Prozeß gegen Gottschalk und Genossen | Inhalt | Abfertigung

Seitenzahlen verweisen auf: Karl Marx - Friedrich Engels - Werke, Band 6, S. 138-144
Dietz Verlag, Berlin/DDR 1959

Die preußische Kontrerevolution und der preußische Richterstand

["Neue Rheinische Zeitung" Nr. 177 vom 24. Dezember 1848]

<138> *Köln. Die Hauptfrucht der revolutionären Bewegung von 1848 ist nicht das, was die Völker gewonnen, sondern das, was sie verloren haben - der Verlust ihrer Illusionen.

Juni, November, Dezember des Jahres 1848, das sind die Riesenmeilenzeiger der Entzauberung und Entnüchterung des europäischen Volksverstandes.

Unter den letzten Illusionen, die das deutsche Volk gefesselt halten, steht obenan sein Aberglaube an den Richterstand.

Der prosaische Nordwind der preußischen Kontrerevolution knickt auch diese Blume der Volksphantasie, deren wahres Mutterland Italien ist - das ewige Rom.

Die Taten und Erklärungen des Rheinischen Kassationshofes, des Obertribunals von Berlin, der Oberlandesgerichte von Münster, Bromberg, Ratibor gegen Esser, Waldeck, Temme, Kirchmann, Gierke beweisen noch einmal, daß der französische Konvent der Leuchtturm aller revolutionären Epochen ist und bleibt. Er inaugurierte die Revolution, indem er durch ein Dekret alle Beamten absetzte. Auch die Richter sind nichts als Beamte, wovon die obengenannten Gerichte vor ganz Europa Zeugnis ablegen. Türkische Kadis und chinesische Mandarinenkollegien können getrost die jüngsten Erlasse jener "hohen" Gerichtshöfe gegen ihre Kollegen kontrasignieren.

Unsere Leser kennen schon die Erlasse des Obertribunals von Berlin und des Oberlandesgerichts von Ratibor. Für heute haben wir es mit dem Oberlandesgerichte von Münster zu tun.

Doch vorher noch einige Worte über den zu Berlin residierenden Rheinischen Kassationshof, den summus pontifex <Papst> der rheinischen Jurisprudenz.

<139> Die rheinischen Juristen hatten bekanntlich (mit einigen wenigen rühmlichen Ausnahmen) nichts Eiligeres in der preußischen Vereinbarerversammlung zu tun, als die preußische Regierung von ihren alten Vorurteilen und ihrem alten Groll zu heilen. Sie bewiesen ihr tatsächlich, daß ihre ehemalige Opposition kaum soviel bedeute als die Opposition der französischen Parlamente vor 1789 - die eigensinnige und liberal sich aufspreizende Geltendmachung von Zunftinteressen. Wie in der französischen Nationalversammlung von 1789 die liberalen Parlamentsglieder, so waren in der preußischen von 1848 die liberalen rheinischen Juristen die Bravsten der Braven in der Armee des Servilismus. Die rheinpreußischen Parquets beschämten die altpreußischen Inquisitionsrichter durch ihren "politischen Fanatismus". Die rheinischen Juristen mußten natürlich auch nach der Auflösung der Vereinbarerversammlung ihren Ruf behaupten. Die Lorbeern des altpreußischen Obertribunals ließen den rheinpreußischen Kassationshof nicht schlafen. Sein Chefpräsident Sethe erließ ein ähnliches Schreiben an den Oberrevisionsrat Esser (nicht zu verwechseln mit den "gutgesinnten" kölnischen "Essern" <Esser I und Esser II> wie der Präsident des Obertribunals Mühler an den geheimen Obertribunalrat Waldeck. Aber der rheinpreußische Hof wußte den altpreußischen zu überbieten. Der Präsident des rheinischen Kassationshofs spielte Trumpf gegen seinen Konkurrenten aus, indem er die perfide Unart beging, den Brief an Herrn Esser dem Berliner Publikum in der "Deutschen Reform" mitzuteilen, bevor er ihn dem Herrn Esser selbst mitgeteilt hatte. Wir sind überzeugt, daß die gesamte Rheinprovinz durch eine Monsteradresse an unsern greisen würdigen Landsmann, Herrn Esser, auf den Brief des Herrn Sethe antworten wird.

Nicht etwas ist faul im "Staate Dänemark", sondern alles.

Jetzt nach Münster!

Unsere Leser haben schon gehört von dem Proteste des Oberlandesgerichts zu Münster gegen den Wiedereintritt seines Direktors Temme.

Die Sache hängt zusammen wie folgt:

Das Ministerium der Kontrerevolution hatte, direkt oder indirekt, dem Geheimen Obertribunale, dem Rheinischen Kassationshofe und den Oberlandesgerichten in Bromberg, Ratibor und Münster insinuiert, der König sähe ungern, wenn Waldeck, Esser, Gierke, Kirchmann und Temme, weil sie in Berlin fortgetagt und an dem Beschlusse der Steuerverweigerung teilgenommen hatten, auf ihre hohen Richterposten zurückkehrten. Sie möchten daher dagegen protestieren.

<140> Die hohen Gerichtshöfe (im ersten Momente schwankte der Rheinische Kassationshof, große Künstler erringen ihre Erfolge, nicht indem sie zuerst, sondern indem sie zuletzt auftreten) gingen sämtlich auf diese Zumutung ein und schickten Proteste von und nach Berlin. Das Oberlandesgericht von Münster war dumm genug, sich unmittelbar an den König (den sogenannten konstitutionellen König) zu wenden, mit einem Proteste gegen Temme, worin es wörtlich heißt,

"daß er durch Teilnahme an den ungesetzlichen Sitzungen einer Fraktion der vertagten Nationalversammlung sich in offenbare Auflehnung gegen Sr. Majestät Regierung gesetzt und durch Mitstimmung für den Antrag auf Steuerverweigerung den Boden der Revolution betreten und den Feuerbrand der Anarchie in das Vaterland zu schleudern gesucht" hätte,

und worin dann fortgefahren wird:

"Es widerspricht unserem Rechtsgefühle, den Anforderungen des Publikums an die Integrität des Direktors eines Landesjustizcollegii, den Verpflichtungen desselben hinsichtlich der Ausbildung der angehenden Justizbeamten und seiner Stellung zu den Untergerichtsbeamten, daß nach solchen Vorgängen der P. P. Temme in seiner amtlichen Stellung zu dem hiesigen Collegio verbleibt. Ew. Majestät fühlen wir uns daher in unserm Gewissen gedrungen, den dringenden Wunsch, uns außer amtlicher Beziehung zu dem Direktor Temme gesetzt zu sehen, alleruntertänigst auszusprechen."

Die Adresse ist unterzeichnet von dem ganzen Kollegium, mit Ausnahme eines einzigen Rates, eines Schwagers des Justizministers Rintelen.

Dieser Justizminister hat am 18. Dezember Herrn Temme eine Abschrift dieser Adresse "zu seiner Entschließung" nach Münster geschickt, nachdem Temme sein Amt hier schon, ohne Widerspruch der Feiglinge, wieder angetreten hatte.

Am Morgen des 19. Dezembers erschien nun Temme, wie die "Düsseldorfer Zeitung" berichtet,

"zum ersten Male in der Plenarsitzung des Oberlandesgerichts und nahm seinen Sitz als Direktor neben dem stellvertretenden Chefpräsidenten v. Olfers ein. Gleich nach Beginn der Sitzung erbat er sich das Wort und trug in kurzem ungefähr folgendes vor: Er habe ein Reskript vom Justizminister mit einer abschriftlichen Anlage erhalten. Diese Anlage enthalte eine Eingabe des 'hohen Collegii', dem er jetzt anzugehören die Ehre habe, worin gegen sein Wiedereintreten in seine Stellung Protest eingelegt werde. Der Justizminister habe ihm diese Eingabe zur Einsicht und 'um seine Entschließung danach zu nehmen' mitgeteilt. Der Protest des 'hohen Collegii' finde seinen Grund offenbar in seiner politischen Wirksamkeit; von dieser aber, wie überhaupt von seinen politischen Ansichten, wolle er hier nicht reden, da er dieselbe dem 'hohen Collegio' gegen- <141> über nicht zu vertreten habe. Was nun ferner seine 'Entschließung' angehe, so habe er dieselbe schon dadurch betätigt, daß er seinen Sitz als Direktor hier eingenommen, und er gebe dem 'hohen Collegio' die Versicherung, daß er denselben nicht räumen werde, bis er durch Urteil und Recht dazu gezwungen werde. Übrigens sei er nicht gemeint, daß durch die Verschiedenheit politischer Ansichten das kollegialische Verhältnis gestört sein müsse; von seiner Seite wenigstens solle das möglichst vermieden werden."

Die Braven der Braven waren wie vom Donnerschlage gerührt. Sie saßen da, stumm, regungslos, versteinert, als wäre das Haupt der Meduse in das Mandarinenkollegium hineingeschleudert worden.

Das brave Oberlandesgericht zu Münster! In seinem Diensteifer hat es eine Menge Leute zur Untersuchung gezogen und zur Haft bringen lassen, weil sie den Beschluß der Nationalversammlung über die Steuerverweigerung <Siehe "Keine Steuern mehr!!!"> zur Ausführung bringen wollten. Durch seinen Ausspruch über Herrn Temme, sogar unmittelbar an den Stufen des Thrones, hat sich nun das brave Oberlandesgericht als - Partei konstituiert, ein Vorurteil gefällt und kann so unmöglich mehr der andern Partei gegenüber die Richterrolle spielen.

Man erinnert sich, daß der Zwang, den der Berliner Pöbel angeblich der preußischen Nationalversammlung antat, den Vorwand zu dem ersten Staatssteiche des Ministeriums Brandenburg abgeben mußte. Um den Deputierten keinen Zwang anzutun, setzt es die in Berlin begonnene "wilde Jagd" auf sie fort, noch nachträglich nach der Rückkehr der Deputierten in ihre Wohnsitze!

Der Justizminister Rintelen sagt in seinem weiter unten von uns abgedruckten Erlasse:

"Der von vielen absichtlich genährte Wahn, daß die bisherigen Strafgesetze, namentlich bei Verbrechen gegen den Staat, seit dem März d.J. nicht mehr gültig seien, hat viel dazu beigetragen, die Anarchie zu vermehren, und vielleicht auch einen gefährlichen Einfluß bei einzelnen Gerichten erhalten."

Die meisten Taten des Herrn Rintelen und der ihm infeodierten <unterstellten> Gerichtshöfe beweisen aufs neue, daß in Preußen seit der gewaltsamen Auflösung der Nationalversammlung nur noch ein Gesetz gilt, die Willkür der Berliner Kamarilla.

Am 29. März 1844 <in der "N.Rh.Ztg.": 30. März 1844> hatte die preußische Regierung das berüchtigte Disziplinargesetz gegen die Richter erlassen, wonach dieselben durch einen Beschluß des Staatsministeriums ihrer Stellen entsetzt, versetzt oder pensioniert werden konnten. Der letzte Vereinigte Landtag hob dies Gesetz <142> wieder auf und machte den Grundsatz wieder geltend, daß die Richter nur durch Urteil und Recht abgesetzt, versetzt oder pensioniert werden können. Die oktroyierte Verfassung bestätigt dies Prinzip. Werden diese Gesetze nicht mit Füßen getreten durch die Gerichtshöfe, die nach Rezept des Justizministers Rintelen ihre politisch kompromittierten Kollegen durch moralischen Zwang zur Niederlegung ihres Amts hintreiben wollen? Verwandeln sich diese Gerichtshöfe nicht in Offizierskorps, die jedes Mitglied herauswerfen, dessen politische Ansicht ihrer königlich-preußischen "Ehre" nicht zusagt?

Und existiert nicht auch ein Gesetz über die Unverantwortlichkeit und Unverletzlichkeit der Volksrepräsentanten?

Rauch und Schall!

Wenn die preußische Verfassung nicht schon durch ihre eigenen Paragraphen und durch die Weise ihrer Entstehung sich selbst annullierte, sie würde annulliert durch die einfache Tatsache, daß das Obertribunal von Berlin ihr letzter Garant ist. Die Verfassung wird gewährleistet durch die Verantwortlichkeit der Minister, und die Unverantwortlichkeit der Minister wird gewährleistet durch den ihnen oktroyierten Gerichtshof, der kein andrer ist als das Obertribunal zu Berlin, das in Herrn Mühler seinen klassischen Repräsentanten findet.

Die jüngsten Reskripte des Obertribunals sind also nichts mehr und nichts weniger als die augenkundige - Kassation der oktroyierten Verfassung.

In Östreich überzeugt sich die Bourgeoisie durch die direkten Brandschatzdrohungen der Regierung gegen die Bank, die vom Wiener Volk in den Augenblicken seiner größten und gerechtesten Erbitterung gegen die Finanzfeudalität unangetastet blieb, daß ihr Verrat gegen das Proletariat preisgab, was eben dieser Verrat sicherzustellen meinte - das bürgerliche Eigentum. In Preußen sieht die Bourgeoisie durch ihr feiges Zutrauen zu der Regierung und ihr verräterisches Mißtrauen gegen das Volk die unentbehrliche Garantie des bürgerlichen Eigentums bedroht - die bürgerliche Rechtspflege.

Mit der Abhängigkeit des Richterstandes wird die bürgerliche Rechtspflege selbst abhängig von der Regierung; d.h., das bürgerliche Recht selbst macht der Beamtenwillkür Platz. La bourgeoisie sera punie, par où elle a péché - die Bourgeoisie wird gestraft, wodurch sie gesündigt hat - durch die Regierung.

Daß die servilen Erklärungen der höchsten preußischen Gerichtshöfe nur die ersten Symptome der bevorstehenden absolutistischen Umwandlung der Gerichtshöfe sind, dafür zeugt folgender neueste Erlaß des Justizministeriums:

"Durch die allgemeine Verfügung vom 8. Oktober d.J. hat bereits mein Amtsvorgänger daran erinnert, daß es vorzugsweise die Aufgabe der Justizbehörden ist, die <143> Achtung und Wirksamkeit des Gesetzes aufrechtzuerhalten, daß sie durch Erfüllung dieser Aufgabe dem Lande am besten dienen, weil die wahre Freiheit nur auf dem Boden des Gesetzes gedeihen kann. Seitdem sind leider an vielen Orten die schwersten Ausbrüche eines anarchischen, den Gesetzen und der Ordnung hohnsprechenden Treibens vorgekommen; es haben sogar in einzelnen Teilen des Landes gewaltsame Auflehnungen gegen die Obrigkeit stattgefunden, welchen nicht überall mit Energie begegnet worden ist. Angesichts einer so bedauernswerten Lage der Verhältnisse wende ich mich jetzt, wo die Regierung Sr. Majestät des Königs einen entscheidenden Schritt getan hat, um den dem Abgrunde zugedrängten Staat zu retten, jetzt wende ich mich von neuem an die Justizbehörden und die Herren Staatsanwälte des ganzen Landes, um sie aufzufordern, überall und ohne Ansehen der Person ihre Pflicht zu tun. Wer auch der Schuldige sein möge, er darf der auf dem schleunigsten Wege herbeizuführenden gesetzlichen Bestrafung nicht entgehen.

Mit besonders tiefem Bedauern habe ich sowohl aus einzelnen Berichten der Landesbehörden als aus öffentlichen Blättern ersehen müssen, daß auch einzelne Beamte der Justiz, uneingedenk ihrer besonderen Berufspflichten, teils sich haben hinreißen lassen, offenbar gesetzwidrige Handlungen zu begehen, teils nicht den Mut und die Unerschrockenheit gezeigt haben, womit allein dem Terrorismus mit Erfolg entgegenzutreten war. Ich erwarte, daß auch in bezug auf jene mit Feststellung des Tatbestandes, und eventuell mit Einleitung der Untersuchung, eingeschritten werde, ohne Nachsicht und mit ernster Beschleunigung, denn die Beamten der Gerechtigkeitspflege, welchen die Wahrung des Ansehens der Gesetze anvertraut ist, haben durch die eigene Verletzung des Gesetzes doppelt gefehlt; die Beschleunigung des Verfahrens gegen sie ist aber besonders notwendig, weil in den Händen solcher Beamten die Handhabung des Rechts nicht verbleiben darf. Befinden sich unter den Schuldigen Beamte, gegen welche nach Maßgabe der bestehenden Vorschriften eine förmliche Untersuchung oder die in Fällen dieser Art jedesmal in pflichtmäßige Erwägung zu nehmende Amtssuspension nicht ohne höhere Genehmigung verhängt werden darf, so ist mit Ermittelung der Umstände behufs der Begründung der Untersuchung ohne spezielle Anweisung vorzugehen und demnächst die erforderliche Genehmigung schleunigst einzuholen. Hinsichtlich der Referendarien und Auskultatoren ist nicht außer acht zu lassen, daß in Betreff ihrer Entlassung aus dem Staatsdienst besondere Vorschriften bestehen.

Der von vielen absichtlich genährte Wahn:

daß die bisherigen Strafgesetze, namentlich bei Verbrechen gegen den Staat, seit dem März d.J. nicht mehr gültig seien,

hat viel dazu beigetragen, die Anarchie zu vermehren, und vielleicht auch einen gefährlichen Einfluß bei einzelnen Gerichten erhalten. Es bedarf bei dem trefflichen Geiste der preußischen Justizbeamten, welcher sich im ganzen auch jetzt bewährt hat, nur der Hinweisung auf den bekannten Rechtsgrundsatz, daß Gesetze so lange ihre Kraft behalten, bis sie im Wege der Gesetzgebung aufgehoben oder abgeändert sind, sowie auf die ausdrückliche Bestimmung des Artikels 108 der Verfassungsurkunde vom 5. d.M., um gewiß zu sein, daß die ehrenwerten preußischen Justizbeamten, bei allem Interesse <144> für die wahre, sittliche und staatliche Freiheit, das Ansehen der Gesetze und die Ordnung über alles stellen werden.

Mit diesen Grundsätzen und mit Verachtung aller persönlichen Gefahren wollen wir voranschreiten in der Zuversicht des Sieges über das Verbrechen, über die Anarchie. Gerade dadurch werden wir auf das wesentlichste beitragen, daß der früher so glänzende preußische Staat sich wieder in seiner sittlichen Stärke zeigen und nicht länger dulden werde, um mit einem wackeren Abgeordneten zu Frankfurt zu sprechen, daß noch ferner Ruchlosigkeit und rohe Gewalt unter uns ihr Wesen treiben.

Die Herren Präsidenten der Gerichte sowie der Herr Generalprokurator zu Köln mögen hiernach das Erforderliche an die Beamten ihres Ressorts veranlassen und mich davon in Kenntnis setzen, gegen welche Beamte und wegen welcher Vergehen Suspensionen und Untersuchungen eingeleitet worden sind.

Berlin, den 8. Dezember 1848

Der Justizminister
Rintelen"

Wenn die Revolution in Preußen einst siegt, so wird sie nicht nötig haben, wie die Februarrevolution, die Unabsetzbarkeit des alten Richterstandes durch ein eignes Dekret zu beseitigen. Sie findet die urkundliche Verzichtleistung dieser Kaste auf ihr Privilegium vor in den authentischen Erklärungen des Rheinischen Kassationshofes, des Obertribunals zu Berlin, der Oberlandesgerichte von Bromberg, Ratibor und Münster.

Geschrieben von Karl Marx.