintritt in den Bund stattfand, daß er von Paris aus, wo er Sommer 1850 bis Frühling 1852 hauste, nicht mit mir, sondern mit dem mir feindlichen Gegenbund unter Schapper und Willich in Verbindung trat, nach seiner Scheinflucht aus dem Gefängnis von St. Pelagie und seiner Wiederankunft in London (Frühling 1852) in den dortigen öffentlichen Deutschen Arbeiterbildungsverein, dem ich seit September 1850 nicht mehr angehöre, eintrat, bis er hier endlich entlarvt, infam erklärt und ausgestoßen wurde. Ferner konnte Advokat Schneider II in Köln eidlich darüber vernommen werden, daß die während des Kölner Kommunistenprozesses gemachten Enthüllungen über Cherval, sein Verhältnis zur preußischen Polizei in London usw. von mir herrührten. Meine 1853 veröffentlichten "Enthüllungen" bewiesen, daß ich ihn nach Schluß des Prozesses öffentlich denunziert hatte. Endlich gab Joh. Philipp Beckers Brief Auskunft über Chervals Genfer Periode.

4. Nachdem "Demokrat" F. Zabel in Leitartikel No. II das gegen Vogt gerichtete Flugblatt "Zur Warnung" mit echt duncischer Logik befaselt und das auf den Ursprung desselben bezügliche, der "Allgemeinen Zeitung" von mir übersandte Zeugnis Vögeles möglichst verdächtigt hat, schließt er ab wie folgt:

"Er" (Blind) "ist offenbar kein Mitglied der engern Partei Marx. Uns scheint, daß es für diese nicht allzu schwer war, ihn zum Sündenbock zu machen, und wenn die Anklage gegen Vogt Gewicht haben sollte, so mußte sie notwendig auf eine bestimmte Person zurückgeführt werden, welche dafür einzustehen hatte. Die Partei Marx konnte nun sehr leicht die Autorschaft des Flugblatts auf Blind wälzen, eben weil und nachdem dieser im Gespräch mit Marx und in dem Artikel der 'Free Press' sich in ähnlichem Sinne geäußert hatte; mit Benutzung dieser Blindschen Aussagen und Redewendungen konnte das Flugblatt geschmiedet werden, so daß es wie sein Fabrikat aussah ... Jedermann mag nun nach Belieben Marx oder Blind für den Verfasser halten" etc.

Zabel beschuldet mich hier, ein Aktenstück, das Flugblatt "Zur Warnung", im Namen Blinds geschmiedet und ihn später durch ein von mir der "Allgemeinen Zeitung" zugeschicktes falsches Zeugnis als Verfasser des von mir geschmiedeten Flugblatts hingestellt zu haben. Die gerichtliche <622> Widerlegung dieser Angaben des "Demokraten" Zabel war ebenso schlagend als einfach. Sie bestand aus Blinds früher zitiertem Brief an Liebknecht, Blinds Artikel in der "Free Press", den beiden Affidavits Wiehes und Vögeles (Beilagen 12 und 13) und der gedruckten Erklärung von M. D. Schaible.

Vogt, der bekanntlich in seinen "Studien" die bayrische Regierung verhöhnt, reichte eine Klage gegen die "Allgemeine Zeitung" Ende August 1859 ein. Schon im folgenden September mußte die "Allgemeine Zeitung" um Ausstand der öffentlichen Gerichtsverhandlung einkommen, und trotz des gewährten Ausstands fand die Verhandlung wirklich statt am 24. Oktober 1859. Wenn solches im Dunkelstaat Bayern geschah, was stand nicht im Lichtstaat Preußen zu gewarten, ganz davon abgesehn, daß es sprich wörtlich "in Berlin Richter gibt".

Mein Rechtsanwalt, Herr Justizrat Weber, formulierte meine Klage dahin:

"Der Redakteur der 'National-Zeitung', Dr. Zabel, hat mich in den in den diesjährigen Nummern 37 und 41 dieser Zeitung enthaltenen Leitartikeln wiederholt öffentlich verleumdet und mich insbesondere beschuldigt: l. auf unehrenhafte und verbrecherische Weise Geld zu erwerben und erworben zu haben; 2. das anonyme Flugblatt 'Zur Warnung' geschmiedet und der 'Allgemeinen Zeitung' gegenüber, wider besseres Wissen, nicht nur einen gewissen Blind als den Verfasser ausgegeben, sondern auch den Beweis dafür durch ein Dokument, von dessen unrichtigem Inhalt ich hätte überzeugt sein müssen, versucht zu haben."

Herr Justizrat Weber wählte zuerst das Untersuchungsverfahren, d.h. er denunzierte Zabels Verleumdungen dem Staatsanwalt, damit nun von Amts wegen gegen Zabel eingeschritten werde. Am 18. April 1860 erfolgte nachstehende "Verfügung":

"Urschriftlich an den Herrn Dr. Karl Marx, zu Händen des Herrn Justizrats Weber, mit dem Eröffnen zurück, daß kein öffentliches Interesse vorliegt, welches mir Anlaß gäbe einzuschreiten. (Artikel XVI des Einführungsgesetzes zum Strafgesetzbuch vom 14. April 1851,) Berlin, den 18. April.

Der Staatsanwalt beim Königl. Stadtgericht
gez. Lippe"

Mein Verteidiger appellierte an den Oberstaatsanwalt und erzielte am 26. April 1860 eine zweite "Verfügung" des Wortlauts:

"An den königl. Justizrat Herrn Weber als Mandatar des Herrn Dr. Karl Marx zu London hier. Sie erhalten die mit der Beschwerde vom 20. April c. in der Denunziationssache wider den Dr. Zabel hierselbst eingereichten Schriftstücke mit dem Bemerken zurück, daß allerdings die einzige Rücksicht, durch welche der Staatsanwalt <623> in dem ihm durch Artikel XVI des Einführungsgesetzes zum Strafgesetzbuche gewährten diskretionären Ermessen sich nur leiten lassen kann, die Frage ist, ob die Verfolgung durch irgendein erkennbares öffentliches Interesse gefordert werde? Diese Frage muß ich im vorliegenden Fall übereinstimmend mit dem königl. Staatsanwalt verneinen und weise daher Ihre Beschwerde zurück. Berlin, den 26. April 1860.

Der Oberstaatsanwalt bei dem Königl. Kammergericht
gez. Schwarck"

Diese beiden abschlägigen Bescheide von Staatsanwalt Lippe und Oberstaatsanwalt Schwarck fand ich völlig berechtigt. In allen Staaten der Welt, also wohl auch im pr[eußischen] Staat, versteht man unter öffentlichem Interesse das Regierungsinteresse. "Irgendein erkennbares öffentliches Interesse", den "Demokrat" Zabel wegen Verleumdung gegen meine Person zu verfolgen, lag nicht auf seiten der pr[eußischen] Regierung und konnte nicht vorliegen. Das Interesse lag vielmehr umgekehrt. Zudem besitzt der Staatsanwalt nicht die richterliche Befugnis zu urteilen; er hat, selbst wider seine Überzeugung oder Ansicht, der Vorschrift seines Vorgesetzten, in letzter Instanz des Justizministers, blind zu folgen. Tatsächlich stimme ich also durchaus überein mit den Bescheiden der Herren Lippe und Schwarck, hege jedoch einen juristischen Skrupel über Lippes Berufung auf Artikel XVI des Einführungsgesetzes zum Strafgesetzbuch vom 14. April 1851. Zur Angabe der Motive, weshalb sie von ihrer Gewalt einzuschreiten keinen Gebrauch macht, ist die Staatsanwaltschaft durch keine Vorschrift des preußischen Gesetzbuchs verpflichtet. Auch der von Lippe zitierte Artikel XVI enthält keine Silbe in dieser Beziehung. Wozu ihn also zitieren?

Mein Rechtsanwalt schlug nun das Zivilprozeßverfahren ein, und ich atmete auf. Wenn die preußische Regierung kein öffentliches Interesse hatte, den F. Zabel zu verfolgen, so hatte ich das desto lebhaftere Privatinteresse der Selbstwehr. Und ich trat jetzt in meinem eignen Namen auf. Wie das Urteil ausfalle, war mir gleichgültig, sobald es nur gelang, den F. Zabel vor die Schranken eines öffentlichen Gerichts zu bannen. Nun denke man sich mein Erstaunen! Es handelte sich, wie ich erfuhr, noch nicht um gerichtliche Einleitung meiner Klage, sondern um gerichtliche Einleitung der Frage, ob mir das Recht zustehe, den F. Zabel zu verklagen?

Nach der pr[eußischen] Gerichtsverfassung, erfuhr ich zu meinem Schrecken, muß jeder Kläger, bevor der Richter die Klage einleitet, d.h. zum wirklichen Richterspruch vorbereiten läßt, den Fall demselben Richter so vorlegen, daß letzterer ersieht, ob überhaupt ein Klagerecht vorhanden ist. Bei dieser vorläufigen Prüfung der Akten mag der Richter neue Beweis- <624> mittel verlangen oder einen Teil der alten Beweismittel unterdrücken oder finden, daß überhaupt kein Klagerecht existiert. Beliebt es ihm, dem Kläger das Recht der Klage zuzugestehn, so leitet der Richter die Klage ein, das kontradiktorische Verfahren beginnt, und die Sache wird durch Urteil entschieden. Verweigert der Richter das Klagerecht, so weist er den Kläger einfach per decretum, durch Verfügung ab. Dies Verfahren ist nicht nur dem Injurienprozesse, sondern dem Zivilprozesse überhaupt eigen. Eine Injurienklage, wie jede andre Zivilklage, kann daher möglicherweise in allen Instanzen durch solche amtliche Verfügung abgewiesen und demgemäß niemals abgemacht werden.

Man wird zugeben, daß eine Gesetzgebung, die das Klagerecht der Privatperson in ihren eignen Privatangelegenheiten nicht anerkennt, die allereinfachsten Grundgesetze der bürgerlichen Gesellschaft noch verkennt. Aus einem selbstverständlichen Recht der selbständigen Privatperson wird das Klagerecht ein vom Staat durch seine richterlichen Beamten erteiltes Privilegium. In jedem einzelnen Rechtszwist schiebt sich der Staat zwischen die Privatperson und die Gerichtstüre, die sein Privateigentum ist und die er nach Gutdünken öffnet oder schließt. Erst verfügt der Richter als Beamter, um später zu urteilen als Richter. Derselbe Richter, der ohne Verhör des Angeklagten, ohne kontradiktorisches Verfahren vorurteilt, ob ein Recht der Klage existiert, der sich etwa auf Seite des Anklägers stellt, also in einem gewissen Grade für die Berechtigung der Klage, also in gewissem Grad gegen den Angeklagten entscheidet, ebenderselbe Richter soll nun später bei der wirklichen Gerichtsverhandlung parteilos zwischen Kläger und Angeklagtem urteilen, also über sein eignes Vorurteil aburteilen. B. beohrfeigt A. A. kann den Ohrfeiggeber nicht verklagen, bevor er eine Lizenz dazu vom richterlichen Beamten höflichst eingelöst hat. A. hält dem B. ein Grundstück vor. B. bedarf einer vorläufigen Konzession zur gerichtlichen Geltendmachung seiner Eigentumsansprüche. Er mag sie erhalten oder nicht erhalten. B. verleumdet den A. in der öffentlichen Presse, und im geheimen "verfügt" ein richterlicher Beamter vielleicht, daß A. den B. nicht verfolgen darf. Man begreift, welche Ungeheuerlichkeiten ein solches Verfahren schon im eigentlichen Zivilprozesse erzeugen kann. Und nun gar bei Verleumdungen unter politischen Parteien durch das Organ der Presse! In allen Ländern, und selbst in Preußen, sind Richter bekanntlich Menschen wie andre. Hat doch sogar einer der Vizepräsidenten des Königl.-Preußischen Obertribunals, Herr Dr. Götze, im preußischen Herrenhause erklärt, die preußische Jurisprudenz sei durch die Verwirrungen der Jahre 1848, 1849 und 1850 in Verlegenheit geraten und habe einige Zeit bedurft, <625> um sich zu orientieren. Wer bürgt dem Dr. Götze dafür, daß er sich nicht in der Zeit der Orientierung verrechnet? Daß in Preußen das Recht der Klage, gegen einen Verleumder z.B., von der vorläufigen "Verfügung" eines Beamten abhängt, den die Regierung noch obendrein (siehe vorläufige Verordnung vom 10. Juli 1849 und Disziplinargesetz vom 7. Mai 1851 ) wegen sogenannter "Pflichtverletzung im Amt" mit Verweisen, Geldbußen, unfreiwilligen Versetzungen auf eine andre Stelle und sogar schimpflicher Entlassung aus dem Justizdienst bestrafen kann - wie werde ich es nur anfangen, das den Engländern nicht klar, sondern glaublich zu machen?

Ich bezwecke nämlich die Veröffentlichung einer englischen Broschüre über meinen Casus contra F. Zabel. Und Edmond About, als er "La Prusse en 1860" schrieb, was hätte er nicht um die Notiz gegeben, daß in dem Gesamtumfang der preußischen Monarchie nirgendwo das Klagerecht existiert außer in der mit dem Code Napoléon "gesegneten" Rheinprovinz! Leiden müssen die Menschen überall unter den Gerichten, aber nur in wenigen Ländern ist es ihnen untersagt zu klagen.

Unter diesen Umständen begreift man, daß mein Prozeß gegen Zabel vor preußischem Gericht sich unter der Hand verwandeln mußte in meinen Prozeß über Zabel mit den preußischen Gerichten. Von der theoretischen Schönheit der Gesetzgebung weg werfe man nun einen Blick auf die praktischen Reize ihrer Anwendung.

Am 8. Juni 1860 erließ das königl. Stadtgericht zu Berlin folgende "Verfügung":

"Verfügung auf die Klage vom 5. Juni 1860 in Injuriensachen
Marx contra Zabel.
M. 38 de 1860.

1. Die Klage wird wegen mangelnden Tatbestandes zurückgewiesen, weil die beiden inkriminierten Leitartikel der hiesigen 'National-Zeitung' lediglich die politische Haltung der Augsburger 'Allgemeinen Zeitung' und die Geschichte des anonymen Flugblatts 'Zur Warnung' zum Gegenstand der Besprechung machen und die darin enthaltenen Äußerungen und Behauptungen, insofern dieselben von dem Verfasser selbst gemacht worden sind und nicht in bloßen Zitaten anderer Personen bestehen, die Grenzen einer erlaubten Kritik nicht überschreiten und daher nach der Bestimmung des § 154 des Strafgesetzbuchs, da auch die Absicht zu beleidigen weder aus der gebrauchten Form dieser Äußerungen noch aus den Umständen, unter denen sie erfolgt sind, hervorgeht, für strafbar nicht erachtet werden können.

Berlin, 8. Juni 1860

Kgl. Stadtgericht, Abt. für Kriminalsachen.
Kommission I für Injuriensachen. (L. S. < loco sigilli - an Stelle des Siegels >)"

<626> Also das Stadtgericht verbietet mir, den F. Zabel zu verklagen, und enthebt den Zabel der Verdrießlichkeit, für seine öffentlichen Verleumdungen Rede zu stehn! Und warum? "Wegen mangelnden Tatbestandes." Die Staatsanwaltschaft verweigerte für mich, gegen Zabel einzuschreiten, weil kein irgend erkennbares öffentliches Interesse vorlag. Das Stadtgericht verbietet mir, in eigner Person gegen den Zabel einzuschreiten, weil kein Tatbestand vorliege. Und warum liegt kein Tatbestand vor?

Erstens: "Weil die beiden Leitartikel der 'National-Zeitung' lediglich die politische Haltung der 'Allgemeinen Zeitung' betreffen."

Weil Zabel mich vorläufig in einen "Korrespondenten der 'Allgemeinen Zeitung'" umlügt, hat Zabel das Recht, mich zum Prügeljungen seines Konkurrenzkrakeels mit der "Allgemeinen Zeitung" zu machen, und ich besitze nicht einmal das Recht, über diese "Verfügung" des gewaltigen Zabel zu klagen! Schwefelbande, Bürstenheimer, Complot franco-allemand <französisch-deutscher Komplott>, Revolutionstag von Murten, Kölner Kommunistenprozeß, Genfer Geldpapierfälschung, "Werk der 'Rheinischen Zeitung'" usw. usw. - alles das betrifft "lediglich die politische Haltung der 'Allgemeinen Zeitung'".

Zweitens: F. Zabel hatte "nicht die Absicht zu beleidigen". Beileibe nicht! Der gute Kerl hatte nur die Absicht, mich politisch und moralisch totzulügen.

Wenn "Demokrat" F. Zabel in der "National-Zeitung" behauptet, ich habe Geld massenhaft gefälscht, Dokumente im Namen dritter Personen geschmiedet, Leute im Vaterlande politisch kompromittiert, um ihnen Geld abzupressen unter der Drohung der Denunziation usw., so kann Zabel, juristisch gesprochen, mit diesen Angaben nur eins oder das andre bezwecken. Mich zu verleumden oder mich zu denunzieren. Im ersten Fall ist Zabel gerichtlich strafbar, im zweiten hat er gerichtlich den Beweis der Wahrheit zu liefern. Was scheren mich die sonstigen Privatabsichten des "Demokraten" F. Zabel?

Zabel verleumdet, aber ohne "die Absicht zu beleidigen". Er schneidet mir die Ehre ab, wie jener Türke dem Griechen den Kopf abschnitt ohne die Absicht, wehe zu tun.

Die spezifische "Absicht" des Zabel, zu "beleidigen", wenn bei Infamien, wie "Demokrat" F. Zabel sie mir andichtet, wenn einmal von "beleidigen" und "Absicht zu beleidigen" die Rede sein soll, die bitterböse Absicht des guten Zabel dunstet aus allen Poren seiner Leitartikel No. I und No. II.

Vogts "Hauptbuch", Beilagen eingerechnet, zählt nicht weniger als <627> 278 Seiten. Und F. Zabel, gewohnt "to draw out the thread of his verbosity finer than the staple of his argument" <"den Faden seiner Geschwätzigkeit feiner auszuspinnen als der Wollenvorrath seiner Gedanken verträgt">, der breitspurige F. Zabel, Dunce Zabel bringt es fertig, diese 278 Seiten in ungefähr 5 kleine Zeitungsspalten zu verdichten, ohne daß eine einzige Verleumdung Vogts gegen mich und meine Partei verlorenginge. Aus den schmutzigsten Partien gibt F. Zabel eine Blumenlese, von den minder drastischen eine Inhaltsanzeige. F. Zabel, gewohnt, aus zwei Gedanken-molecules 278 Seiten herauszuziehn, kondensiert 278 Seiten in zwei Leitartikel, ohne daß ihm bei diesem Prozeß ein einziges Gemeinheitsatom entfällt. Ira facit poetam. <Der Zorn macht den Poeten> Wie intensiv denn mußte die Bosheit sein, die Zabels Wasserkopf in eine hydraulische Presse von solcher Kompressivkraft umzaubern konnte!

Andrerseits verdunkelt ihm die Bosheit den Blick so völlig, daß er mir Wundermacht zuschreibt, wirkliche Wundermacht, nur damit er eine Gemeinheit mehr insinuieren kann.

Nachdem er in dem ersten Leitartikel mit der Schilderung der Schwefelbande unter meinem Kommando begonnen und mich und meine Parteigenossen glücklich zu "Verbündeten der geheimen Polizei in Frankreich und Deutschland" gemacht, nachdem er u.a. erzählt, daß "diese Leute" den Vogt haßten, weil er ihnen gegenüber beständig die Schweiz rettete, fährt er fort:

"Als nun Vogt im vorigen Jahr seine Klage gegen die 'Allgemeine Zeitung' erhoben hatte, meldete sich bei dieser brieflich ein andrer Londoner Spießgeselle, Biscamp ... In der schamlosesten Weise bietet der Schreiber in dem Briefe seine ... Feder als zweiter Korrespondent neben Herrn Liebknecht an. Acht Tage nach Biscamp schrieb auch Marx an die 'Allgemeine Zeitung' und bot ein 'gerichtliche Dokument' zum Beweise gegen Vogt an, von dem" (Dokument, Beweis oder Vogt?) "wir vielleicht ein andermal reden."

Letzteres Versprechen gibt Zabel am 22. Januar und löst es schon am 25. Januar in Nr. 41 der "National-Zeitung", wo es heißt:

"Also Blind will nicht der Verfasser des Flugblatts sein; als solcher wird er ... zum ersten Mal in Biscamps Brief an die 'Allgemeine Zeitung' vom 24. Oktober bezeichnet... Um für Blinds Autorschaft weiter zu plädieren, schreibt am 29. Oktober Marx an die 'Allgemeine Zeitung'."

Also nicht einmal, zweimal, erst am 22. Januar und dann wieder am 25. Januar, nachdem er 3 Tage Bedenkzeit hatte, traut mir F. Zabel die Wundermacht zu, in London am 29. Oktober 1859 einen Brief zu schreiben, der dem Bezirksgericht zu Augsburg am 24. Oktober 1859 vorlag, und beide- <628> mal traut er mir die Wundermacht zu, um eine Verbindung herzustellen zwischen dem von mir der "Allgemeinen Zeitung" eingesandten "Dokument" und Biscamps anstößigem Brief an die "Allgemeine Zeitung", um meinen Brief als den pedisequus <die Folgeerscheinung> von Biscamps Brief erscheinen zu lassen. Und es war nicht Bosheit, verbiesterte Bosheit, die diesen F. Zabel so bis zum Wunderglauben stockdumm machte, weit über das normale Dunzmaß hinaus?

Aber, "plädiert" das Stadtgericht "weiter", Zabels Leitartikel No. II macht "lediglich die Geschichte des anonymen Flugblatts 'Zur Warnung'" zum "Gegenstand der Besprechung". Zum Gegenstand? Soll heißen: zum Vorwand.

Eisele-Beisele, diesmal versteckt unter dem Namen der "Vaterlandsfreunde", hatten, wie es scheint, im November 1859 dem "Nationalverein "' einen "offnen Brief" zugeschickt, der in der reaktionären "Neuen Hannoverschen Zeitung" abgedruckt ward. Der "offne Brief" verletzte das Maß der "Demokratie" Zabel, die ihrem Löwenmut gegen die Dynastie Habsburg das Gleichgewicht hält durch ihre Kriecherei vor der Dynastie Hohenzollern. Die "Neue Preußische Zeitung" nahm von dem "offnen Brief" Anlaß zu der jedenfalls nicht originellen Entdeckung, daß, wenn die Demokratie einmal anfängt, sie nicht notwendig endet in - F. Zabel und seinem "Organ der Demokratie". Zabel ergrimmte und schrieb Leitartikel Nr. II: "Wie man radikale Flugblätter macht".

"Indem", sagt der gewichtige Zabel, "indem wir die 'Kreuz-Zeitung' einladen, die Geschichte des Flugblatts ('Zur Warnung') an der Hand der von Vogt mitgeteilten Aktenstücke und Erläuterungen mit uns durchzugehn, hoffen wir auf ihr schließliches Zugeständnis, daß wir doch recht hatten, vor acht Wochen zu sagen, der offne Brief an den Nationalverein sei etwas für sie, nicht für uns, er sei für ihre Spalten verfertigt worden, nicht für die unsrigen."

Der in die Geheimnisse des Radikalismus von Vogt radicaliter <mit aller Gründlichkeit> eingeweihte "Demokrat" Zabel will also seinerseits das Geheimnis "Wie man radikale Flugblätter macht" der "Kreuz-Zeitung" vordozieren oder, wie das Stadtgericht dies ausdrückt, "lediglich die Geschichte des Flugblatts 'Zur Warnung' zum Gegenstande der Besprechung machen". Und wie fängt F. Zabel das an?

Er beginnt mit der "Taktik" der "Partei der 'Proletarier' unter Marx". Erst erzählt er, wie die "Proletarier unter Marx" hinter dem Rücken, aber im Namen eines Arbeitervereins, mit auswärtigen Arbeitervereinen, "auf <629> deren Kompromittierung es abgesehn ist", von London aus Korrespondenzen führen, "Umtriebe", Organisierung des Geheimbunds usw. ins Werk setzen und schließlich "Schriftstücke" abfassen lassen, die den Vereinen, "auf deren Kompromittierung es abgesehn ist... unausbleiblich Reklamationen der Polizei zuziehn". Um also die "Kreuz-Zeitung" zu belehren, "wie man radikale Flugblätter macht", lehrt Zabel zunächst, wie "die Partei der 'Proletarier' unter Marx" polizistische "Korrespondenzen" und "Schriftstücke" macht, die keine "Flugblätter" sind. Um zu erzählen, "wie man radikale Flugblätter macht", erzählt er weiter, wie die "Proletarier unter Marx" 1852 zu Genf "massenhaft falsches Papiergeld" machten, was wieder keine "radikalen Flugblätter" sind. Um zu erzählen, "wie man radikale Flugblätter macht", berichtet er, wie die "Proletarier unter Marx" auf dem Lausanner Zentralfest, 1859, schweizerfeindliche und vereinskompromittierliche "Manöver" machten, was wieder keine "radikalen Flugblätter sind; wie "Biscamp und Marx" mit nur "den Göttern" bekannten Geldquellen "Das Volk" machten, was wieder kein "radikales Flugblatt", sondern eine Wochenschrift war, und nach alledem legt er ein wohlmeinendes Wort ein für die unbefleckte Reinheit des Vogtschen Werbebüros, was wieder kein "radikales Flugblatt" war. So füllt er 2 von den 31/4 Spalten des Artikels "Wie man radikale Flugblätter macht". Diesen zwei Dritteilen des Artikels dient also die Geschichte des anonymen Flugblatts nur als Vorwand, um die Vogtschen Infamien nachzuholen, die "Freund" und Mitstrolch F. Zabel unter der Rubrik "Politische Haltung der Allgemeinen Zeitung" noch nicht an den Mann gebracht hat. Endlich, zu guter Letzt, kommt Dunce I. auf die Kunst "radikale Flugblätter zu machen", nämlich auf "die Geschichte" des Flugblatts "Zur Warnung".

"Blind will nicht der Verfasser des Flugblatts sein; als solcher wird er dreist und zum ersten Male in Biscamps Brief an die 'Allgemeine Zeitung' vom 24. Oktober bezeichnet ... Um für Blinds Autorschaft weiter zu plädieren, schreibt am 29. Oktober Marx an die 'Allgemeine Zeitung': 'Ich habe mir beifolgendes Dokument verschafft, weil Blind verweigerte, für Äußerungen einzustehn, die er mir und andern gegenüber gemacht.'"

Zabel verdächtigt nun dies Dokument namentlich auch, weil Liebknecht ... "wunderbar" hinzufügt: "Wir wollten von dem Magistrat (?)" (dies Fragezeichen steht in Zabels Text) "unsre Unterschriften beglaubigen lassen", und Zabel ein für allemal entschlossen ist, neben dem Berliner Magistrat keinen andern Magistrat anzuerkennen. Zabel teilt ferner den Inhalt von Vögeles Erklärung mit, infolge deren Blind der "Allgemeinen Zeitung" die Zeugnisse Hollingers und Wiehes zugeschickt zum Beweis, daß das Flugblatt nicht in Hollingers Druckerei gesetzt, also auch nicht von Blind verfaßt sei, und fährt dann fort:

<630> "Marx, immer schlagfertig, antwortet in der 'Allgemeinen Zeitung' am 15. November".

Zabel zählt die verschiednen Punkte meiner Antwort auf. Marx sagt das ... Marx sagt das ... "außerdem beruft sich Marx". Also, da ich "außerdem" nichts sage, hat Zabel seinen Lesern natürlich alle Punkte meiner Antwort mitgeteilt? Da kennt ihr euren Zabel! Er verheimlicht, wegstibitzt, unterschlägt den schlagenden Punkt meiner Antwort. In meiner Erklärung vom 15. November führe ich verschiedne Punkte auf, und zwar numeriert. Also: "1. ... 2. ... endlich 3. ..." " ...Zufällig ist der Abdruck" (des Flugblatts) "im 'Volk' abgezogen von dem Satz des Flugblatts, der noch in Hollingers Druckerei stand. So wäre denn ohne Zeugenaussage, durch einfache Vergleichung zwischen dem Flugblatt und seinem Abdruck im 'Volk', der Beweis gerichtlich zu liefern, daß ersteres aus der Druckerei des F. Hollinger hervorgegangen." Das entscheidet die Sache, sagte sich Zabel. Das dürfen meine Leser nicht erfahren. So eskamotiert er die Schlagkraft aus meiner Antwort, um mir eine verdächtige Schlagfertigkeit ins Gewissen zu schieben. So erzählt Zabel "die Geschichte des Flugblatts", indem er zweimal absichtlich fälscht, das eine Mal die Chronologie, das andre Mal den Inhalt meiner Erklärung vom 15. November. Seine doppelte Fälschung bahnt ihm den Weg zum Schluß, daß ich das Flugblatt "geschmiedet", und zwar so, daß es wie Blinds "Fabrikat aussah", daß ich also auch in Vögeles Zeugnis der "Allgemeinen Zeitung" ein falsches Zeugnis, und zwar wissentlich, zuschickte. Die Beschuldigung, Dokumente zu schmieden mit der Absicht, sie einer dritten Person aufzubürden, "überschreitet" nach der Ansicht des Berliner Stadtgerichts "nicht die Grenzen einer erlaubten Kritik" und schließt noch weniger "die Absicht zu beleidigen" ein.

Am Ende seines Rezepts "Wie man radikale Flugblätter macht" fällt dem Zabel plötzlich ein, daß eine schamlose Erfindung Vogts noch nicht an den Mann gebracht ist, und flugs hinter seinen Leitartikel Nr. II wirft er noch in aller Hast die Notiz:

"1850 wurde eine andre Zirkulardepesche" (wie Vogt sich zu erinnern glaubt) "vom Parlaments-Wolf alias Kasematten-Wolf verfaßt, an die 'Proletarier' in Deutschland gesandt und gleichzeitig der hannöverschen Polizei in die Hände gespielt."

Mit dieser artigen Polizeianekdote über einen der ehemaligen Redakteure der "Neuen Rheinischen Zeitung" nimmt Fettbildner und Demokrat Zabel schmunzelnd von seinem Lesepublikum Abschied. Die Worte "alias Kasematten-Wolf" gehören nicht Vogt, sondern F. Zabel. Seine schlesischen Leser sollten ganz genau wissen, daß es sich um ihren Landsmann <631> W. Wolff, den ehemaligen Mitredakteur der "Neuen Rheinischen Zeitung", handelt. Wie sorgsamlichst der gute Zabel bis ins Detail die Verbindung der "Neuen Rheinischen Zeitung" mit der Polizei in Frankreich und Deutschland herzustellen bemüht ist! Seine Schlesier konnten vielleicht glauben, es handle sich um Zabels eignen B. Wolff, Zabels natürlichen Vorgesetzten (natural superior), der bekanntlich im "Geheimbund" mit den bekannten Lugdepeschen-Fabrikanten Reuter zu London und Havas zu Paris Weltgeschichte zurechttelegraphiert. Sigmund Engländer, der notorische geheime Polizeiagent, ist aber die Seele des Reuterschen Büros, also die beseelende Einheit der Dreieinigkeit B. Wolff-Reuter-Havas.

Trotz alledem und trotz des Demokraten Zabel Absicht, nicht zu beleidigen, erklärt das Berliner Stadtgericht, daß allerdings in Zabels beiden Leitartikeln auch "Äußerungen und Behauptungen enthalten sind", welche "die Grenzen einer erlaubten Kritik überschreiten", daher "strafbar", also jedenfalls auch verklagbar sind. Also her mit dem Zabel! Liefert mir den Zabel aus, auf daß er vor Gericht zapple! Halt da! ruft das Stadtgericht. Die in den beiden Leitartikeln gemachten "Äußerungen und Behauptungen", sagt das Stadtgericht, "soweit dieselben von dem Verfasser" (Zabel) "selbst gemacht worden sind und nicht in bloßen Zitaten andrer Personen bestehen", überschreiten nicht "die Grenzen einer erlaubten Kritik", sind nicht "strafbar", und daher ist Zabel nicht nur nicht strafbar, sondern selbst nicht verklagter, und "die Akten sind à conto des Klägers zurückzulegen". Also der verleumderische Teil von Zabels Äußerungen und Behauptungen" ist "bloßes Zitat". Voyons! <Wir werden sehen!>

Man erinnert sich aus dem Eingang dieses Abschnitts, daß meine Verleumdungsklage auf 4 Stellen in Zabels zwei Leitartikeln beruht. In der Stelle über die Geldquellen des "Volk" (sub 2 der oben angeführten Klagepunkte) gibt Zabel selbst nicht vor zu zitieren und zitiert in der Tat nicht, denn:

Zabel. ("National-Zeitung" Nr. 41.)
"Woher das Geld für das freigebig verteilte Blatt ('Volk') kam, wissen die Götter; daß Marx und Biscamp kein überflüssiges Geld haben, wissen die Menschen."

Vogt. ("Hauptbuch", p. 212.)
"Der ständige Korrespondent der 'Allgemeinen Zeitung' ist Mitarbeiter in diesem Blatte ('Volk'), das aus unbekannten Fonds gegründet wurde, denn weder Biscamp noch Marx besitzen hierzu" (nämlich dazu, ein Blatt aus unbekannten Fonds zu gründen?) "die erforderlichen Mittel."

<632> In der zweiten inkriminierten Stelle (oben sub 4), worin mir Schmiedung eines Dokuments im Namen Blinds aufgebürdet wird, erklärt Zabel sogar ausdrücklich, daß er in seinem Namen als Zabel und nicht in Vogts Namen spricht.

"Uns", als Herrscher im Reich der Dullness braucht Zabel natürlich den pluralis majestatis <Plural der Majestät>, "uns scheint, daß es für diese" (die Partei Marx) "nicht allzu schwer war, ihn" (Blind) "zum Sündenbock zu machen ... mit Benutzung dieser Blindschen Aussagen und Redewendungen konnte das Flugblatt geschmiedet werden, so daß es wie sein" (Blinds) "Fabrikat aussah." ("National-Zeitung" No. 41.)

Die dritte von mir inkriminierte Stelle (oben sub 3) muß ich wieder ganz "zitieren":

"In dieser Art wurde 1852 eine Verschwörung der schändlichsten Art, mit massenhafter Verfertigung von falschem Papiergeld (man sehe das Nähere bei Vogt) gegen die schweizerischen Arbeitervereine eingefädelt, eine Verschwörung, welche den schweizerischen Behörden die äußersten Unannehmlichkeiten bereitet haben würde, wenn sie nicht zu rechter Zeit entdeckt worden wäre."

Ist dies "bloßes Zitat" wie das Stadtgericht behauptet, oder ist es überhaupt Zitat? Es ist zum Teil Plagiat aus Vogt, aber es ist in keiner Weise Zitat.

Zunächst behauptet Zabel selbst nicht zu zitieren, sondern im eignen Namen zu sprechen, indem er seinem Leser in Parenthese sagt: "Man sehe das Nähere bei Vogt." Und nun betrachte man die Stelle! Zu Genf wußte man, daß Cherval erst Frühling 1853 nach Genf kam, daß seine "Verschwörung" und Flucht im Frühling 1854 stattfand. Vogt in Genf wagt daher nicht zu sagen, die "'Verschwörung' sei '1852'... eingefädelt worden". Diese Lüge überläßt er dem guten Zabel zu Berlin. Ferner: Vogt sagt:

"Schon waren verschiedne Stein- und Kupferplatten von Nugent" (Cherval) "selbst zu diesem Zwecke" (der Fabrizierung falscher Banknoten etc.) "graviert." ("Hauptbuch", p. 175.)

Also schon waren verschiedne Stein- und Kupferplatten für die Falschmünzerei graviert, noch waren die Banknoten und Tresorscheine nicht fabriziert. Bei Zabel dagegen hat "die Verfertigung von falschem Papiergeld" bereits stattgefunden und zwar "massenhaft". Vogt sagt, der statutenmäßige "Zweck" von Chervals Verschwörung sei gewesen:

"Bekämpfung des Despotismus durch seine eignen Mittel, und zwar durch massenhafte Fabrizierung falscher Banknoten und Tresorscheine." (l.c.)

<633> Zabel streicht die Bekämpfung des Despotismus weg und hält sich an der "massenhaften Verfertigung von falschem Papiergeld". Also bei Zabel gemeines bürgerliches Verbrechen, vor den Mitgliedern des "Geheimbundes" nicht einmal beschönigt durch den falschen Vorwand politischer Zwecke. Und in dieser Art "zitiert" Zabel überhaupt das "Hauptbuch". Vogt mußte aus seinen Jagdgeschichten ein "Buch" machen. Er detailliert daher, spinnt aus, kleckst, fleckst, färbt, schmiert, hantiert, entwickelt, verwickelt, motiviert, dichtet, fa del cul trombetta <trompetet mit dem Steiß>, und so scheint die Falstaffsche Seele überall durch die angeblichen Tatsachen, die er durch seine eigne Erzählung unbewußt wieder in ihr ursprüngliches Nichts auflöst. Zabel dagegen, der das Buch in 2 Leitartikel zusammenpressen mußte und keine Gemeinheit verlorengehn lassen wollte, unterdrückt alles außer dem Caput mortuum jeder angeblichen "Tatsache", reiht diese trocknen Verleumdungsknochen den einen an den andern und betet dann diesen Rosenkranz mit pharisäischem Eifer ab.

Man nehme z.B. den vorliegenden Fall. An die von mir zuerst enthüllte Tatsache, daß Cherval ein geheimer, im Sold verschiedner Gesandtschaften stehender Polizeiagent und Agent provocateur ist, knüpft Vogt seine Dichtung an. Da lautet's denn unter anderm:

"Schon waren verschiedne Stein- und Kupferplatten von Nugent" (Cherval) "selbst zu diesem Zwecke" (Falschmünzerei) "graviert, schon waren die leichtgläubigen Mitglieder des Geheimbundes bestimmt, die mit Paketen dieser" (noch nicht fabrizierten) "falschen Banknoten nach Frankreich, der Schweiz und Deutschland gehen sollten; aber schon waren auch die Denunziationen an die Polizei erfolgt und einstweilen in dieselben schändlicherweise die Arbeitervereine hereingebracht etc." ("Hptb.", p. 175.)

Also Vogt läßt den Cherval seine eignen Operationen der Polizei schon denunzieren, nachdem er nur noch Kupferplatten und Steine für die beabsichtigte Falschmünzerei graviert hat, bevor der Zweck seiner Verschwörung erreicht, ein Corpus delicti vorhanden, irgend jemand außer ihm selbst kompromittiert ist. Aber es treibt den Vogtschen Cherval die Unruhe, "die Arbeitervereine schändlicherweise" in seine "Verschwörung" hineinzubringen. Die auswärtigen Gesandtschaften, die den Cherval anwenden, sind ganz ebenso dumm wie der Cherval und machen ebenso voreilig in

"vertraulichen Anfragen die eidgenössische Polizei darauf aufmerksam, daß politische Umtriebe in den Arbeitervereinen usw. vor sich gehen".

Gleichzeitig stellen diese Pinsel von Gesandten, die nicht die Geduld haben, die in ihrem Auftrag durch Cherval ausgeheckte Verschwörung <634> reifen zu lassen, und in kindischer Ungeduld ihren eignen Agenten nutzlos bloßstellen, an "den Grenzen" Gensd'armen auf, um Chervals Emissäre, "wäre die Sache so weit gediehen", wie sie sie nicht gedeihen ließen, "mit den falschen Banknoten", deren Fabrizierung sie vereiteln,

"in Empfang zu nehmen und die ganze Sache zu einer allgemeinen Hetze zu benutzen, in welcher Massen von Unschuldigen das Getriebe einiger Niederträchtigen hätten büßen müssen".

Wenn Vogt nun weiter sagt: "Der Plan dieser ganzen Verschwörung war in scheußlicher Weise angelegt", so wird jeder ihm zugeben, daß sie in scheußlich dummer Weise angelegt war, und wenn er renommierend abschließt:

"Ich leugne nicht, daß ich zur Vereitlung dieser Teufelei mein Wesentliches beigetragen habe",

so wird jeder die Pointe verstehn und in Lachkrämpfe über den lustigen Teufel ausbrechen. Aber nun vergleiche man Zabels mönchsartige Annalenversion!

"In dieser Art wurde 1852 eine Verschwörung der schändlichsten Art mit massenhafter Verfertigung von falschem Papiergeld (man sehe das Nähere bei Vogt) gegen die schweizerischen Vereine eingefädelt, eine Verschwörung, welche den schweizerischen Behörden die äußersten Unannehmlichkeiten bereitet haben würde, wenn sie nicht zur rechten Zeit entdeckt worden wäre."

Hier ist ein ganzes Bündel gleich trockner und gleich schändlicher Tatsachen in einen einzigen kurzen Satz zusammengerollt. "Verschwörung der schändlichsten Art", mit dem Datum 1852. "Massenhafte Verfertigung von falschem Papiergeld". Also gemeines bürgerliches Verbrechen. Absichtliche Kompromittierung der "schweizerischen Arbeitervereine". Also Verrat an der eignen Partei. "Äußerste Unannehmlichkeiten", eventuell bereitet den "schweizerischen Behörden". Also Agent provocateur im Interesse der kontinentalen Despoten gegen die Schweizer Republik. Endlich "rechtzeitige Entdeckung der Verschwörung". Hier verliert die Kritik alle Anhaltspunkte, die ihr die Vogtsche Darstellung bietet, sie sind rein wegeskamotiert. Man muß glauben oder nicht glauben. Und in dieser Weise verarbeitet Zabel das ganze "Hauptbuch", soweit es mich und meine Partei genossen betrifft. Heine sagt mit Recht, daß kein Mensch so gefährlich ist wie ein horntoller Esel.

Endlich die vierte von mir inkriminierte Stelle (oben sub 1), womit Leitartikel No. I seine Enthüllungen über die "Schwefelbande" eröffnet, leitet Zabel allerdings ein mit den Worten:

<635> "Vogt berichtet S. 136 und flgd." Zabel läßt es dahingestellt, ob er selbst resümiert oder zitiert. Er hütet sich, Anführungszeichen zu brauchen. In der Tat zitiert er nicht. Dies war von vornherein außer Frage, da Zabel die Seiten 136, 137, 138, 139, 140 und 141 des "Hauptbuchs" in 51 Zeilen von ungefähr 48 Buchstaben jede zusammenpreßt, keine Lücken anzeigt, vielmehr die Sätze dicht aufeinanderpackt wie holländische Heringe und endlich in den 51 Zeilen noch Raum zu Eignem findet. Wo ihm ein besonders schmutziger Satz begegnet, nimmt er ihn so ziemlich unversehrt in sein Bündel. Im übrigen wirft er die Auszüge durcheinander, nicht wie sie der Seitenzahl nach im "Hauptbuch" folgen, sondern wie sie in seinen Kram passen. Den Kopf des einen Vogtschen Satzes versieht er mit dem Schwanz eines andern Vogtschen Satzes. Wiederum komponiert er einen Satz aus den Stichworten eines Dutzends Vogtscher Sätze. Wo bei Vogt irgendein stilistischer Schutt das Schlaglicht hindert, rein auf die Verleumdung zu fallen, räumt Zabel den Schutt weg. Vogt z.B. sagt:

"Leute im Vaterlande so zu kompromittieren, daß sie den Ausbeutungsversuchen nicht widerstehn und Geld zahlen mußten".

Zabel aber:

"so zu kompromittieren, daß sie Geld zahlen mußten".

An andern Punkten ändert Zabel, was ihm zweideutig in Vogts Stillosigkeit erscheint. So Vogt:

"daß sie Geld zahlen mußten, damit die Bande das Geheimnis ihrer Kompromittierung bewahre".

Dagegen Zabel:

"damit die Bande das Geheimnis ohne Kompromittierung bewahre".

Endlich interpoliert Zabel ganze Sätze eigner Fabrikation, wie:

"Eine furchtbare Zucht handhabte die Schwefelbande über ihre Anhanger" und "sie" - nämlich "die Gesellen, die das Werk der 'Rheinischen Zeitung' in der Flüchtlingschaft fortsetzten" - "sie wurden die Verbündeten der geheimen Polizei in Frankreich und Deutschland."

Von den 4 von mir inkriminierten Stellen gehören also 3 nach Zabel selbst dem Zabel, während das vierte angebliche "Zitat", obgleich mit Zitaten untermischt, kein Zitat ist und noch weniger "ein bloßes Zitat", wie das Stadtgericht behauptet, und am allerwenigsten ein Zitat "andrer Personen" im Plural, wie dasselbe Stadtgericht behauptet. Umgekehrt findet sich dagegen in sämtlichen "Äußerungen und Behauptungen" Zabels über mich auch <636> nicht eine einzige Zeile, die "Kritik und Beurteilung" ( erlaubte" oder "unerlaubte") enthält.

Aber gesetzt, die tatsächliche Voraussetzung des Stadtgerichts sei ebenso wahr, wie sie falsch ist; gesetzt, Zabel habe seine Verleumdungen über mich nur zitiert, wäre das Stadtgericht durch diesen Umstand in der Tat gesetzlich berechtigt, mir die Klage gegen F. Zabel zu verbieten? In einer gleich zu zitierenden "Verfügung" erklärt das Kön. preuß. Kammergericht vielmehr, daß

"es am Tatbestand des § 156 des Strafrechts nichts ändern würde, ob die in den gedachten Artikeln vorgetragenen Tatsachen sich als eigne Behauptungen des Verfassers oder als Zitate von Behauptungen dritter Personen darstellen".

Also Zitat oder Nichtzitat: "Demokrat" Zabel bleibt verantwortlich für seine "Behauptungen". Das Stadtgericht hat bereits erklärt, Zabel habe an und für sich "strafbare" Behauptungen über mich vorgebracht, nur seien sie zitiert und daher kugelfest. Weg mit diesem Vorwand, der juristisch falsch ist, ruft das Kammergericht. Also endlich werde ich den Zabel zu packen kriegen, die Gerichtstür wird sich öffnen, Italiam, Italiam! <nach Italien, nach Italien!>

Mein Rechtsanwalt appellierte vom Stadtgericht an das Kammergericht und erhielt am 11. Juli 1860 folgende "Verfügung":

"In den in den Nummern 37 und 41 der 'National-Zeitung' vom 22. und 25. Januar d.J. unter der Überschrift 'Karl Vogt und die Allgemeine Zeitung' und 'Wie man radikale Flugblätter macht' veröffentlichten Leitartikeln kann eine Verleumdung des Klägers Dr. Karl Marx zu London nicht gefunden werden. Wenngleich es am Tatbestande des § 136 des Strafrechts nichts ändern würde, ob die in den gedachten Artikeln vorgetragenen Tatsachen sich als eigne Behauptungen des Verfassers oder als Behauptungen dritter Personen darstellen, so kann es doch der Presse nicht verschränkt werden, das Treiben der Parteien und deren publizistische Streitigkeiten einer Besprechung und Kritik zu unterwerfen, insoweit aus der Form der Polemik nicht die Absicht zu beleidigen hervorgeht, was im vorliegenden Falle nicht anzunehmen ist.

In den erwähnten Artikeln werden vorzugsweise der Konflikt, welcher zwischen den Ansichten des Dr. Karl Vogt einerseits und der Augsburger 'Allgemeinen Zeitung' andrerseits über die Parteinahme für die Interessen der Italiener und für die Interessen Östreichs aus Anlaß des jüngsten Kriegs obgewaltet hat, und hierbei die Beteiligung der sogenannten deutschen Emigration zu London zugunsten der Augsburger 'Allgemeinen Zeitung' gegen Vogt sowie gelegentlich überhaupt die Parteiungen und Machinationen dieser Flüchtlinge unter- und gegeneinander beleuchtet!

Wenn im Verlaufe dieser Erörterungen das Verhältnis des Klägers zu jenen Parteien und seine teilweise Beteiligung an ihren Bestrebungen, insbesondere aber seine <637> Bemühungen, der Augsburger 'Allgemeinen Zeitung' in ihrer Polemik gegen Vogt mit Beweismitteln hülfreich zur Hand zu gehn, in den Kreis der Besprechung gezogen worden sind, so finden die hierauf bezüglichen Anführungen der beiden Artikel in den vom Kläger selbst in seiner Klage vorgebrachten Tatsachen weniger die Widerlegung, welche er dadurch beabsichtigt, als die Bestätigung. Wenn er dagegen weiter behauptet, daß er in einer für ihn ehrenrührigen Weise mit dem in jenen Artikeln allerdings scharf gegeißelten als exzentrisch, beziehungsweise charakterlos und unehrenhaft bezeichneten Parteitreiben identifiziert worden sei, so kann diese Behauptung als begründet nicht anerkannt werden. Denn, wenn der erste Artikel aus Vogts Darstellung anführt: 'daß die Flüchtlingsschaft von 1849 sich allmählich in London gesammelt und dort den p. Marx als ihr sichtbares Oberhaupt verehrt habe', und von einem Briefe Techows spricht: 'Worin man Marx erblicke, wie er, in napoleonischem Hochmute auf seine geistige Überlegenheit, die Fuchtel unter der Schwefelbande schwinge', so liegt hierin wesentlich nur eine Charakteristik der von Vogt so genannten 'Schwefelbande', nicht aber eine Invektive gegen Marx, der vielmehr als der Zügelnde und Überlegene geschildert ist, und am allerwenigsten ist seine Person mit denjenigen Leuten in Verbindung gebracht, welche der Erpressung und Angeberei bezüchtigt werden. Ebenso ist im zweiten Artikel nirgends ausgesprochen, daß der Kläger wider besseres Wissen die Autorschaft des Flugblatts 'Warnung' dem p. Blind zugeschrieben und wissentlich unrichtige Zeugnisse dritter Personen hierfür an die Augsburger 'Allgemeine Zeitung' befördert habe. Daß aber das Zeugnis des Setzers Vögele ein bestrittenes gewesen, gibt der Kläger in der Klage selbst zu, indem er die entgegenstehenden Versicherungen des Druckers Hollinger und des Setzers Wiehe anführt. Überdies hat sich seiner eignen Angabe nach später ein gewisser Schaible als Verfasser des Flugblatts zu erkennen gegeben und zwar erst, nachdem die beiden Artikel der 'National-Zeitung' erschienen waren.

Die gegen die zurückweisende Verfügung des Kgl. Stadtgerichts vom 8. vor. Monats unterm 21. desselben Monats erhobene Beschwerde hat daher als unbegründet erachtet werden müssen und wird hierdurch zurückgewiesen. 25 Sgr. Kosten für die Zurückweisung der unbegründeten Beschwerde sind sofort bei Vermeidung der Exekution an die hiesige Stadtgerichtssalarienkasse zu entrichten.

Berlin, 11. Juli 1860

Krim. Senat des Kön. Kammergerichts
II. Abteilung
Guthschmidt Schultze

An den Dr. phil. Karl Marx.
Z.H. des Herrn Justizrats Weber hier"

Als ich diese "Verfügung" von meinem Herrn Rechtsanwalt zugeschickt erhielt, übersah ich Eingang und Schluß bei erster Lesung und, unbekannt wie ich mit dem preußischen Recht bin, glaubte ich die Kopie einer von "Demokrat" F. Zabel dem Kammergericht eingereichten Verteidigungsschrift vor mir liegen zu haben. Was Zabel, sagte ich mir, über "die Ansichten" (s. Beilage 15) "des Dr. Karl Vogt und der Augsburger 'Allgemeinen <638> Zeitung'", über "die Interessen der Italiener und die Interessen der Östreicher" anführt, hat sich wohl durch Zufall aus einem der "National-Zeitung" zugedachten Leitartikel in sein Plädoyer verirrt.

Jedenfalls erwähnt "Demokrat" F. Zabel jene Ansichten und diese Interessen mit keiner Silbe in den mich betreffenden 4 Spalten seiner beiden kaum 6 Spalten langen Leitartikel. Zabel sagt in seinem Plädoyer, ich sei "der Augsburger 'Allgemeinen Zeitung' in ihrer Polemik gegen Vogt mit Beweismitteln hilfreich zur Hand gegangen". Vogts Prozeß gegen die "Allgemeine Zeitung" nennt er die Polemik der "Allgemeinen Zeitung" gegen Vogt. Wären Prozeß und Polemik identische Dinge, wozu bedurfte ich der Erlaubnis von Staatsanwalt, Stadtgericht, Kammergericht usw. zu meiner "Polemik" gegen den Zabel? Und nun gar Zabels Versicherung, die auf mein Verhältnis zur "Allgemeinen Zeitung" "bezüglichen Anführungen" seiner beiden Leitartikel fänden in den von mir selbst "vorgebrachten Tatsachen weniger die Widerlegung, welche ich dadurch beabsichtigte, als die Bestätigung". Weniger - als! Entweder oder heißt's im jus. Und welches waren Zabels "bezügliche Anführungen"?

Die auf mein Verhältnis zur "Allgemeinen Zeitung" "bezüglichen Anführungen" Zabels in Leitartikel No. I waren:

1. Liebknecht sei infolge eines ihm von mir öffentlich ausgestellten Zeugnisses Korrespondent der "Allgemeinen Zeitung" geworden. Ich strafte den Zabel in meiner Klage der Lüge, hielt es aber ganz überflüssig, andre "Tatsachen" über diese Albernheit vorzubringen. 2. Zabel läßt mich am 29. Oktober der "Allgemeinen Zeitung" ein "gerichtliches Dokument" von London zusenden, das am 24. Okt. dem Bezirksgericht in Augsburg vorlag, und er fand die Bestätigung dieser "Anführung" in den von mir vorgebrachten "Tatsachen"! Aus den in meiner Klage vorgebrachten Tatsachen ersah Zabel allerdings, daß, von allen politischen Motiven abgesehn, meine Zusendung des auf den Ursprung der "Warnung" bezüglichen Dokuments notwendig geworden war, nachdem Vogt mir schon vor der Eröffnung des Prozesses die Urheberschaft des Flugblatts öffentlich aufzubürden versucht hatte. 3. Zabels "Anführung", ich sei einer der Korrespondenten der "Allgemeinen Zeitung", widerlegte ich durch authentische Schriftstücke. Zabels Leitartikel No. II "Wie man radikale Flugblätter macht", enthielt, wie früher gezeigt, über mein Verhältnis zur "Allgemeinen Zeitung" nur die "bezüglichen Anführungen", daß ich selbst die "Warnung" geschmiedet, sie Blind untergeschoben und als sein Machwerk durch Vögeles falsches Zeugnis zu erweisen suchte. Fanden diese "bezüglichen Anführungen durch die 'in meiner Klage' vorgebrachten Tatsachen weniger <639> die Widerlegung, welche ich dadurch beabsichtigte, als die Bestätigung"? Zabel selbst gesteht das Gegenteil.

Konnte Zabel wissen, daß Schaible der Verfasser des Flugblatts "Zur Warnung" war? Mußte Zabel glauben, daß das nach meiner eignen Angabe "bestrittene" Zeugnis des Setzers Vögele richtig war? Aber wo in aller Welt habe ich dem Zabel jene Wissenschaft oder diesen Glauben zugemutet? Meine Klage bezieht sich "vielmehr" auf Zabels "bezügliche Anführung", ich habe "das Flugblatt geschmiedet, so daß es wie sein" (Blinds) "Fabrikat aussah" und habe es später durch Vögeles Zeugnis als Blinds Machwerk zu erweisen gesucht.

Endlich traf ich auf eine Defensivstellung Zabels, die wenigstens interessant schien.

"Wenn", sagt er, "wenn er" (Kläger Marx) "dagegen weiter behauptet, daß er in einer für ihn ehrenrührigen Weise mit dem in jenen Artikeln" (Zabels Leitartikeln) "allerdings scharf gegeißelten als exzentrisch, beziehungsweise charakterlos und unehrenhaft bezeichneten Parteitreiben" (der Schwefelbande) "identifiziert worden sei, so kann diese Behauptung als begründet nicht anerkannt werden ... am allerwenigsten ist seine Person mit denjenigen Leuten in Verbindung gebracht, welche der Erpressung und der Angeberei bezichtigt werden."

Zabel gehört offenbar nicht zu den Römern, von denen es heißt: "memoriam quoque cum voce perdidissimus." <"Wir hätten auch das Gedächtnis mit der Stimme verloren"> Das Gedächtnis hat er verloren, aber nicht die Zunge. Zabel verwandelt nicht nur den Schwefel, sondern auch die Schwefelbande aus dem kristallinischen Zustand in den flüssigen und aus dem flüssigen in den dampfartigen, um mir mittelst des roten Dampfes blauen Dunst vorzumachen. Die Schwefelbande, behauptet er, ist eine "Partei", mit deren "Treiben" er mich niemals "identifiziert" hat und mit deren "Erpressungen und Angebereien" er sogar die mit mir in "Verbindung" stehenden Leute niemals verbunden hat. Es wird nötig sein, den Schwefeldampf in Schwefelblume zu verwandeln.

In Leitartikel Nr. I ("National-Zeitung" Nr. 37, 1860) eröffnet Zabel seine "bezüglichen Anführungen" über die Schwefelbande damit, daß er "Marx" ihr "sichtbares Oberhaupt" nennt. Das zweite Mitglied der Schwefelbande, das er "zur weitern Charakterisierung" derselben zwar nicht nennt, aber bezeichnet, ist Friedrich Engels. Er verweist nämlich auf den Brief, worin Techow über seine Zusammenkunft mit Fr. Engels, K. Schramm und mir berichtet. Auf die beiden letztern verweist Zabel als Illustrationen der "Schwefelbande". Gleich darauf <640> erwähnt er Cherval als Londoner Emissär. Dann kommt die Reihe an Liebknecht.

"Dieser Liebknecht, in nomine omen <der Name sagt alles>, einer der servilsten Anhänger von Marx ... Liebknecht nahm unmittelbar nach seiner Ankunft Dienste bei Marx, erwarb sich die volle Zufriedenheit seines Herrn."

Dicht hinter Liebknecht her marschiert "Ohly", "ebenfalls ein Kanal der Schwefelbande". Endlich "ein andrer Londoner Spießgeselle, Biscamp". Alle diese Angaben folgen Schlag auf Schlag in Leitartikel Nr. I, aber am Schluß von Leitartikel Nr. II wird noch ein andres Mitglied der Schwefelbande nachträglich namhaft gemacht, W. Wolff - "Parlaments-Wolf alias Kasematten-Wolf" -, der mit dem wichtigen Geschäft betraut ist, "Zirkulardepeschen zu erlassen". Die Schwefelbande besteht also nach Zabels "bezüglichen Anführungen" aus: Marx, Oberhaupt der Schwefelbande; F, Engels. Illustration der Schwefelbande; Cherval, Londoner Emissär der Schwefelbande; Liebknecht, "einer der servilsten Anhänger von Marx"; Ohly, "ebenfalls ein Kanal der Schwefelbande"; Biscamp, ein "andrer" Londoner "Spießgeselle"; endlich Wolff, Depeschenschreiber der Schwefelbande.

Die so zusammengewürfelte Schwefelbande läßt Zabel gleich in den ersten 51 Zeilen abwechselnd figurieren unter den verschiednen Namen: "Schwefelbande oder auch Bürstenheimer", "Gesellen, die unter der Flüchtlingsschaft das Werk der 'Rheinischen Zeitung' fortsetzten", die "Proletarier" oder, wie es im Leitartikel Nr. II heißt, "die Partei der 'Proletarier' unter Marx".

Soweit Personal und Namen der Schwefelbande. Ihre Organisation schildert Zabel in seinen "bezüglichen Anführungen" kurz und schlagend. "Marx" ist das "Oberhaupt". Die "Schwefelbande" selbst bildet den Kreis seiner "engern" Anhänger oder, wie Zabel im zweiten Leitartikel sagt, "die engere Partei Marx". Zabel gibt sogar ein Prüfungszeichen, woran man "die engere Partei Marx" erkennen kann. Das Mitglied der engern Partei Marx muß nämlich wenigstens einmal in seinem Leben den Biscamp gesehn haben.

"Er", sagt Zabel in Leitartikel Nr. II, "er (Blind) erklärt, Biscamp in seinem Leben nicht gesehn zu haben, er ist offenbar kein Mitglied der engern Partei Marx."

Die "engere Partei Marx" oder die eigentliche Schwefelbande ist also die Pairie der Bande, zu unterscheiden von der dritten Kategorie, dem Volke der "Anhänger" oder "dieser sorgfältig erhaltnen Klasse von Bummlern." Also erst Oberhaupt Marx, dann eigentliche "Schwefelbande" oder <641> "engere Partei Marx", endlich das Volk der "Anhänger" oder "Klasse von Bummlern". Die in diese drei Kategorien abgeteilte Schwefelbande erfreut sich einer wahrhaft spartanischen Disziplin. "Eine furchtbare Zucht", sagt Zabel, "handhabte die Schwefelbande über ihre Anhänger", während andrerseits "Marx ... die Fuchtel unter der Schwefelbande schwingt". Es versteht sich von selbst, daß in einer so wohlorganisierten "Bande" das charakteristische "Treiben" der Bande, ihre "Hauptbeschäftigungen", die Taten, die die Bande qua Bande verrichtet, auf Befehl ihres Oberhaupts erfolgen und von Zabel ausdrücklich als Taten dieses fuchtelschwingenden Oberhaupts dargestellt werden. Und welches war die sozusagen amtsmäßige Beschäftigung der Bande?

"Eine der Hauptbeschäftigungen der Schwefelbande war, Leute im Vaterlande so zu kompromittieren, daß sie Geld zahlen mußten, damit die Bande das Geheimnis ohne Kompromittierung bewahre. Nicht einer, sondern Hunderte von Briefen wurden nach Deutschland geschrieben, daß man die Beteiligung an diesem oder jenem Akte der Revolution denunzieren werde, wenn nicht bis zu einem bestimmten Zeitpunkt eine gewisse Summe an eine bezeichnete Adresse gelange ... Jeder, der diesem Treiben entgegentrat, wurde unter der Flüchtlingsschaft nicht bloß, sondern auch mittelst der Presse ruiniert. Die 'Proletarier' füllten die Spalten der reaktionären Presse in Deutschland mit ihren Angebereien gegen diejenigen Demokraten, welche ihnen nicht huldigten, sie wurden die Verbündeten der geheimen Polizei in Frankreich und Deutschland usw." ("National-Zeitung" Nr. 37.)

Nachdem Zabel diese "bezüglichen Anführungen" über die Schwefelbande mit dem Bemerken eröffnet hat, daß ich ihr "sichtbares Oberhaupt" sei, nachdem er dann die "Hauptbeschäftigungen" der Schwefelbande, nämlich Gelderpressungen, Angebereien usw. aufgezählt hat, schließt er seine allgemeine Schilderung der Schwefelbande mit den Worten:

"... sie wurden die Verbündeten der geheimen Polizei in Frankreich und Deutschland. Zur weitern Charakterisierung teilt Vogt einen Brief des ehemaligen Lieutenants Techow vom 26. August 1850 mit ..., worin man Marx erblickt, wie er im napoleonischen Hochmut auf seine geistige Überlegenheit die Fuchtel unter der Schwefelbande schwingt."

Nachdem Zabel im Eingang seiner Schilderung der Schwefelbande mich als ihr "sichtbares Oberhaupt" hat "verehren" lassen, ergreift ihn die Furcht, der Leser könne glauben, hinter dem sichtbaren Oberhaupt habe noch ein unsichtbares Oberhaupt gestanden oder ich habe mich damit begnügt, als Dalai Lama "verehrt" zu werden. Am Schluß seiner Schilderung verwandelt er mich daher (in seinen, nicht in Vogts Worten) aus dem bloß "sichtbaren" Oberhaupt in das fuchtelschwingende Oberhaupt, aus dem Dalai Lama in den Napoleon der "Schwefelbande". Und eben das zitiert <642> er in seinem Plädoyer als Beweis, daß er mich nicht mit dem in seinen Artikeln "scharf gegeißelten, als exzentrisch, beziehungsweise charakterlos und unehrenhaft bezeichneten Parteitreiben" der Schwefelbande "identifiziert" habe. Doch nein! Nicht ganz so! Er hat mich "identifiziert", aber nicht "in einer für mich ehrenrührigen Weise". Er hat mir ja "vielmehr" die Ehre an getan, mich zum Napoleon der Gelderpresser, Drohbriefschreiber, mouchards, agents provocateurs, Münzfälscher usw. zu ernennen. Zabel entlehnt offenbar seine Begriffe von Ehre dem Wörterbuch der Dezemberbande. Daher das Beiwort "napoleonisch". Aber ich verklage ihn ja eben wegen dieser Ehre, die er mir erwiesen hat! Ich habe durch die in meiner Klage vor gebrachten "Tatsachen" bewiesen, so schlagend bewiesen, daß Zabel mir durchaus vor kein öffentliches Gericht folgen will, bewiesen, daß alle seine "bezüglichen Anführungen" über die Schwefelbande Vogtsche Erfindungen und Lügen sind, die Zabel nur "anführt", um mich als den Napoleon dieser Schwefelbande "ehren" zu können. Aber werde ich nicht von ihm geschildert als "der Zügelnde und Überlegene"? Läßt er mich nicht Zucht unter der Bande halten? Er selbst erzählt, worin die Zügelung, die Überlegenheit, die Zucht bestand.

"Eine furchtbare Zucht handhabte die Schwefelbande unter ihren Anhängern. Wer von diesen auf irgendeine Weise sich ein bürgerliches Fortkommen zu sichern suchte, war schon dadurch, daß er sich unabhängig zu machen strebte, an und für sich ein Verräter an der Revolution ... Zwietracht, Schlägereien, Duelle wurden unter dieser sorgfältig erhaltenen Klasse von Bummlern erzeugt durch ausgestreute Gerüchte, Korrespondenzen usw."

Aber Zabel begnügt sich nicht mit dieser allgemeinen Schilderung des "Parteitreibens" der Schwefelbande, womit er mich ehrenvoll "identifiziert".

Liebknecht, ein "notorisches Mitglied der Partei Marx", "einer der servilsten Anhänger von Marx, der sich die volle Zufriedenheit seines Herrn erwarb", kompromittiert absichtlich die Arbeiter in der Schweiz durch den "Revolutionstag von Murten", wo er sie den erwartenden "Gensd'armen" freudebrausend "in die Arme führt". Diesem "gewissen Liebknecht ward im Kölner Prozeß die Abfassung des falschen Protokollbuchs zugeschrieben". (Zabel vergißt natürlich zu sagen, daß diese Lüge Stiebers während der Verhandlungen selbst öffentlich als Stiebersche Lüge bewiesen ward.) Wolff, der ehemalige Mitredakteur der "Neuen Rheinischen Zeitung", entsendet von London aus "eine Zirkulardepesche an die Proletarier", die "er gleichzeitig der hannoverschen Polizei in die Hände spielt".

Während Zabel so "notorisch" mit mir verbundne Personen als Agenten der geh[eimen] Polizei aufführt, verbindet er mich andrerseits mit einem <643> "notorischen" geheimen Polizeiagenten, agent provocateur und Falschmünzer, nämlich mit Cherval. Gleich nach seiner allgemeinen Schilderung der Schwefelbande läßt er "mehrere Menschen", darunter den Cherval, "in der doppelten Eigenschaft als revolutionäre Verführer der Arbeiter und als Verbündete der geheimen Polizei" von London nach Paris gehn, dort den "sogenannten Kommunistenprozeß" anstiften usw. In Leitartikel Nr. II erzählt er weiter:

"In dieser Art wurde 1852 eine Verschwörung der schändlichsten Art mit massenhafter Verfertigung von falschem Papiergeld (man siehe das Nähere bei Vogt) eingefädelt usw."

Wenn der Leser der "National-Zeitung" nun Zabels gebieterischer Aufforderung nachkommt und das Nähere bei Vogt sieht, was findet er? Daß Cherval von mir nach Genf gesandt ward, unter meiner direkten Leitung "die schändliche Verschwörung mit dem falschen Papiergeld" ins Werk setzte usw. Der von Zabel auf Vogt verwiesene Leser findet ferner:

"Indessen ist das persönliche Verhältnis von Marx in dieser Beziehung vollkommen irrelevant, denn, wie schon bemerkt, ob Marx selbst etwas tut oder durch die Mitglied seiner Bande tun läßt, ist vollkommen gleichgültig; er beherrscht seine Leute unbedingt."

Aber noch immer hatte Zabel sich selbst nicht genug getan. Es drängte ihn, am Schluß seiner beiden Leitartikel dem Leser ein letztes Wort ins Ohr zu raunen. Er sagt:

"Er" (Blind) "erklärt zugleich, Biscamp in seinem Leben nicht gesehen zu haben, er ist offenbar kein Mitglied der engern Partei Marx. Uns scheint, daß es für diese" (die engere Partei Marx) "nicht allzu schwer war, ihn" (Blind) "zum Sündenbock zu machen... Die Partei Marx konnte nun sehr leicht die Autorschaft des Flugblatts auf Blind wälzen, eben weil ... dieser im Gespräch mit Marx und in dem Artikel der 'Free Press' sich in ähnlichem Sinne geäußert hatte; mit Benutzung dieser Blindschen Aussagen und Redewendungen konnte das Flugblatt geschmiedet werden, so daß es wie sein" (Blinds) "Fabrikat aussah."

Also "die Partei Marx" oder "die engere Partei Marx" alias die Schwefelbande hat das Flugblatt "geschmiedet", so daß es wie Blinds Fabrikat aussah? Nach Entwicklung dieser Hypothese faßt Zabel ihren Sinn in folgenden Worten dürr zusammen: "Jedermann mag nun nach Belieben Marx oder Blind für den Verfasser halten."

Also nicht die Partei Marx oder Blind, auch nicht Blind oder die engere Partei Marx, vulgo Schwefelbande, sondern Blind oder Marx, Marx sans phrase. Die Partei Marx, die engere Partei Marx, die Schwefelbande usw. waren also nur pantheistische Namen für Marx, die Person Marx. Zabel "identifiziert" Marx nicht nur mit der "Partei" der Schwefelbande, er <644> personifiziert die Schwefelbande in Marx. Und derselbe Zabel wagt vor den Gerichten zu behaupten, er habe in seinen Leitartikeln "den Kläger" Marx nicht mit dem "Treiben" der Schwefelbande in "ehrenrühriger Weise ... identifiziert". Er schlägt sich auf die Brust und beteuert, "am allerwenigsten" habe er meine "Person mit denjenigen Leuten in Verbindung gebracht", die er "der Erpressung und Angeberei bezüchtigt"! Welche Figur, dachte ich mir, wird Zabel in der öffentlichen Gerichtssitzung spielen! Welche Figur! Mit diesem tröstlichen Ausruf griff ich noch einmal das von meinem Rechtsanwalt mir übersandte Schriftstück auf, las es noch einmal durch, glaubte am Ende so etwas wie die Namen Müller und Schultze zu entdecken, fand aber bald meinen Irrtum aus. Was ich in der Hand hatte, war nicht ein Plädoyer Zabels, sondern - eine "Verfügung" des Kammergerichts, gez. Guthschmidt und Schultze, eine Verfügung, die mir das Klagerecht gegen Zabel abschneidet und mich obendrein, zur Strafe für meine "Beschwerde", sofort, bei Vermeidung der Exekution, 25 Sgr. an die Berliner Stadtgerichtssalarienkasse zu entrichten beordert. Ich war in der Tat attonitus <erschüttert>. Indes legte sich mein Erstaunen bei nochmaliger reifer Durchlesung der "Verfügung".

Beispiel I

Zabel druckt im Leitartikel der "National-Zeitung" Nr. 37, 1860:
"Vogt berichtet Seite 136 und flgd.: Unter dem Namen der Schwefelbande oder auch der Bürstenheimer war der Flüchtlingsschaft von 1849 eine Anzahl von Leuten bekannt, die, anfangs in der Schweiz, Frankreich und England zerstreut, sich allmählich in London sammelten und dort als ihr sichtbares Oberhaupt Herrn Marx verehrten."

Die Herren Guthschmidt u. Schultze lesen im Leitartikel der "National-Zeitung" Nr. 37, 1860:
"Denn wenn der erste Artikel aus unter Vogts Darstellung anführt: 'daß die Flüchtlingsschaft von 1849 sich allmählich in London versammelte und dort den p. Marx als ihr sichtbares Oberhaupt verehrt habe.'"

Zabel sagt: Eine unter dem Namen der Schwefelbande oder auch der Bürstenheimer unter der Flüchtlingsschaft von 1849 bekannte Anzahl von Leuten usw. habe sich allmählich in London gesammelt und mich dort als ihr sichtbares Oberhaupt verehrt. Die Herren Guthschmidt und Schultze lassen den Zabel dagegen sagen: Die Flüchtlingsschaft von 1849 habe sich allmählich in London versammelt (was nicht einmal richtig ist, da ein großer Teil der Flüchtlingsschaft sich in Paris, New York, Jersey usw. versammelte) und <645> mich als ihr sichtbares Oberhaupt verehrt, eine Ehre, die mir weder angetan noch von Zabel und Vogt zugemutet ward. Die Herren Guthschmidt und Schultze resümieren nicht etwa, sie zitieren mit Anführungszeichen den von Zabel nirgendwo gedruckten Satz als einen in Zabels erstem Leitartikel "aus Vogts Darstellung" angeführten Satz. Den Herren Guthschmidt und Schultze lag also offenbar eine mir und dem Publikum gleich unbekannte Geheimausgabe von Nr. 37 der "National-Zeitung" vor. Das erklärt alle Mißverständnisse. Die Geheimausgabe von Nr. 37 der "National-Zeitung" unterscheidet sich nicht nur durch die Lesart einzelner Sätze von der Vulgärausgabe derselben Nummer. Der ganze Zusammenhang des ersten Leitartikels in der Vulgärausgabe hat mit seinem Zusammenhang in der Geheimausgabe durchaus nichts gemein außer ein paar Worten.

Beispiel II

Zabel druckt Nr. 37 der "National-Zeitung", nachdem er mich zum Oberhaupt der Schwefelbande ernannt hat:
"Diese Gesellen" (die Schwefelbande) " ... setzten unter der Flüchtlingsschaft das Werk der 'Rheinischen Zeitung' fort ... Eine der Hauptbeschäftigungen der Schwefelbande war, Leute im Vaterlande so zu kompromittieren, daß sie Geld zahlen mußten ... Die 'Proletarier' füllten die Spalten der reaktionären Presse in Deutschland mit ihren Angebereien ... sie wurden die Verbündeten der geheimen Polizei in Frankreich und Deutschland. Zur weitern Charakteristik" (dieser "Schwefelbande" oder "Proletarier") "teilt Vogt einen Brief des ... Techow ... mit, worin die Grundsätze, das Treiben usw. der 'Proletarier' geschildert werden und worin man Marx erblickt, wie er in napoleonischem Hochmut auf seine geistige Überlegenheit die Fuchtel unter der Schwefelbande schwingt."

Die Herren Guthschmidt und Schultze lesen Nr. 37 der "National-Zeitung", nachdem Zabel mich zum Oberhaupt der Flüchtlingsschaft von 1849 ernannt hat:
"und wenn er" (der erste Artikel der "National-Zeitung") "nun weiter von einem Briefe Techows spricht: 'Worin man Marx erblicke, wie er, in napoleonischem Hochmute auf seine geistige Überlegenheit, die Fuchtel unter der Schwefelbande schwinge'."

Besitzen Richter einmal gesetzlich die Befugnis, Privatpersonen das Klagerecht zu gestatten oder zu entziehn, so waren die Herren Guthschmidt und Schultze nicht nur berechtigt, sondern sogar verpflichtet, mir <646> das Klagerecht gegen Zabel zu versagen. Denn der von ihnen in nuce <in gedrängter Kürze> mitgeteilte Zusammenhang des Leitartikels in Nr. 37 der Geheimausgabe der "National-Zeitung" schließt jedes Corpus delicti platterdings aus. In der Tat, was druckt Zabel in dieser Geheimausgabe? Zunächst erweist er mir die unverdiente Ehre, mich als "sichtbares Oberhaupt" von der gesamten zu London versammelten Flüchtlingsschaft von 1849 "verehren" zu lassen. Und deswegen sollte ich ihn "verklagen"? Und zweitens erweist er mir die nicht minder unverdiente Ehre, mich über eine gewisse, sonst in gar keinen Zusammenhang mit mir gebrachte Schwefelbande die "Fuchtel schwingen" zu lassen, etwa wie ich 1848/49 die Fuchtel über Zabel und seine Konsorten schwang. Und deswegen sollte ich den Zabel "verklagen"?

Man sieht, zu welchen Wirren es führt, wenn die Gesetzgebung richterlichen Beamten erlaubt, zu "verfügen" und im geheimen zu "verfügen", ob oder ob nicht eine Person das Recht besitzt, die andre zu verklagen, z.B. wegen Verleumdung in der "National-Zeitung". Der Kläger klagt auf Grund einer dem Publikum vielleicht in 10.000 Exemplaren vorliegenden Vulgärausgabe von Nummer 37 der "National-Zeitung", und der Richter verfügt auf Grund einer für ihn allein veranstalteten Geheimausgabe derselben Nummer. Sowenig ist in diesem Verfahren selbst die bloße Identität des Corpus delicti gesichert.

Die preuß. Gesetzgebung, indem sie das Klagerecht der Privatperson in jedem einzelnen Fall einer richterlichen Konzession unterwirft, geht von der Ansicht aus, daß der Staat als väterliche Gewalt das Zivilleben der Staatskinder bevormunden und bemaßregeln müsse. Aber selbst vom Standpunkte der pr. Gesetzgebung aus scheint die "Verfügung" des Kammergerichts befremdlich. Die pr. Gesetzgebung will offenbar frivole Klagen abschneiden und erteilt daher, wenn ich ihren Geist recht verstehe und mit Fug voraussetze, daß systematische Rechtsverweigerung nicht bezweckt ist, erteilt dem Richter das Recht, die Klage abzuweisen, aber nur, wenn prima facie <dem ersten Anschein nach> kein Gegenstand der Klage vorliegt, die Klage daher prima facie frivol ist. Kann dies im vorliegenden Fall gelten? Das Stadtgericht gibt zu, daß Zabels Leitartikel tatsächlich "ehrenrührige" und daher "strafbare" Äußerungen über mich enthalten. Es entzieht den F. Zabel meiner gesetzlichen Rache nur, weil F. Zabel seine Verleumdungen "bloß zitiert" habe. Das Kammergericht erklärt: Zitiert oder nicht zitiert, ehrenrührige Äußerungen bleiben gesetzlich gleich strafbar, aber seinerseits leugnet es nun, daß Zabels Leitartikel überhaupt ehrenrührige Äußerungen - zitierte oder unzitierte <647> ehrenrührige Äußerungen über meine Person enthalten. Stadtgericht und Kammergericht haben also nicht nur verschiedne, sondern direkt einander widersprechende Ansichten über den Tatbestand selbst. Das eine findet ehrenrührige Äußerungen über mich, wo das andre sie nicht findet. Der Gegensatz der richterlichen Ansichten über den Tatbestand selbst beweist schlagend, daß hier prima facie ein Gegenstand der Klage vorliegt. Wenn Papinian und Ulpian sagen: Diese gedruckte Äußerung ist ehrenrührig, Mucius Scävola und Manilius Brutus dagegen umgekehrt versichern: Diese gedruckte Äußerung ist nicht ehrenrührig, was wird das Volk der Quiriten denken? Warum sollte das Volk nicht mit Ulpian und Papinian glauben, Zabel habe ehrenrührige Äußerungen über mich in No. 37 und 41 der "National-Zeitung" veröffentlicht? Wenn ich dem Volk der Quiriten versichre, Mucius Scävola und Manilius Brutus hätten mir ein Geheimzeugnis ausgestellt, wonach Zabels "ehrenrührige" Äußerungen und Behauptungen in keiner Weise meine Person betreffen, so wird das Volk der Quiriten die Schultern zucken mit einem: à d'autres <mach das andern weis>.

Da das Kammergericht in letzter Instanz über den Tatbestand zu entscheiden hat, also hier in letzter Instanz zu entscheiden hatte, ob in Zabels beiden Leitartikeln tatsächlich eine Ehrenkränkung gegen mich vorliege und die Absicht mich zu beleidigen obwalte; da das Kammergericht diesen Tatbestand ableugnet, so ließ ein Rekurs an das Oberttibunal nur noch die Frage offen, ob die tatsächliche Festsetzung des Kammergerichts nicht auf einem Rechtsirrtum beruhe? Das Kammergericht selbst hatte in seiner "Verfügung" tatsächlich festgesetzt, daß Zabel "charakterloses und unehrenhaftes Treiben", "Angebereien und Gelderpressungen" der Schwefelbande nachsagt, derselben Schwefelbande, die derselbe Zabel in demselben Leitartikel ausdrücklich als "die Partei Marx" oder "die engere Partei Marx" mit "Marx" als ihrem sichtbaren und fuchtelschwingenden "Oberhaupt" charakterisiert. War das Kammergericht gesetzlich befugt, hierin keine Ehrenkränkung meiner Person zu finden? Mein Rechtsanwalt, Herr Justizrat Weber, bemerkt hierüber in seiner Beschwerdeschrift an das Obertribunal u.a.:

"Freilich ist nirgends direkt" (von Zabel) "gesagt, Marx habe Geld erpreßt, Angeberei und Münzfälschung betrieben. Aber bedarf es einer deutlicheren Erklärung, als zu sagen: Marx sei das Oberhaupt einer Partei gewesen, welche die angegebenen verbrecherischen und unsittlichen Zwecke verfolgte? Niemand, der ein unbefangenes und gesundes Urteil hat, kann leugnen, daß das Oberhaupt eines Vereins, dessen Zweck und vorzugsweise Tätigkeit der Ausführung von Verbrechen gewidmet ist, das Trei- <648> ben desselben nicht nur gutheißt, sondern es selbst anordnet, leitet und die Früchte desselben genießt; und dieses Oberhaupt ist deshalb ohne Frage nicht nur als Teilnehmer, sondern auch als intellektueller Urheber doppelt verantwortlich, selbst wenn ihm keine einzige Handlung nachgewiesen werden könnte, durch welche es sich unmittelbar an der Ausführung eines bestimmten Verbrechens beteiligt habe. Die in der angefochtenen Verfügung" (des Kammergerichts) "ausgesprochene Ansicht würde dahin führen, den guten Namen eines Menschen ohne jeden Schutz demjenigen, der ihn ruinieren will, preiszugeben. Anstatt von A. fälschlich zu behaupten, er habe gemordet, brauchte der Verleumder nur zu sagen, es existiere da und dort eine Bande, welche das Mordgeschäft betreibe, und A. sei der Chef dieser Bande. Die Ansicht des Kammergerichts sichert diesen Verleumder vollkommene Straflosigkeit zu. Nach der richtigen Ansicht wird aber die Strafe der Verleumdung den Verleumder gleichmäßig treffen, möge er einen Dritten wahrheitswidrig zum Räuber oder zum Räuberhauptmann stempeln."

Vom Standpunkt des gesunden Menschenverstands liegt tatsächlich eine Verleumdung vor. Liegt sie im Sinne des preußischen Gesetzes vor? Das Kammergericht sagt Nein, mein Rechtsanwalt sagt Ja. Wenn das Kammergericht gegen das Stadtgericht entschieden hat, daß die Form des Zitats, warum sollte das Obertribunal nicht gegen das Kammergericht entscheiden, daß die Bandwurmsform den Verleumder nicht unverfolgbar macht? Über diesen Rechtspunkt, über diesen Rechtsirrtum, den das Kammergericht in der Festsetzung des Tatbestandes begangen habe, appellierte mein Rechtsanwalt an das Obertribunal, also gewissermaßen an den Areopag. Das Obertribunal "verfügte":

"I. Ihre Beschwerde vom 23. August c. über die Verfügung des Kriminalsenats des Königl. Kammergerichts in der Injurienprozeßsache des Dr. K. Marx wider den Redakteur der 'National-Zeitung' Dr. Zabel, vom 11. Juli c., wird, nach Einsicht der betreffenden Akten, als unbegründet hierdurch zurückgewiesen. II. Denn das Königl. Kammergericht hat in den beiden in Rede stehenden leitenden Artikeln der 'National-Zeitung' weder eine objektive Ehrenkränkung des Klägers gefunden noch angenommen, daß die Absicht, den letzteren zu beleidigen, dabei obgewaltet habe, und deshalb ist die Einleitung der angestellten Injurienklage mit Recht abgelehnt. Ob aber objektiv eine Ehrenkränkung vorliegt und ob die Absicht zu beleidigen obgewaltet hat, sind wesentlich tatsächliche Feststellungen, welche mit einer Beschwerde beim Königl. Obertribunal nur dann angegriffen werden können, wenn der Annahme des Appellationsrichters in dieser Beziehung ein Rechtsirrtum zugrunde liegt. III. Ein solcher erhellt jedoch im vorliegenden Falle nicht. IV. Die Kosten dieser Verfügung haben Sie mit 25 Sgr. an die Salarienkasse des hiesigen Königl. Stadtgerichts binnen 8 Tagen zu berichtigen.

Berlin, den 5. Okt. 1860.

Königl. Obertribunal. c. Schlickmann

An den Justizrat Weber hierselbst"

<649> Zur bequemeren Übersicht habe ich die verschiednen Bestandteile der "Verfügung" des Obertribunals numeriert.

Sub I. erzählt Herr v. Schlickmann, daß die Beschwerde gegen das Kammergericht "zurückgewiesen" ist. Sub II. belehrt Herr v. Schlickmann über das Kompetenzverhältnis von Kammergericht und Obertribunal - offenbar eine nicht zur Sache gehörige didaktische Digression. Sub IV. wird Herr Weber beordert, binnen 8 Tagen die Summe von 25 Sgr. an die Berliner Stadtgerichtssalarienkasse zu berichtigen, eine Folge der "Verfügung", aber sicher nicht ihr Grund.

Wo also bleibt die Begründung der "zurückweisenden" Verfügung? Wo die Antwort auf die sehr ausführliche Beschwerdeschrift meines Rechtsanwalts?

Nämlich: Sub III. "Ein solcher (Rechtsirrtum) erhellt jedoch im vorliegenden Falle nicht."

Streicht man aus diesem Satze sub III. das Wörtchen nicht weg, so lautet die Motivierung: "Ein solcher (Rechtsirrtum) erhellt jedoch im vorliegenden Falle." Damit wäre die Verfügung des Kammergerichts über den Haufen geworfen. Aufrechterhalten wird sie also nur durch das am Ende aufpostierte Wörtchen "nicht", womit Herr v. Schlickmann im Namen des Obertribunals die Beschwerdeschrift des Herrn Justizrat Weber "zurückweist".

Autotatoz ejh. <Er selbst hat es gesagt.> Nicht! Herr v. Schlickmann widerlegt die von meinem Rechtsanwalt entwickelten Rechtsbedenken nicht, er bespricht sie nicht, ja erwähnt sie nicht. Herr v. Schlickmann hatte natürlich für seine "Verfügung" hinreichende Gründe, aber er verschweigt sie. Nicht! Die Beweiskraft dieses Wörtleins liegt ausschließlich in der Autorität, der hierarchischen Stellung der Person, die es in den Mund nimmt. An und für sich beweist Nicht nichts. Nicht! Autotatoz ejh.

So verbot mir auch das Obertribunal, den "Demokrat" F. Zabel zu verklagen.

So endete mein Prozeß mit den preußischen Gerichten.