46. Kapitel. Baustellenrente. Bergwerksrente. Bodenpreis | Inhalt | 48. Kapitel. Die trinitarische Formel

Seitenzahlen verweisen auf: Karl Marx - Friedrich Engels - Werke, Band 25, "Das Kapital", Bd. III, Sechster Abschnitt, S. 790 - 821
Dietz Verlag, Berlin/DDR 1983

SIEBENUNDVIERZIGSTES KAPITEL
Genesis der kapitalistischen Grundrente

I. Einleitendes

<790> Man muß sich klarmachen, worin eigentlich die Schwierigkeit der Behandlung der Grundrente, vom Standpunkt der modernen Ökonomie, als des theoretischen Ausdrucks der kapitalistischen Produktionsweise besteht. Dies ist selbst von einer großen Anzahl neuerer Schriftsteller immer noch nicht begriffen worden, wie jeder erneuerte Versuch, die Grundrente "neu" zu erklären, beweist. Die Neuheit besteht hier fast immer in dem Rückfall in längst überwundne Standpunkte. Die Schwierigkeit besteht nicht darin, das vom agrikolen Kapital erzeugte Mehrprodukt und den ihm entsprechenden Mehrwert überhaupt zu erklären. Diese Frage ist vielmehr gelöst in der Analyse des Mehrwerts, den alles produktive Kapital erzeugt, in welcher Sphäre immer es angelegt sei. Die Schwierigkeit besteht darin, nachzuweisen, woher nach Ausgleichung des Mehrwerts unter den verschiednen Kapitalen zum Durchschnittsprofit, zu einem ihren verhältnismäßigen Größen entsprechenden proportionellen Anteil an dem Gesamtmehrwert, den das gesellschaftliche Kapital in allen Produktionssphären zusammen erzeugt hat, woher nach dieser Ausgleichung, nach der scheinbar bereits stattgehabten Verteilung alles Mehrwerts, der überhaupt zu verteilen ist, woher da noch der überschüssige Teil dieses Mehrwerts stammt, den das im Boden angelegte Kapital unter der Form der Grundrente an den Grundeigentümer zahlt. Ganz abgesehn von den praktischen Motiven, welche den modernen Ökonomen als Wortführer des industriellen Kapitals gegen das Grundeigentum zur Untersuchung dieser Frage stachelten - Motive, die wir in dem Kapitel über die Geschichte der Grundrente näher andeuten werden -, war die Frage für sie als Theoretiker von entscheidendem Interesse. Zugeben, daß die Erscheinung der Rente für das im Ackerbau angelegte Kapital aus einer besondren Wirkung der Anlagesphäre selbst, aus <791> der Erdkruste als solcher angehörigen Eigenschaften stamme - das hieß verzichten auf den Wertbegriff selbst, also verzichten auf jede Möglichkeit wissenschaftlicher Erkenntnis auf diesem Gebiet. Selbst die einfache Wahrnehmung, daß die Rente aus dem Preise des Bodenprodukts bezahlt wird - was selbst da stattfindet, wo sie in Naturalform gezahlt wird, wenn der Pächter seinen Produktionspreis herausschlagen soll -, zeigte die Abgeschmacktheit, den Überschuß dieses Preises über den gewöhnlichen Produktionspreis, also die relative Teuerkeit des Ackerbauprodukts aus dem Überschuß der naturwüchsigen Produktivität der agrikolen Industrie über die Produktivität der andern Industriezweige zu erklären; da umgekehrt, je produktiver die Arbeit, desto wohlfeiler jeder aliquote Teil ihres Produkts, weil desto größer die Masse der Gebrauchswerte, worin dasselbe Quantum Arbeit, also derselbe Wert sich darstellt.

Die ganze Schwierigkeit in der Analyse der Rente bestand also darin, den Überschuß des agrikolen Profits über den Durchschnittsprofit zu erklären, nicht den Mehrwert, sondern den dieser Produktionssphäre eigentümlichen überschüssigen Mehrwert, also auch nicht das "Nettoprodukt", sondern den Überschuß dieses Nettoprodukts über das Nettoprodukt der andren Industriezweige. Der Durchschnittsprofit selbst ist ein Produkt, eine Bildung des unter ganz bestimmten historischen Produktionsverhältnissen vor sich gehenden sozialen Lebensprozesses, ein Produkt, das, wie wir gesehn haben, sehr weitläuftige Vermittlung voraussetzt. Um überhaupt von einem Überschuß über den Durchschnittsprofit sprechen zu können, muß dieser Durchschnittsprofit selbst als Maßstab und, wie es in der kapitalistischen Produktionsweise der Fall ist, als Regulator der Produktion überhaupt hergestellt sein. In Gesellschaftsformen also, wo es noch nicht das Kapital ist, das die Funktion vollzieht, alle Mehrarbeit zu erzwingen und allen Mehrwert in erster Hand sich selbst anzueignen, wo also das Kapital sich die gesellschaftliche Arbeit noch nicht oder nur sporadisch subsumiert hat, kann von der Rente im modernen Sinn, von der Rente als einem Überschuß über den Durchschnittsprofit, d.h. über den proportionellen Anteil jedes Einzelkapitals an dem vom gesellschaftlichen Gesamtkapital produzierten Mehrwert, überhaupt nicht die Rede sein. Es zeigt die Naivetät z.B. des Herrn Passy (siehe weiter unten), wenn er schon im Urzustand von Rente spricht als von Überschuß über den Profit - über eine historisch bestimmte gesellschaftliche Form des Mehrwerts, die also nach Herrn Passy so ziemlich auch ohne Gesellschaft existieren kann.

Für die ältern Ökonomen, die überhaupt mit der Analyse der, zu ihrer Zeit noch unentwickelten, kapitalistischen Produktionsweise erst beginnen, <792> bot die Analyse der Rente entweder überhaupt keine Schwierigkeit oder doch Schwierigkeit ganz andrer Art. Petty, Cantillon, überhaupt die der Feudalzeit näher stehenden Schriftsteller nehmen die Grundrente als die normale Form des Mehrwerts überhaupt an, während der Profit ihnen noch unbestimmt mit dem Arbeitslohn zerfließt oder höchstens als ein vom Kapitalisten dem Grundeigentümer abgepreßter Teil dieses Mehrwerts erscheint. Sie gehn also von einem Zustand aus, wo erstens die agrikole Bevölkerung noch den weit überwiegenden Teil der Nation ausmacht und wo zweitens der Grundeigentümer noch als die Person erscheint, die in erster Hand die überschüssige Arbeit der unmittelbaren Produzenten vermittelst des Monopols des Grundeigentums sich aneignet, wo also das Grundeigentum auch noch als die Hauptbedingung der Produktion erscheint. Für sie konnte eine Fragestellung noch nicht existieren, die umgekehrt, vom Standpunkt der kapitalistischen Produktionsweise aus, zu erforschen sucht, wie das Grundeigentum es fertigbringt, dem Kapital einen Teil des von diesem produzierten (d.h. den unmittelbaren Produzenten ausgepreßten) und in erster Hand bereits angeeigneten Mehrwerts wieder zu entziehn.

Bei den Physiokraten ist die Schwierigkeit schon andrer Natur. Als in der Tat die ersten systematischen Dolmetscher des Kapitals, suchen sie die Natur des Mehrwerts überhaupt zu analysieren. Die Analyse fällt für sie zusammen mit der Analyse der Rente, der einzigen Form, worin der Mehrwert für sie existiert. Das Rente tragende oder agrikole Kapital ist für sie daher das einzige Mehrwert erzeugende Kapital und die von ihm in Bewegung gesetzte agrikole Arbeit die allein Mehrwert setzende, also vom kapitalistischen Standpunkt aus ganz richtig die einzige produktive Arbeit. Die Erzeugung von Mehrwert gilt ihnen ganz richtig als das Bestimmende. Sie haben, von andren in Buch IV <Siehe Band 26, 1. Teil, S. 10-33, 272-307, 342-344> auseinanderzusetzenden Verdiensten abgesehn, zunächst das große Verdienst, von dem allein in der Zirkulationssphäre fungierenden Handelskapital zurückzugehn zum produktiven Kapital, im Gegensatz zum Merkantilsystem, das in seinem groben Realismus die eigentliche Vulgärökonomie jener Zeit bildet, vor deren praktischen Interessen die Anfänge wissenschaftlicher Analyse durch Petty und seine Nachfolger ganz in den Hintergrund gedrängt waren. Beiläufig handelt es sich hier, bei der Kritik des Merkantilsystems, nur um seine Anschauungen von Kapital und Mehrwert. Es ist schon früher <siehe Band 13, S. 133/134> bemerkt worden, daß das <793> Monetarsystem die Produktion für den Weltmarkt und die Verwandlung des Produkts in Ware, daher in Geld, richtig als Voraussetzung und Bedingung der kapitalistischen Produktion verkündet. In seiner Fortsetzung im Merkantilsystem entscheidet nicht mehr die Verwandlung des Warenwerts in Geld, sondern die Erzeugung von Mehrwert, aber vom begriffslosen Standpunkt der Zirkulationssphäre aus und zugleich so, daß dieser Mehrwert sich darstellt in Surplusgeld, im Überschuß der Handelsbilanz. Es ist aber zugleich das die interessierten Kaufleute und Fabrikanten von damals richtig Charakterisierende und das der Periode der kapitalistischen Entwicklung, die sie darstellen, Adäquate darin, daß es bei der Verwandlung der feudalen Ackerbaugesellschaften in industrielle und bei dem entsprechenden industriellen Kampf der Nationen auf dem Weltmarkt auf eine beschleunigte Entwicklung des Kapitals ankommt, die nicht auf dem sog. naturgemäßen Weg, sondern durch Zwangsmittel zu erreichen ist. Es macht einen gewaltigen Unterschied, ob das nationale Kapital allmählich und langsam sich in industrielles verwandelt oder ob diese Verwandlung zeitlich beschleunigt wird durch die Steuer, die sie vermittelst der Schutzzölle hauptsächlich auf Grundeigentümer, Mittel- und Kleinbauern und Handwerk legen, durch die beschleunigte Expropriation der selbständigen unmittelbaren Produzenten, durch gewaltsam beschleunigte Akkumulation und Konzentration der Kapitale, kurz, durch beschleunigte Herstellung der Bedingungen der kapitalistischen Produktionsweise. Es macht zugleich enormen Unterschied in der kapitalistischen und industriellen Exploitation der natürlichen nationalen Produktivkraft. Der nationale Charakter des Merkantilsystems ist daher nicht bloße Phrase im Munde seiner Wortführer. Unter dem Vorwand, sich nur mit dem Reichtum der Nation und den Hilfsquellen des Staats zu beschäftigen, erklären sie in der Tat die Interessen der Kapitalistenklasse und die Bereicherung überhaupt für den letzten Staatszweck und proklamieren sie die bürgerliche Gesellschaft gegen den alten überirdischen Staat. Aber zugleich ist das Bewußtsein vorhanden, daß die Entwicklung der Interessen des Kapitals und der Kapitalistenklasse, der kapitalistischen Produktion, die Basis der nationalen Macht und des nationalen Übergewichts in der modernen Gesellschaft geworden ist.

Es ist ferner das Richtige bei den Physiokraten, daß in der Tat alle Produktion von Mehrwert, also auch alle Entwicklung des Kapitals, der natürlichen Grundlage nach, auf der Produktivität der agrikolen Arbeit beruht. Wenn die Menschen überhaupt nicht fähig, in einem Arbeitstag mehr Lebensmittel, also im engsten Sinn mehr Ackerbauprodukte zu erzeugen, <794> als jeder Arbeiter zu seiner eignen Reproduktion bedarf, wenn die tägliche Verausgabung seiner ganzen Arbeitskraft nur dazu hinreicht, die zu seinem individuellen Bedarf unentbehrlichen Lebensmittel herzustellen, so könnte überhaupt weder von Mehrprodukt noch von Mehrwert die Rede sein. Eine über das individuelle Bedürfnis des Arbeiters hinausgehende Produktivität der agrikolen Arbeit ist die Basis aller Gesellschaft und ist vor allem die Basis der kapitalistischen Produktion, die einen immer wachsenden Teil der Gesellschaft von der Produktion der unmittelbaren Lebensmittel loslöst und sie, wie Steuart sagt, in free hands <freie Hände; 1. Auflage: free heads (freie Köpfe)> verwandelt, sie zur Exploitation in andren Sphären disponibel macht.

Was soll man aber zu neuem ökonomischen Schriftstellern wie Daire, Passy etc. sagen, welche am Lebensabend der ganzen klassischen Ökonomie, ja am Sterbebett derselben, die ursprünglichsten Vorstellungen über die Naturbedingungen der Mehrarbeit und daher des Mehrwerts überhaupt wiederholen und damit etwas Neues und Schlagendes über die Grundrente vorzubringen glauben, nachdem diese Grundrente längst als eine besondre Form und ein spezifischer Teil des Mehrwerts entwickelt ist? Es charakterisiert eben die Vulgärökonomie, daß sie das, was in einer bestimmten überlebten Entwicklungsstufe neu, originell, tief und berechtigt war, zu einer Zeit wiederholt, wo es platt, abgestanden und falsch ist. Sie bekennt damit, daß sie auch nicht einmal eine Ahnung über die Probleme besitzt, die die klassische Ökonomie beschäftigt haben. Sie verwechselt sie mit Fragen, wie sie nur auf einem niedrigem Standpunkt der Entwicklung der bürgerlichen Gesellschaft gestellt werden konnten. Ebenso verhält es sich mit ihrem rastlosen und selbstgefälligen Wiederkäuen der physiokratischen Sätze über den Freihandel. Diese Sätze haben längst alles und jedes theoretische Interesse verloren, sosehr sie diesen oder jenen Staat praktisch interessieren mögen.

Bei der eigentlichen Naturalwirtschaft, wo gar kein oder nur ein sehr unbedeutender Teil des agrikolen Produkts in den Zirkulationsprozeß eintritt und selbst nur ein relativ unbedeutender Teil des Teils des Produkts, der die Revenue des Grundeigentümers darstellt, wie z.B. auf vielen altrömischen Latifundien, wie auf den Villen Karls des Großen, und wie (sieh Vinçard, "Histoire du travail") mehr oder weniger während des ganzen Mittelalters, besteht das Produkt und das Mehrprodukt der großen Güter keineswegs bloß aus den Produkten der agrikolen Arbeit. Es umfaßt ebensowohl die Produkte der industriellen Arbeit. Häusliche Handwerks- und <795> Manufakturarbeit, als Nebenbetrieb des Ackerbaus, der die Basis bildet, ist die Bedingung der Produktionsweise, worauf diese Naturalwirtschaft beruht, im europäischen Altertum und Mittelalter sowohl wie noch heutzutage in der indischen Gemeinde, wo deren traditionelle Organisation noch nicht zerstört ist. Die kapitalistische Produktionsweise hebt diesen Zusammenhang völlig auf; ein Prozeß, den man im großen namentlich während des letzten Drittels des 18. Jahrhunderts in England studieren kann. Köpfe, die in mehr oder minder halb feudalen Gesellschaften aufgewachsen waren, Herrenschwand z.B., betrachten noch Ende des 18. Jahrhunderts diese Trennung von Ackerbau und Manufaktur als tollkühnes gesellschaftliches Wagstück, als eine unbegreiflich riskierte Existenzweise. Und selbst in den Ackerbauwirtschaften des Altertums, die die meiste Analogie mit der kapitalistischen Landwirtschaft zeigen, in Karthago und Rom, ist die Ähnlichkeit größer mit der Plantagenwirtschaft als mit der der wirklich kapitalistischen Exploitationsweise entsprechenden Form.(42a) Eine formelle Analogie, die aber auch in allen wesentlichen Punkten durchaus als Täuschung erscheint für den, der die kapitalistische Produktionsweise begriffen hat und der nicht etwa wie Herr Mommsen (43) in jeder Geldwirtschaft auch schon kapitalistische Produktionsweise entdeckt - eine formelle Analogie findet sich im Altertum im kontinentalen Italien überhaupt nicht, sondern nur etwa in Sizilien, weil dies als agrikoles Tributland für Rom existierte, der Ackerbau daher wesentlich auf den Export gerichtet war. Hier finden sich Pächter im modernen Sinn.

Eine unrichtige Auffassung der Natur der Rente basiert auf dem Umstand, daß aus der Naturalwirtschaft des Mittelalters her, und ganz den Bedingungen der kapitalistischen Produktionsweise widersprechend, die Rente in Naturalform zum Teil in den Zehnten der Kirche, zum Teil als Kuriosität, durch alte Kontrakte verewigt, sich in die moderne Zeit her- <796> übergeschleppt hat. Es gewinnt dadurch den Anschein, daß die Rente nicht aus dem Preis des Agrikulturprodukts, sondern aus seiner Masse entspringt, also nicht aus gesellschaftlichen Verhältnissen, sondern aus der Erde. Wir haben schon früher gezeigt, daß, obgleich der Mehrwert sich in einem Surplusprodukt darstellt, nicht umgekehrt ein Surplusprodukt im Sinn einer bloßen Zunahme der Masse des Produkts, einen Mehrwert darstellt. Es kann ein Minus von Wert darstellen. Die Baumwollindustrie müßte sonst 1860, verglichen mit 1840, einen enormen Mehrwert darstellen, während im Gegenteil der Preis des Garns gefallen ist. Die Rente kann infolge einer Reihe von Mißjahren enorm wachsen, weil der Preis des Getreides steigt, obgleich dieser Surpluswert sich in einer absolut abnehmenden Masse von teurerem Weizen darstellt. Umgekehrt, infolge einer Reihe fruchtbarer Jahre kann die Rente sinken, weil der Preis sinkt, obgleich die gesunkene Rente sich in einer größern Masse wohlfeilern Weizens darstellt. Zunächst ist nun zu bemerken über die Produktenrente, daß sie bloße, aus einer verlebten Produktionsweise herübergeschleppte und als Ruine ihr Dasein fristende Tradition ist, deren Widerspruch mit der kapitalistischen Produktionsweise sich darin zeigt, daß sie aus den Privatkontrakten von selbst verschwand und daß sie da, wo die Gesetzgebung eingreifen konnte, wie bei den Kirchenzehnten in England, gewaltsam als Inkongruität abgeschüttelt wurde. Zweitens aber, wo sie auf Basis der kapitalistischen Produktionsweise fortexistierte, war sie nichts und konnte nichts andres sein als ein mittelalterlich verkleideter Ausdruck der Geldrente. Das qr. Weizen steht z.B. auf 40 sh. Von diesem qr. muß ein Teil den in ihm enthaltnen Arbeitslohn ersetzen und verkauft werden, um ihn von neuem auslegen zu können; ein andrer Teil muß verkauft werden, um den auf ihn fallenden Teil der Steuern zu zahlen. Aussaat und ein Teil des Düngers selbst gehn da, wo die kapitalistische Produktionsweise und mit ihr die Teilung der gesellschaftlichen Arbeit entwickelt ist, als Waren in die Reproduktion ein, müssen also zum Ersatz gekauft werden; und es muß wieder ein Teil des qr. verkauft werden, um das Geld hierfür zu liefern. Soweit sie nicht wirklich als Ware gekauft werden müssen, sondern aus dem Produkt selbst in natura entnommen werden, um von neuem als Produktionsbedingungen in seine Reproduktion einzugehn - wie dies nicht nur im Ackerbau, sondern in vielen Produktionszweigen geschieht, die konstantes Kapital produzieren -, gehn sie in die Rechnung, in Rechengeld ausgedrückt, ein und kommen als Bestandteile des Kostpreises in Abzug. Der Verschleiß der Maschinerie und des fixen Kapitals überhaupt muß in Geld ersetzt werden. Endlich kommt der Profit, der auf die Summe dieser, in wirk- <797> lichem Geld oder in Rechengeld ausgedrückten Kosten berechnet ist. Dieser Profit stellt sich in einem bestimmten Teil des Bruttoprodukts dar, der durch seinen Preis bestimmt ist. Und der Teil, der dann übrigbleibt, bildet die Rente. Ist die kontraktliche Produktenrente größer als dieser durch den Preis bestimmte Rest, so bildet sie keine Rente, sondern ist Abzug vom Profit. Wegen dieser Möglichkeit schon ist die Produktenrente, die dem Preis des Produkts nicht folgt, die also mehr oder weniger betragen kann als die wirkliche Rente und die daher nicht nur einen Abzug vom Profit, sondern auch von Bestandteilen des Kapitalersatzes bilden kann, eine veraltete Form. In der Tat ist diese Produktenrente, soweit sie nicht dem Namen, sondern der Sache nach Rente ist, ausschließlich bestimmt durch den Überschuß des Preises des Produkts über seine Produktionskosten. Nur unterstellt sie diese variable Größe als eine konstante. Aber es ist eine so anheimelnde Vorstellung, daß das Produkt in natura erstens hinreicht, die Arbeiter zu ernähren, dann dem kapitalistischen Pächter mehr Nahrung zu lassen als er braucht, und daß der Überschuß darüber die natürliche Rente bildet. Ganz wie wenn ein Kattunfabrikant 200.000 Ellen fabriziert. Diese Ellen reichen nicht nur hin, seine Arbeiter zu kleiden, seine Frau und alle seine Nachkommenschaft und ihn selbst mehr als zu kleiden, ihm außerdem noch Kattun zum Verkauf zu lassen und endlich eine gewaltige Rente in Kattun zu zahlen. Die Sache ist so einfach! Man ziehe von 200.000 Ellen Kattun die Produktionskosten ab, und es muß ein Überschuß von Kattun als Rente bleiben. Von 200.000 Ellen Kattun z.B. die Produktionskosten von 10.000 Pfd.St. abziehn, ohne den Verkaufspreis des Kattuns zu kennen, von Kattun Geld abziehn, von einem Gebrauchswert als solchem einen Tauschwert, und dann den Überschuß der Ellen Kattun über die Pfunde Sterling bestimmen, ist in der Tat eine naive Vorstellung. Es ist schlimmer als die Ouadratur des Zirkels, der wenigstens der Begriff der Grenzen, in denen gerade Linie und Kurve verschwimmen, zugrunde liegt. Aber es ist das Rezept des Herrn Passy. Man ziehe Geld von Kattun ab, bevor der Kattun im Kopf oder in der Wirklichkeit in Geld verwandelt ist! Der Überschuß ist die Rente, die aber naturaliter (siehe z.B. Karl Arndt) und nicht durch "sophistische" Teufeleien handgegriffen werden soll! Auf diese Narrheit, den Abzug des Produktionspreises von soundso viel Scheffeln Weizen, die Subtraktion einer Geldsumme von einem Kubikmaß, kommt diese ganze Restauration der Naturalrente hinaus.

II. Die Arbeitsrente

<798> Betrachtet man die Grundrente in ihrer einfachsten Form, der Arbeitsrente, wo der unmittelbare Produzent einen Teil der Woche mit faktisch oder juristisch ihm gehörigen Arbeitswerkzeugen (Pflug; Vieh etc.) den ihm faktisch gehörigen Boden bestellt und die andern Tage der Woche auf dem Gute des Grundherrn arbeitet, für den Grundherrn, unentgeltlich, so ist hier die Sache noch ganz klar, Rente und Mehrwert sind hier identisch. Die Rente, nicht der Profit, ist die Form, worin sich hier die unbezahlte Mehrarbeit ausdrückt. Wieweit der Arbeiter (self-sustaining serf <sich selbsterhaltender Leibeigener>) hier einen Überschuß über seine unentbehrlichen Subsistenzmittel gewinnen kann, also einen Überschuß über das, was wir in der kapitalistischen Produktionsweise den Arbeitslohn nennen würden, dies hängt bei sonst gleichbleibenden Umständen ab von dem Verhältnis, worin seine Arbeitszeit sich teilt in Arbeitszeit für ihn selbst und Fronarbeitszeit für den Grundherrn. Dieser Überschuß über die notwendigsten Subsistenzmittel, der Keim dessen, was in der kapitalistischen Produktionsweise als Profit erscheint, ist also ganz und gar bestimmt durch die Höhe der Grundrente, welche hier nicht nur unmittelbar unbezahlte Mehrarbeit ist, sondern auch als solche erscheint; unbezahlte Mehrarbeit für den "Eigentümer" der Produktionsbedingungen, die hier mit dem Grund und Boden zusammenfallen und, soweit sie sich von ihm unterscheiden, nur als sein Zubehör gelten. Daß das Produkt des Fröners hier hinreichen muß, außer seiner Subsistenz seine Arbeitsbedingungen zu ersetzen, ist ein Umstand, der in allen Produktionsweisen derselbe bleibt, da es kein Resultat ihrer spezifischen Form, sondern eine Naturbedingung aller kontinuierlichen und reproduktiven Arbeit überhaupt, jeder fortgesetzten Produktion ist, die immer zugleich Reproduktion, also auch Reproduktion ihrer eignen Wirkungsbedingungen ist. Es ist ferner klar, daß in allen Formen, worin der unmittelbare Arbeiter "Besitzer" der zur Produktion seiner eignen Subsistenzmittel notwendigen Produktionsmittel und Arbeitsbedingungen bleibt, das Eigentumsverhältnis zugleich als unmittelbares Herrschafts- und Knechtschaftsverhältnis auftreten muß, der unmittelbare Produzent also als Unfreier; eine Unfreiheit, die sich von der Leibeigenschaft mit Fronarbeit bis zur bloßen Tributpflichtigkeit abschwächen kann. Der unmittelbare Produzent befindet sich hier der Voraussetzung nach im Besitz seiner eignen Produktionsmittel, der zur Verwirklichung seiner Arbeit und zur Erzeugung seiner Subsistenzmittel not- <799> wendigen gegenständlichen Arbeitsbedingungen: er betreibt seinen Ackerbau wie die damit verknüpfte ländlich-häusliche Industrie selbständig. Diese Selbständigkeit ist nicht dadurch aufgehoben, daß, etwa wie in Indien, diese Kleinbauern unter sich ein mehr oder minder naturwüchsiges Produktionsgemeinwesen bilden, da es sich hier nur von der Selbständigkeit gegenüber dem nominellen Grundherrn handelt. Unter diesen Bedingungen kann ihnen die Mehrarbeit für den nominellen Grundeigentümer nur durch außerökonomischen Zwang abgepreßt werden, welche Form dieser auch immer annehme.(44) Es unterscheidet sie dies von der Sklaven- oder Plantagenwirtschaft, daß der Sklave hier mit fremden Produktionsbedingungen arbeitet und nicht selbständig. Es sind also persönliche Abhängigkeitsverhältnisse nötig, persönliche Unfreiheit, in welchem Grad immer, und Gefesseltsein an den Boden als Zubehör desselben, Hörigkeit im eigentlichen Sinn. Sind es nicht Privatgrundeigentümer, sondern ist es wie in Asien der Staat, der ihnen direkt als Grundeigentümer und gleichzeitig Souverän gegenübertritt, so fallen Rente und Steuer zusammen, oder es existiert vielmehr dann keine von dieser Form der Grundrente verschiedne Steuer. Unter diesen Umständen braucht das Abhängigkeitsverhältnis politisch wie ökonomisch keine härtere Form zu besitzen als die ist, welche aller Untertanenschaft gegenüber diesem Staat gemeinsam ist. Der Staat ist hier der oberste Grundherr. Die Souveränität ist hier das auf nationaler Stufe konzentrierte Grundeigentum. Dafür existiert dann aber auch kein Privatgrundeigentum, obgleich sowohl Privat- wie gemeinschaftlicher Besitz und Nutznießung des Bodens.

Die spezifische ökonomische Form, in der unbezahlte Mehrarbeit aus den unmittelbaren Produzenten ausgepumpt wird, bestimmt das Herrschafts- und Knechtschaftsverhältnis, wie es unmittelbar aus der Produktion selbst hervorwächst und seinerseits bestimmend auf sie zurückwirkt. Hierauf aber gründet sich die ganze Gestaltung des ökonomischen, aus den Produktionsverhältnissen selbst hervorwachsenden Gemeinwesens und damit zugleich seine spezifische politische Gestalt. Es ist jedesmal das unmittelbare Verhältnis der Eigentümer der Produktionsbedingungen zu den unmittelbaren Produzenten - ein Verhältnis, dessen jedesmalige Form stets naturgemäß einer bestimmten Entwicklungsstufe der Art und Weise der Arbeit und daher ihrer gesellschaftlichen Produktivkraft entspricht -, worin wir das innerste Geheimnis, die verborgne Grundlage der ganzen gesell- <800> schaftlichen Konstruktion und daher auch der politischen Form des Souveränitäts- und Abhängigkeitsverhältnisses, kurz, der jedesmaligen spezifischen Staatsform finden. Dies hindert nicht, daß dieselbe ökonomische Basis - dieselbe den Hauptbedingungen nach - durch zahllos verschiedne empirische Umstände, Naturbedingungen, Racenverhältnisse, von außen wirkende geschichtliche Einflüsse usw., unendliche Variationen und Abstufungen in der Erscheinung zeigen kann, die nur durch Analyse dieser empirisch gegebnen Umstände zu begreifen sind.

Mit Bezug auf die Arbeitsrente, die einfachste und ursprünglichste Form der Rente, ist soviel einleuchtend: Die Rente ist hier die ursprüngliche Form des Mehrwerts und fällt mit ihm zusammen. Ferner aber bedarf das Zusammenfallen des Mehrwerts mit unbezahlter fremder Arbeit hier keiner Analyse, da es noch in seiner sichtbaren, handgreiflichen Form existiert, denn die Arbeit des unmittelbaren Produzenten für sich selbst ist hier noch räumlich und zeitlich geschieden von seiner Arbeit für den Grundherrn, und die letztre erscheint unmittelbar in der brutalen Form der Zwangsarbeit für einen Dritten. Ebenso ist die "Eigenschaft", die der Boden hat, eine Rente abzuwerfen, hier auf ein handgreiflich offenkundiges Geheimnis reduziert, denn zu der Natur, die die Rente liefert, gehört auch die an den Boden gekettete menschliche Arbeitskraft und das Eigentumsverhältnis, das ihren Besitzer zwingt, diese Arbeitskraft anzustrengen und zu betätigen über das Maß hinaus, welches zur Befriedigung seiner eignen unentbehrlichen Bedürfnisse erheischt wäre. Die Rente besteht direkt in der Aneignung dieser überschüssigen Verausgabung der Arbeitskraft durch den Grundeigentümer; denn weiter zahlt der unmittelbare Produzent diesem keine Rente. Hier, wo nicht nur Mehrwert und Rente identisch sind, sondern der Mehrwert handgreiflich noch die Form von Mehrarbeit besitzt, liegen denn auch die natürlichen Bedingungen oder Schranken der Rente, weil der Mehrarbeit überhaupt, auf flacher Hand. Der unmittelbare Produzent muß 1. genug Arbeitskraft besitzen und 2. die Naturbedingungen seiner Arbeit, in erster Instanz also des bearbeiteten Bodens, müssen fruchtbar genug sein, mit einem Wort, die naturwüchsige Produktivität seiner Arbeit muß groß genug sein, damit ihm die Möglichkeit überschüssiger Arbeit bleibe, über die zur Befriedigung seiner eignen unentbehrlichen Bedürfnisse nötige Arbeit hinaus. Diese Möglichkeit schafft nicht die Rente, dies tut erst der Zwang, der aus der Möglichkeit eine Wirklichkeit macht. Aber die Möglichkeit selbst ist an subjektive und objektive Naturbedingungen gebunden. Auch hierin liegt durchaus nichts Mysteriöses. Ist die Arbeitskraft klein und sind die Naturbedingungen der Arbeit dürftig, so ist die Mehrarbeit <801> klein, aber so sind dann auch einerseits die Bedürfnisse der Produzenten, andrerseits die relative Zahl der Ausbeuter der Mehrarbeit, endlich das Mehrprodukt, worin sich diese wenig erträgliche Mehrarbeit für diese geringre Zahl von ausbeutenden Eigentümern verwirklicht.

Endlich ergibt sich bei der Arbeitsrente von selbst, daß, alle andren Umstände als gleichbleibend vorausgesetzt, es ganz und gar abhängt von dem relativen Umfang der Mehr- oder Fronarbeit, wieweit der unmittelbare Produzent fähig sein wird, seine eigne Lage zu verbessern, sich zu bereichern, einen Überschuß über die unentbehrlichen Subsistenzmittel zu erzeugen, oder wenn wir die kapitalistische Ausdrucksweise antizipieren wollen, ob oder wieweit er irgendeinen Profit für sich selbst, d.h. einen Überschuß über seinen von ihm selbst produzierten Arbeitslohn produzieren kann. Die Rente ist hier die normale, alles absorbierende, sozusagen legitime Form der Mehrarbeit, und weit entfernt davon, ein Überschuß über den Profit, d.h. hier über irgendeinen andern Überschuß über den Arbeitslohn zu sein, hängt nicht nur der Umfang eines solchen Profits, sondern selbst sein Dasein, bei sonst gleichen Umständen, ab von dem Umfang der Rente, d.h. der dem Eigentümer zwangsweise zu leistenden Mehrarbeit.

Einige Historiker haben ihre Verwunderung darüber ausgesprochen, daß, da der unmittelbare Produzent nicht Eigentümer, sondern nur Besitzer ist und in der Tat de jure alle seine Mehrarbeit dem Grundeigentümer gehört, unter diesen Verhältnissen überhaupt eine selbständige Entwicklung von Vermögen und, relativ gesprochen, Reichtum auf seiten der Fronpflichtigen oder Leibeignen vor sich gehn kann. Es ist indes klar, daß in den naturwüchsigen und unentwickelten Zuständen, worauf dies gesellschaftliche Produktionsverhältnis und die ihm entsprechende Produktionsweise beruht, die Tradition eine übermächtige Rolle spielen muß. Es ist ferner klar, daß es hier wie immer im Interesse des herrschenden Teils der Gesellschaft ist, das Bestehende als Gesetz zu heiligen und seine durch Gebrauch und Tradition gegebnen Schranken als gesetzliche zu fixieren. Von allem andern abgesehn, macht sich dies übrigens von selbst, sobald die beständige Reproduktion der Basis des bestehenden Zustandes, des ihm zugrunde liegenden Verhältnisses, im Lauf der Zeit geregelte und geordnete Form annimmt; und diese Regel und Ordnung ist selbst ein unentbehrliches Moment jeder Produktionsweise, die gesellschaftliche Festigkeit und Unabhängigkeit von bloßem Zufall oder Willkür annehmen soll. Sie ist eben die Form ihrer gesellschaftlichen Befestigung und daher ihrer relativen Emanzipation von bloßer Willkür und bloßem Zufall. Sie erreicht diese Form bei stagnanten Zuständen sowohl des Produktionsprozesses wie der <802> ihm entsprechenden gesellschaftlichen Verhältnisse durch die bloße wiederholte Reproduktion ihrer selbst. Hat diese eine Zeitlang gedauert, so befestigt sie sich als Brauch und Tradition und wird endlich geheiligt als ausdrückliches Gesetz. Da nun die Form dieser Mehrarbeit, die Fronarbeit, auf der Unentwickeltheit aller gesellschaftlichen Produktivkräfte der Arbeit, auf der Roheit der Arbeitsweise selbst beruht, muß sie naturgemäß einen viel kleinern aliquoten Teil der Gesamtarbeit der unmittelbaren Produzenten wegnehmen als in entwickelten Produktionsweisen, und namentlich als in der kapitalistischen Produktion. Nehmen wir z.B. an, die Fronarbeit für den Grundherrn sei ursprünglich zwei Tage der Woche gewesen. Diese zwei Tage wöchentlicher Fronarbeit stehn damit fest, sind eine konstante Größe, gesetzlich reguliert durch Gewohnheitsrecht oder geschriebnes. Aber die Produktivität der übrigen Wochentage, worüber der unmittelbare Produzent selbst verfügt, ist eine variable Größe, die sich im Fortgang seiner Erfahrung entwickeln muß, ganz wie die neuen Bedürfnisse, mit denen er bekannt wird, ganz wie die Ausdehnung des Markts für sein Produkt, die wachsende Sicherheit, mit der er über diesen Teil seiner Arbeitskraft verfügt, ihn zu erhöhter Anspannung seiner Arbeitskraft spornen wird, wobei nicht zu vergessen, daß die Verwendung dieser Arbeitskraft keineswegs auf Ackerbau beschränkt ist, sondern ländliche Hausindustrie einschließt. Die Möglichkeit einer gewissen ökonomischen Entwicklung, natürlich abhängig von der Gunst der Umstände, vom angebornen Racencharakter usw., ist hier gegeben.

III. Die Produktenrente

Die Verwandlung der Arbeitsrente in Produktenrente ändert, ökonomisch gesprochen, nichts am Wesen der Grundrente. Dies besteht in den Formen, die wir hier betrachten, darin, daß sie die einzige herrschende und normale Form des Mehrwerts oder der Mehrarbeit ist; was sich wieder so ausdrückt, daß sie die einzige Mehrarbeit oder das einzige Mehrprodukt ist, welches der unmittelbare Produzent, der sich im Besitz der zu seiner eignen Reproduktion nötigen Arbeitsbedingungen befindet, dem Eigentümer der in diesem Zustand alles einbegreifenden Arbeitsbedingung, des Bodens, zu leisten hat; und daß es andrerseits nur der Boden ist, der ihm als in fremdem Eigentum befindliche, ihm gegenüber verselbständigte und im Grundeigentümer personifizierte Arbeitsbedingung gegenübertritt. Soweit die Produktenrente herrschende und weitest entwickelte Form der Grundrente ist, wird sie übrigens stets noch mehr oder minder begleitet von Über- <803> bleibseln der frühern Form, d.h. von Rente, die direkt in Arbeit abzutragen ist, also mit Fronarbeit, und dies gleichmäßig, ob der Grundherr eine Privatperson oder der Staat sei. Die Produktenrente unterstellt einen höhern Kulturzustand des unmittelbaren Produzenten, also eine höhere Entwicklungsstufe seiner Arbeit und der Gesellschaft überhaupt; und sie unterscheidet sich dadurch von der vorhergehenden Form, daß die Mehrarbeit nicht mehr in ihrer Naturalgestalt, also auch nicht mehr unter direkter Aufsicht und Zwang des Grundherrn oder seiner Vertreter zu verrichten ist; vielmehr der unmittelbare Produzent, durch die Macht der Verhältnisse statt durch direkten Zwang und durch die gesetzliche Bestimmung statt durch die Peitsche angetrieben, unter seiner eignen Verantwortlichkeit sie zu leisten hat. Die Mehrproduktion, in dem Sinn der Produktion über die unentbehrlichen Bedürfnisse des unmittelbaren Produzenten hinaus und innerhalb des ihm selbst faktisch zugehörigen Produktionsfeldes, des von ihm selbst exploitierten Bodens, statt wie früher auf dem herrschaftlichen Gut neben und außer dem seinigen, ist hier schon sich von selbst verstehende Regel geworden. In diesem Verhältnis verfügt der unmittelbare Produzent mehr oder minder über die Verwendung seiner ganzen Arbeitszeit, obgleich nach wie vor ein Teil dieser Arbeitszeit, ursprünglich so ziemlich der ganze überschüssige Teil derselben, dem Grundeigentümer unentgeltlich gehört; nur daß dieser sie nicht mehr unmittelbar in ihrer eignen Naturalform empfängt, sondern in der Naturalform des Produkts, worin sie sich realisiert. Die lästige und je nach der Regelung der Fronarbeit mehr oder minder störend eingreifende Unterbrechung durch die Arbeit für den Grundeigentümer (vergleiche Buch I, Kap.VIII, 2: Fabrikant und Bojar) fällt weg, wo die Produktenrente rein ist, oder ist wenigstens auf wenige kurze Intervalle im Jahr reduziert, wo gewisse Fronden neben der Produktenrente fortdauern. Die Arbeit des Produzenten für sich selbst und seine Arbeit für den Grundeigentümer sind nicht mehr handgreiflich der Zeit und dem Raum nach geschieden. Diese Produktenrente in ihrer Reinheit, obgleich sie trümmerweise sich in weiter entwickelte Produktionsweisen und Produktionsverhältnisse fortschleppen kann, setzt nach wie vor Naturalwirtschaft voraus, d.h. daß die Wirtschaftsbedingungen ganz oder doch zum allergrößten Teil auf der Wirtschaft selbst erzeugt, aus dem Bruttoprodukt derselben unmittelbar ersetzt und reproduziert werden. Sie setzt ferner voraus die Vereinigung ländlicher Hausindustrie mit dem Ackerbau; das Mehrprodukt, welches die Rente bildet, ist das Produkt dieser vereinigten agrikolindustriellen Familienarbeit, ob nun, wie dies häufig im Mittelalter der Fall, die Produktenrente mehr oder minder industrielle Produkte einschließt oder <804> nur in der Form von eigentlichem Bodenprodukt geleistet wird. Bei dieser Form der Rente braucht die Produktenrente, worin sich die Mehrarbeit darstellt, keineswegs die ganze überschüssige Arbeit der ländlichen Familie zu erschöpfen. Dem Produzenten ist vielmehr, verglichen mit der Arbeitsrente, ein größrer Spielraum gegeben, um Zeit für überschüssige Arbeit zu gewinnen, deren Produkt ihm selbst gehört, so gut wie das Produkt seiner Arbeit, das seine unentbehrlichsten Bedürfnisse befriedigt. Ebenso werden mit dieser Form größere Unterschiede in der ökonomischen Lage der einzelnen unmittelbaren Produzenten eintreten. Wenigstens ist die Möglichkeit dazu da, und die Möglichkeit, daß dieser unmittelbare Produzent die Mittel erworben hat, selbst wieder fremde Arbeit unmittelbar auszubeuten. Doch geht uns dies hier nichts an, wo wir es mit der reinen Form der Produktenrente zu tun haben; wie wir überhaupt nicht eingehn können auf die endlos verschiednen Kombinationen, worin sich die verschiednen Formen der Rente verbinden, verfälschen und verquicken können. Durch die an bestimmte Art des Produkts und der Produktion selbst gebundne Form der Produktenrente, durch die ihr unentbehrliche Verbindung von Landwirtschaft und Hausindustrie, durch die fast völlige Selbstgenügsamkeit, die die Bauernfamilie hierdurch erhält, durch ihre Unabhängigkeit vom Markt und von der Produktions- und Geschichtsbewegung des außerhalb ihrer stehenden Teils der Gesellschaft, kurz, durch den Charakter der Naturalwirtschaft überhaupt ist diese Form ganz geeignet, die Basis stationärer Gesellschaftszustände abzugeben, wie wir dies z.B. in Asien sehn. Hier, wie in der frühern Form der Arbeitsrente, ist die Grundrente die normale Form des Mehrwerts und daher der Mehrarbeit, d.h. der ganzen überschüssigen Arbeit, die der unmittelbare Produzent umsonst, in der Tat also zwangsweise - obgleich dieser Zwang ihm nicht mehr in der alten brutalen Form gegenübertritt - dem Eigentümer seiner wesentlichsten Arbeitsbedingung, des Bodens, leisten muß. Der Profit, wenn wir so, falsch antizipierend, den Bruchteil des Überschusses seiner Arbeit über die notwendige Arbeit hinaus nennen, den er sich selbst aneignet, bestimmt so wenig die Produktenrente, daß er vielmehr hinter ihrem Rücken aufwächst und seine natürliche Grenze an dem Umfang der Produktenrente hat. Diese letztere kann einen Umfang besitzen, der die Reproduktion der Arbeitsbedingungen, der Produktionsmittel selbst, ernsthaft gefährdet, Erweiterung der Produktion mehr oder minder unmöglich macht und die unmittelbaren Produzenten auf das physische Minimum von Lebensmitteln herabsetzt. Es ist dies namentlich der Fall, wo diese Form von einer erobernden Handelsnation, wie z.B. von den Engländern in Indien, vorgefunden und exploitiert wird.

IV. Die Geldrente

<805> Unter der Geldrente verstehn wir hier - im Unterschied von der auf der kapitalistischen Produktionsweise beruhenden industriellen oder kommerziellen Grundrente, die nur ein Überschuß über den Durchschnittsprofit ist - die Grundrente, die aus einer bloßen Formverwandlung der Produktenrente entspringt, wie diese selbst nur die verwandelte Arbeitsrente war. Statt des Produkts hat der unmittelbare Produzent hier seinem Grundeigentümer (ob dieser nun der Staat oder ein Privatmann) den Preis desselben zu zahlen. Ein Überschuß an Produkt in seiner Naturalform genügt also nicht mehr; er muß aus dieser Naturalform in die Geldform verwandelt werden. Obgleich der unmittelbare Produzent nach wie vor fortfährt, mindestens den größten Teil seiner Subsistenzmittel selbst zu produzieren, muß jetzt ein Teil seines Produkts in Ware verwandelt, als Ware produziert werden. Der Charakter der ganzen Produktionsweise wird also mehr oder weniger verändert. Sie verliert ihre Unabhängigkeit, ihr Losgelöstsein vom gesellschaftlichen Zusammenhang. Das Verhältnis der Produktionskosten, in welche nun mehr oder minder Geldausgaben eingehn, wird entscheidend; jedenfalls wird entscheidend der Überschuß des in Geld zu verwandelnden Teils des Bruttoprodukts über den Teil, der einerseits wieder als Reproduktionsmittel, andrerseits als unmittelbares Subsistenzmittel dienen muß. Indes, die Basis dieser Art Rente, obgleich sie ihrer Auflösung entgegengeht, bleibt dieselbe wie in der Produktenrente, die den Ausgangspunkt bildet. Der unmittelbare Produzent ist nach wie vor erblicher oder sonst traditioneller Besitzer des Bodens, der dem Grundherrn als dem Eigentümer dieser seiner wesentlichsten Produktionsbedingung, überschüssige Zwangsarbeit, d.h. unbezahlte, ohne Äquivalent geleistete Arbeit in der Form des in Geld verwandelten Mehrprodukts zu entrichten hat. Das Eigentum an den vom Boden verschiednen Arbeitsbedingungen, Ackergerätschaft und sonstigem Mobiliar, verwandelt sich schon in den frühern Formen erst faktisch, dann auch rechtlich in das Eigentum der unmittelbaren Produzenten, und noch mehr ist dies für die Form der Geldrente vorausgesetzt. Die erst sporadisch, sodann auf mehr oder minder nationalem Maßstab vor sich gehende Verwandlung der Produktenrente in Geldrente setzt eine schon bedeutendere Entwicklung des Handels, der städtischen Industrie, der Warenproduktion überhaupt und damit der Geldzirkulation voraus. Sie setzt ferner voraus einen Marktpreis der Produkte, und daß selbe mehr oder minder ihrem Wert annähernd verkauft werden, was unter den frühern Formen keineswegs der Fall zu sein braucht. Im Osten von Europa können wir zum Teil <806> noch unter unsern Augen diese Verwandlung vorgehn sehn. Wie wenig sie ohne eine bestimmte Entwicklung der gesellschaftlichen Produktivkraft der Arbeit durchführbar ist, bezeugen verschiedne unter dem römischen Kaisertum gescheiterte Versuche dieser Verwandlung und Rückfälle in die Naturalrente, nachdem man wenigstens den als Staatssteuer existierenden Teil dieser Rente allgemein in Geldrente hatte verwandeln wollen. Dieselbe Schwierigkeit des Übergangs zeigt z.B. vor der Revolution in Frankreich die Verquickung und Verfälschung der Geldrente durch Reste ihrer frühern Formen.

Die Geldrente als verwandelte Form der Produktenrente, und im Gegensatz zu ihr, ist aber die letzte Form und zugleich die Form der Auflösung der Art von Grundrente, die wir bisher betrachtet haben, nämlich der Grundrente als der normalen Form des Mehrwerts und der dem Eigentümer der Produktionsbedingungen zu entrichtenden unbezahlten Mehrarbeit. In ihrer reinen Form stellt diese Rente, wie die Arbeits- und Produktenrente, keinen Überschuß über den Profit dar. Sie absorbiert ihn dem Begriff nach. Soweit er faktisch als ein besondrer Teil der überschüssigen Arbeit neben ihr entspringt, ist die Geldrente, wie die Rente in ihren frühern Formen, immer noch die normale Schranke dieses embryonischen Profits, der sich erst entwickeln kann im Verhältnis zu der Möglichkeit der Ausbeutung, sei es eigner überschüssiger, sei es fremder Arbeit, welche übrigbleibt nach Leistung der in der Geldrente dargestellten Mehrarbeit. Entspringt wirklich ein Profit neben dieser Rente, so ist also nicht der Profit die Schranke der Rente, sondern umgekehrt die Rente die Schranke für den Profit. Aber wie bereits gesagt, die Geldrente ist zugleich die Auflösungsform der bisher betrachteten, mit dem Mehrwert und der Mehrarbeit prima facie zusammenfallenden Grundrente, der Grundrente als der normalen und herrschenden Form des Mehrwerts.

In ihrer weitern Entwicklung muß die Geldrente führen - von allen Zwischenformen abgesehn, wie z.B. von der des kleinbäuerlichen Pächters - entweder zur Verwandlung des Bodens in freies Bauerneigentum oder zur Form der kapitalistischen Produktionsweise, zur Rente, die der kapitalistische Pächter zahlt.

Mit Geldrente verwandelt sich notwendig das traditionelle gewohnheitsrechtliche Verhältnis zwischen den, einen Teil des Bodens besitzenden und bearbeitenden, Untersassen und dem Grundeigentümer in ein kontraktliches, nach festen Regeln des positiven Gesetzes bestimmtes, reines Geldverhältnis. Der bebauende Besitzer wird daher der Sache nach zum bloßen Pächter. Diese Verwandlung wird einerseits, unter sonst geeigneten all- <807> gemeinen Produktionsverhältnissen, dazu benutzt, die alten bäuerlichen Besitzer nach und nach zu expropriieren und an ihre Stelle einen kapitalistischen Pächter zu setzen; andrerseits führt sie zum Loskauf des bisherigen Besitzers von seiner Rentpflichtigkeit und zu seiner Verwandlung in einen unabhängigen Bauer, mit vollem Eigentum an dem von ihm bestellten Boden. Die Verwandlung der Naturalrente in Geldrente wird ferner nicht nur notwendig begleitet, sondern selbst antizipiert durch Bildung einer Klasse besitzloser und für Geld sich verdingender Taglöhner. Während ihrer Entstehungsperiode, wo diese neue Klasse nur noch sporadisch auftritt, hat sich daher notwendig bei den bessergestellten rentepflichtigen Bauern die Gewohnheit entwickelt, auf eigne Rechnung ländliche Lohnarbeiter zu exploitieren, ganz wie schon in der Feudalzeit die vermögenderen hörigen Bauern selbst wieder Hörige hielten. So entwickelt sich nach und nach bei ihnen die Möglichkeit, ein gewisses Vermögen anzusammeln und sich selbst in zukünftige Kapitalisten zu verwandeln. Unter den alten, selbstarbeitenden Besitzern des Bodens selbst entsteht so eine Pflanzschule von kapitalistischen Pächtern, deren Entwicklung durch die allgemeine Entwicklung der kapitalistischen Produktion außerhalb des flachen Landes bedingt ist und die besonders rasch aufschießt, wenn ihr, wie im 16. Jahrhundert in England, so besonders günstige Umstände zu Hilfe kommen wie die damalige progressive Entwertung des Geldes, die bei den herkömmlichen langen Pachtkontrakten sie auf Kosten der Grundeigentümer bereicherte.

Ferner: Sobald die Rente die Form der Geldrente und damit das Verhältnis zwischen Rente zahlendem Bauer und Grundeigentümer die eines kontraktlichen Verhältnisses annimmt - eine Verwandlung, die überhaupt nur bei schon gegebner relativer Entwicklungshöhe des Weltmarkts, des Handels und der Manufaktur möglich ist -, tritt notwendig auch Verpachtung des Bodens an Kapitalisten ein, welche bisher außerhalb der ländlichen Schranken standen und welche nun städtisch erworbnes Kapital und die in den Städten bereits entwickelte kapitalistische Betriebsweise, die Herstellung des Produkts als bloßer Ware und als bloßes Mittels zur Aneignung von Mehrwert, auf das Land und die Landwirtschaft übertragen. Allgemeine Regel kann diese Form nur in den Ländern werden, die beim Übergang aus der feudalen in die kapitalistische Produktionsweise den Weltmarkt beherrschen. Mit dem Dazwischentreten des kapitalistischen Pächters zwischen den Grundeigentümer und den wirklich arbeitenden Ackerbauer sind alle Verhältnisse zerrissen, die aus der alten ländlichen Produktionsweise entsprangen. Der Pächter wird der wirkliche Kommandant dieser <808> Ackerarbeiter und der wirkliche Exploiteur ihrer Mehrarbeit, während der Grundeigentümer in einem direkten Verhältnis, und zwar einem bloßen Geld- und Kontraktsverhältnis, nur noch zu diesem kapitalistischen Pächter steht. Damit verwandelt sich auch die Natur der Rente, nicht nur tatsächlich und zufällig, was sie zum Teil schon unter den frühern Formen getan, sondern normal, in ihrer anerkannten und herrschenden Form. Von der normalen Form des Mehrwerts und der Mehrarbeit sinkt sie herab zum Überschuß dieser Mehrarbeit über den Teil derselben, der vom exploitierenden Kapitalisten unter der Form des Profits angeeignet wird; wie die ganze Mehrarbeit, Profit und Überschuß über den Profit, jetzt unmittelbar von ihm extrahiert, in der Form des totalen Mehrprodukts eingenommen und versilbert wird. Es ist nur noch ein überschüssiger Teil dieses von ihm, vermöge seines Kapitals, durch direkte Exploitation der Landarbeiter extrahierten Mehrwerts, den er als Rente an den Grundeigentümer weggibt. Wieviel oder wie wenig er an ihn weggibt, ist bestimmt, im Durchschnitt, als Grenze, durch den Durchschnittsprofit, den das Kapital in den nicht agrikolen Produktionssphären abwirft, und durch die, durch ihn geregelten, nicht agrikolen Produktionspreise. Aus der normalen Form des Mehrwerts und der Mehrarbeit hat sich die Rente jetzt also verwandelt in einen dieser besondern Produktionssphäre, der agrikolen, eigentümlichen Überschuß über den Teil der Mehrarbeit, der von dem Kapital als ihm vorweg und normaliter zukommend in Anspruch genommen wird. Statt der Rente ist jetzt der Profit die normale Form des Mehrwerts geworden, und die Rente gilt nur noch als eine unter besondern Umständen verselbständigte Form, nicht des Mehrwerts überhaupt, sondern eines bestimmten Ablegers desselben, des Surplusprofits. Es ist nicht nötig, weiter darauf einzugehn, wie dieser Verwandlung eine allmähliche Verwandlung in der Produktionsweise selbst entspricht. Dies geht schon daraus hervor, daß das Normale für diesen kapitalistischen Pächter ist, das Bodenprodukt als Ware zu produzieren, und daß, während sonst nur der Überschuß über seine Subsistenzmittel sich in Ware verwandelt, jetzt nur ein relativ verschwindender Teil dieser Waren sich unmittelbar in Subsistenzmittel für ihn verwandelt. Es ist nicht mehr das Land, sondern es ist das Kapital, welches sich und seiner Produktivität jetzt selbst die Landarbeit unmittelbar subsumiert hat.

Der Durchschnittsprofit und der durch ihn geregelte Produktionspreis bildet sich außerhalb der Verhältnisse des flachen Landes im Kreise des städtischen Handels und der Manufaktur. Der Profit des rentpflichtigen Bauern geht nicht ausgleichend in ihn ein, denn sein Verhältnis zum Grund- <809> eigentümer ist kein kapitalistisches. Soweit er Profit macht, d.h. einen Überschuß über seine notwendigen Subsistenzmittel realisiert, sei es durch eigne Arbeit, sei es durch Ausbeutung fremder Arbeit, geschieht es hinter dem Rücken des normalen Verhältnisses und ist, bei sonst gleichen Umständen, die Höhe dieses Profits nicht die Rente bestimmend, sondern umgekehrt durch sie als seine Grenze bestimmt. Die hohe Profitrate im Mittelalter ist nicht nur geschuldet der niedrigen Zusammensetzung des Kapitals, worin das variable, in Arbeitslohn ausgelegte Element vorherrscht. Sie ist geschuldet der am flachen Land verübten Prellerei, der Aneignung eines Teils der Rente des Grundeigentümers und des Einkommens seiner Untersassen. Wenn das Land im Mittelalter die Stadt politisch ausbeutet, überall da, wo der Feudalismus nicht durch ausnahmsweise städtische Entwicklung gebrochen ist, wie in Italien, so exploitiert die Stadt überall und ohne Ausnahme das Land ökonomisch durch ihre Monopolpreise, ihr Steuersystem, ihr Zunftwesen, ihren direkten kaufmännischen Betrug und ihren Wucher.

Man könnte sich einbilden, daß das bloße Eintreten des kapitalistischen Pächters in die landwirtschaftliche Produktion den Beweis liefre, daß der Preis der Bodenprodukte, die von jeher in der einen oder andern Form eine Rente zahlten, wenigstens zur Zeit dieses Eintritts über den Produktionspreisen der Manufaktur stehn muß; sei es, weil er die Höhe eines Monopolpreises erreicht, sei es, weil er bis auf den Wert der Bodenprodukte gestiegen und ihr Wert in der Tat über dem durch den Durchschnittsprofit regulierten Produktionspreis steht. Denn wenn nicht, so könnte der kapitalistische Pächter, bei den vorgefundnen Preisen der Bodenprodukte, unmöglich erst den Durchschnittsprofit aus dem Preis dieser Produkte realisieren und dann aus demselben Preis noch einen Überschuß über diesen Profit unter der Form der Rente zahlen. Man könnte danach schließen, daß die allgemeine Profitrate, die den kapitalistischen Pächter in seinem Kontrakt mit dem Grundeigentümer bestimmt, gebildet war ohne Einbegriff der Rente und daher, sobald sie regulierend in die ländliche Produktion eintritt, diesen Überschuß vorfindet und an den Grundeigentümer zahlt. Es ist in dieser traditionellen Weise, daß sich z.B. Herr Rodbertus die Sache erklärt <Siehe Band 26, 2. Teil, S. 7-102, 139-151>. Aber:

Erstens. Dieser Eintritt des Kapitals als selbständiger und leitender Macht in den Ackerbau findet nicht auf einmal und allgemein, sondern allmählich und in besondren Produktionszweigen statt. Er ergreift zuerst nicht <810> den eigentlichen Ackerbau, sondern Produktionszweige wie die Viehzucht, namentlich Schafzucht, deren Hauptprodukt, die Wolle, bei Emporkommen der Industrie zunächst beständigen Überschuß des Marktpreises über den Produktionspreis bietet, was sich erst später ausgleicht. So in England während des 16. Jahrhunderts.

Zweitens. Da diese kapitalistische Produktion zunächst nur sporadisch eintritt, so ist keineswegs etwas gegen die Annahme aufzubringen, daß sie zunächst nur solcher Komplexe von Ländereien sich bemächtigt, die, infolge ihrer spezifischen Fruchtbarkeit oder besonders günstigen Lage, im ganzen eine Differentialrente zahlen können.

Drittens. Gesetzt selbst, die Preise des Bodenprodukts ständen beim Eintritt dieser Produktionsweise, die in der Tat ein zunehmendes Gewicht der städtischen Nachfrage voraussetzt, über dem Produktionspreis, wie dies z.B. im letzten Drittel des 17. Jahrhunderts in England zweifelsohne der Fall war; so wird, sobald diese Produktionsweise sich einigermaßen aus der bloßen Subsumtion der Agrikultur unter das Kapital herausgearbeitet und sobald die mit ihrer Entwicklung notwendig verbundne Verbesserung in der Agrikultur und Herabdrückung der Produktionskosten eingetreten, sich dies durch eine Reaktion, einen Fall im Preis der Bodenprodukte ausgleichen, wie dies in der ersten Hälfte des 18. Jahrhunderts in England der Fall war.

Auf diesem traditionellen Weg kann also die Rente als Überschuß über den Durchschnittsprofit nicht erklärt werden. Unter welchen geschichtlich vorgefundnen Umständen immer sie zuerst eintreten mag - sobald sie einmal Wurzel geschlagen, kann die Rente nur noch unter den früher entwickelten modernen Bedingungen stattfinden.

Schließlich ist noch bei der Verwandlung der Produktenrente in Geldrente zu bemerken, daß mit ihr die kapitalisierte Rente, der Preis des Bodens und damit seine Veräußerlichkeit und Veräußerung ein wesentliches Moment wird und daß damit nicht nur der früher Rentpflichtige sich in den unabhängigen bäuerlichen Eigentümer verwandeln kann, sondern auch städtische und andre Geldbesitzer Grundstücke kaufen, um sie, sei es an Bauern, sei es an Kapitalisten zu verpachten und die Rente als Form des Zinses ihres so angelegten Kapitals zu genießen; daß also auch dieser Umstand die Umwandlung der frühern Exploitationsweise, des Verhältnisses zwischen Eigentümer und wirklichem Bebauer, und der Rente selbst fördern hilft.

V. Metäriewirtschaft und das bäuerliche Parzelleneigentum

<811> Wir sind hier am Schluß unsrer Entwicklungsreihe der Grundrente angelangt.

In allen diesen Formen der Grundrente: Arbeitsrente, Produktenrente, Geldrente (als bloß verwandelte Form der Produktenrente) ist der Rentzahler stets als der wirkliche Bearbeiter und Besitzer des Bodens vorausgesetzt, dessen unbezahlte Mehrarbeit direkt an den Grundeigentümer geht. Selbst in der letzten Form, der Geldrente - soweit sie rein ist, d.h. bloß verwandelte Form der Produktenrente - ist dies nicht nur möglich, sondern tatsächlich der Fall.

Als eine Übergangsform von der ursprünglichen Form der Rente zur kapitalistischen Rente kann betrachtet werden das Metäriesystem oder Teilwirtschaft-System, wo der Bewirtschafter (Pächter) außer seiner Arbeit (eigner oder fremder) einen Teil des Betriebskapitals und der Grundeigentümer außer dem Boden einen andern Teil des Betriebskapitals (z.B. das Vieh) stellt und das Produkt in bestimmten, in verschiednen Ländern wechselnden Proportionen zwischen dem Maier und dem Grundeigentümer geteilt wird. Zur vollen kapitalistischen Bewirtschaftung fehlt hier einerseits dem Pächter das hinreichende Kapital. Der Anteil, den der Grundeigentümer hier bezieht, hat andrerseits nicht die reine Form der Rente. Er mag tatsächlich Zins auf das von ihm vorgeschoßne Kapital und eine überschüssige Rente einschließen. Er mag auch tatsächlich die ganze Mehrarbeit des Pächters absorbieren oder ihm auch größern oder kleinern Anteil an dieser Mehrarbeit lassen. Das Wesentliche aber ist, daß die Rente hier nicht mehr als die normale Form des Mehrwerts überhaupt erscheint. Auf der einen Seite soll der Maier, ob er nur eigne oder auch fremde Arbeit anwende, Anspruch haben auf einen Teil des Produkts, nicht in seiner Qualität als Arbeiter, sondern als Besitzer eines Teils der Arbeitswerkzeuge, als sein eigner Kapitalist. Auf der andren Seite beansprucht der Grundeigentümer seinen Anteil nicht ausschließlich auf Grund seines Eigentums am Boden, sondern auch als Verleiher von Kapital.(44a)

Ein Rest des alten Gemeineigentums am Boden, der sich nach dem Übergang zur selbständigen Bauernwirtschaft z.B. in Polen und Rumänien erhalten hatte, hat dort zum Vorwand gedient, um den Übergang zu den niedrigem Formen der Grundrente zu bewerkstelligen. Ein Teil des Bodens gehört den einzelnen Bauern und wird von ihnen selbständig bebaut. Ein <812> andrer wird gemeinschaftlich bebaut und bildet ein Mehrprodukt, das teils zur Bestreitung von Gemeindeausgaben, teils als Reserve für Mißernten usw. dient. Diese beiden letztern Teile des Mehrprodukts, und schließlich das ganze Mehrprodukt samt dem Boden, worauf es gewachsen, werden nach und nach von Staatsbeamten und Privatpersonen usurpiert und die ursprünglich freien bäuerlichen Grundeigentümer, deren Verpflichtung zur gemeinsamen Bebauung dieses Bodens aufrechterhalten wird, so in Fronpflichtige resp. Produktenrentpflichtige verwandelt, während die Usurpatoren des Gemeinlandes sich in die Grundeigentümer, nicht nur des usurpierten Gemeinlandes, sondern auch der Bauerngüter selbst verwandeln.

Auf die eigentliche Sklavenwirtschaft (die auch eine Stufenleiter durchläuft vom patriarchalischen, vorwiegend für Selbstgebrauch, bis zu dem, für den Weltmarkt arbeitenden, eigentlichen Plantagensystem) und die Gutswirtschaft, worin der Grundeigentümer die Bebauung für eigne Rechnung betreibt, die sämtlichen Produktionsinstrumente besitzt und die Arbeit, sei es unfreier, sei es freier, mit Naturallieferung oder mit Geld bezahlter Knechte ausbeutet, brauchen wir hier nicht näher einzugehn. Grundeigentümer und Eigentümer der Produktionsinstrumente, daher auch direkter Exploiteur der unter diese Produktionselemente zählenden Arbeiter, fallen hier zusammen. Ebenso fallen Rente und Profit zusammen, es findet keine Trennung der verschiednen Formen des Mehrwerts statt. Die ganze Mehrarbeit der Arbeiter, die sich hier im Mehrprodukt darstellt, wird ihnen direkt vom Eigentümer sämtlicher Produktionsinstrumente, zu denen der Boden und in der ursprünglichen Form der Sklaverei die unmittelbaren Produzenten selbst zählen, extrahiert. Wo kapitalistische Anschauung vorherrscht, wie in den amerikanischen Plantagen, wird dieser ganze Mehrwert als Profit aufgefaßt; wo weder die kapitalistische Produktionsweise selbst existiert, noch die ihr entsprechende Anschauungsweise aus kapitalistischen Ländern übertragen ist, erscheint er als Rente. Jedenfalls bietet diese Form keine Schwierigkeit. Das Einkommen des Grundeigentümers, welchen Namen man ihm immer geben mag, das von ihm angeeignete disponible Mehrprodukt ist hier die normale und herrschende Form, worin unmittelbar die ganze unbezahlte Mehrarbeit angeeignet wird, und das Grundeigentum bildet die Basis dieser Aneignung.

Ferner das Parzelleneigentum. Der Bauer ist hier zugleich freier Eigentümer seines Bodens, der als sein Hauptproduktionsinstrument erscheint, als das unentbehrliche Beschäftigungsfeld für seine Arbeit und sein Kapital. Es wird in dieser Form kein Pachtgeld gezahlt; die Rente erscheint also nicht als eine gesonderte Form des Mehrwerts, obgleich sie sich in Ländern, <813> wo sonst die kapitalistische Produktionsweise entwickelt ist, als Surplusprofit durch den Vergleich mit andern Produktionszweigen darstellt, aber als Surplusprofit, der dem Bauer, wie überhaupt der ganze Ertrag seiner Arbeit, zufällt.

Diese Form des Grundeigentums setzt voraus, daß, wie in den frühern ältern Formen desselben, die ländliche Bevölkerung ein großes numerisches Übergewicht über die städtische besitzt, daß also, wenn auch sonst kapitalistische Produktionsweise herrscht, sie relativ nur wenig entwickelt ist und daher auch in den andern Produktionszweigen die Konzentration der Kapitale sich in engen Schranken bewegt, Kapitalzersplitterung vorwiegt. Der Natur der Sache nach muß hier ein überwiegender Teil des ländlichen Produkts als unmittelbares Subsistenzmittel von seinen Produzenten, den Bauern, selbst verzehrt werden und nur der Überschuß darüber als Ware in den Handel mit den Städten eingehn. Wie immer der durchschnittliche Marktpreis des Bodenprodukts hier geregelt sei, die Differentialrente, ein überschüssiger Teil des Preises der Waren für die bessern oder besser gelegnen Ländereien, muß hier offenbar ebenso existieren wie bei kapitalistischer Produktionsweise. Selbst wenn diese Form in Gesellschaftszuständen vorkommt, wo überhaupt noch kein allgemeiner Marktpreis entwickelt ist, existiert diese Differentialrente; sie erscheint dann im überschüssigen Mehrprodukt. Nur fließt sie in die Tasche des Bauern, dessen Arbeit unter günstigern Naturbedingungen sich realisiert. Gerade in dieser Form, wo der Bodenpreis als ein Element in die faktischen Produktionskosten für den Bauer eingeht, indem bei weiterer Entwicklung dieser Form entweder bei Erbteilungen der Boden für einen gewissen Geldwert übernommen ist oder bei dem beständigen Wechsel, sei es des ganzen Eigentums, sei es seiner Bestandstücke, der Boden vom Bebauer selbst gekauft ist, zum großen Teil durch Aufnahme von Geld auf Hypothek; wo also der Bodenpreis, der nichts ist als die kapitalisierte Rente, ein vorausgesetztes Element ist und daher die Rente zu existieren scheint unabhängig von jeder Differenzierung in der Fruchtbarkeit und Lage des Bodens - gerade hier ist im Durchschnitt anzunehmen, daß keine absolute Rente existiert, daß also der schlechteste Boden keine Rente zahlt; denn die absolute Rente unterstellt entweder realisierten Überschuß des Werts des Produkts über seinen Produktionspreis oder einen über den Wert des Produkts überschüssigen Monopolpreis. Da aber die Landwirtschaft hier großenteils als Ackerbau für die unmittelbare Subsistenz und der Boden als ein für die Mehrzahl der Bevölkerung unentbehrliches Beschäftigungsfeld ihrer Arbeit und ihres Kapitals besteht, so wird der regulierende Marktpreis des Produkts nur unter außerordentlichen <814> Umständen seinen Wert erreichen; dieser Wert aber wird in der Regel über dem Produktionspreis stehn wegen des Vorwiegens des Elements der lebendigen Arbeit, obgleich dieser Überschuß des Werts über den Produktionspreis wieder beschränkt sein wird durch die niedrige Zusammensetzung auch des nicht agrikolen Kapitals in Ländern vorherrschender Parzellenwirtschaft. Als Schranke der Exploitation für den Parzellenbauer erscheint einerseits nicht der Durchschnittsprofit des Kapitals, soweit er kleiner Kapitalist ist; noch andrerseits die Notwendigkeit einer Rente, soweit er Grundeigentümer ist. Als absolute Schranke für ihn als kleinen Kapitalisten erscheint nichts als der Arbeitslohn, den er sich selbst zahlt, nach Abzug der eigentlichen Kosten. Solange der Preis des Produkts ihm diesen deckt, wird er sein Land bebauen, und dies oft bis herab zu einem physischen Minimum des Arbeitslohns. Was seine Qualität als Grundeigentümer angeht, so fällt für ihn die Eigentumsschranke fort, die sich nur geltend machen kann im Gegensatz zu dem von ihr getrennten Kapital (inkl. Arbeit), indem sie ein Hindernis gegen dessen Anlegung aufwirft. Allerdings ist der Zins des Bodenpreises, der meist auch noch an eine dritte Person zu entrichten ist, an den Hypothekargläubiger, eine Schranke. Aber dieser Zins kann eben gezahlt werden aus dem Teil der Mehrarbeit, der unter kapitalistischen Verhältnissen den Profit bilden würde. Die im Bodenpreis und in dem für ihn gezahlten Zins antizipierte Rente kann also nichts sein als ein Teil der kapitalisierten Mehrarbeit des Bauern über die zu seiner Subsistenz unentbehrliche Arbeit hinaus, ohne daß diese Mehrarbeit sich in einem Wertteil der Ware, gleich dem ganzen Durchschnittsprofit, realisiert und noch weniger in einem Überschuß über die im Durchschnittsprofit realisierte Mehrarbeit, in einem Surplusprofit. Die Rente kann ein Abzug vom Durchschnittsprofit sein oder selbst der einzige Teil desselben, der realisiert wird. Damit der Parzellenbauer sein Land bebaue oder Land zum Bebauen kaufe, ist es also nicht, wie in der normalen kapitalistischen Produktionsweise, nötig, daß der Marktpreis des Bodenprodukts hoch genug steige, um ihm den Durchschnittsprofit abzuwerfen und noch weniger einen in der Form der Rente fixierten Überschuß über diesen Durchschnittsprofit. Es ist also nicht nötig, daß der Marktpreis steige, sei es zum Wert, sei es zum Produktionspreis seines Produkts. Es ist dies eine der Ursachen, warum der Getreidepreis in Ländern vorherrschenden Parzelleneigentums niedriger steht als in den Ländern kapitalistischer Produktionsweise. Ein Teil der Mehrarbeit der Bauern, die unter den ungünstigsten Bedingungen arbeiten, wird der Gesellschaft umsonst geschenkt und geht nicht in die Regelung der Produktionspreise oder in die Wertbildung überhaupt ein. Dieser niedrigere <815> Preis ist also ein Resultat der Armut der Produzenten und keineswegs der Produktivität ihrer Arbeit.

Diese Form des freien Parzelleneigentums selbstwirtschaftender Bauern als herrschende, normale Form bildet einerseits die ökonomische Grundlage der Gesellschaft in den besten Zeiten des klassischen Altertums, andrerseits finden wir sie bei den modernen Völkern als eine der Formen vor, die aus der Auflösung des feudalen Grundeigentums hervorgehn. So die yeomanry in England, der Bauernstand in Schweden, die französischen und westdeutschen Bauern. Von den Kolonien sprechen wir hier nicht, da der unabhängige Bauer sich hier unter andern Bedingungen entwickelt.

Das freie Eigentum des selbstwirtschaftenden Bauern ist offenbar die normalste Form des Grundeigentums für den kleinen Betrieb; d.h. für eine Produktionsweise, worin der Besitz des Bodens eine Bedingung für das Eigentum des Arbeiters an dem Produkt seiner eignen Arbeit ist und worin, er mag freier Eigentümer oder Untersasse sein, der Ackerbauer stets seine Subsistenzmittel sich selbst, unabhängig, als vereinzelter Arbeiter mit seiner Familie zu produzieren hat. Das Eigentum am Boden ist zur vollständigen Entwicklung dieser Betriebsweise ebenso nötig wie das Eigentum am Instrument zur freien Entwicklung des handwerksmäßigen Betriebs. Es bildet hier die Basis für die Entwicklung der persönlichen Selbständigkeit. Es ist für die Entwicklung der Agrikultur selbst ein notwendiger Durchgangspunkt. Die Ursachen, an denen es untergeht, zeigen seine Schranke. Sie sind: Vernichtung der ländlichen Hausindustrie, die seine normale Ergänzung bildet, infolge der Entwicklung der großen Industrie; allmähliche Verarmung und Aussaugung des dieser Kultur unterworfnen Bodens; Usurpation, durch große Grundeigentümer, des Gemeineigentums, das überall die zweite Ergänzung der Parzellenwirtschaft bildet und ihr allein die Haltung von Vieh ermöglicht; Konkurrenz der, sei es als Plantagenwirtschaft, sei es kapitalistisch betriebnen Großkultur. Verbesserungen in der Agrikultur, die einerseits Sinken der Preise der Bodenprodukte herbeiführen, andrerseits größre Auslagen und reichere gegenständliche Produktionsbedingungen erheischen, tragen auch dazu bei, wie in der ersten Hälfte des 18. Jahrhunderts in England.

Das Parzelleneigentum schließt seiner Natur nach aus: Entwicklung der gesellschaftlichen Produktivkräfte der Arbeit, gesellschaftliche Formen der Arbeit, gesellschaftliche Konzentration der Kapitale, Viehzucht auf großem Maßstab, progressive Anwendung der Wissenschaft.

Wucher und Steuersystem müssen es überall verelenden. Die Auslage des Kapitals im Bodenpreis entzieht dies Kapital der Kultur. Unendliche <816> Zersplitterung der Produktionsmittel und Vereinzelung der Produzenten selbst. Ungeheure Verschwendung von Menschenkraft. Progressive Verschlechterung der Produktionsbedingungen und Verteuerung der Produktionsmittel ein notwendiges Gesetz des Parzelleneigentums. Unglück fruchtbarer Jahreszeiten für diese Produktionsweise.(45)

Eines der spezifischen Übel der kleinen Agrikultur, wo sie mit freiem Eigentum am Boden verknüpft ist, entspringt daraus, daß der Bebauer ein Kapital im Ankauf des Bodens auslegt. (Dasselbe gilt für die Übergangsform, wo der große Gutsbesitzer erstens ein Kapital auslegt, um Land zu kaufen, zweitens, um es selbst als sein eigner Pächter zu bewirtschaften.) Bei der beweglichen Natur, die hier der Boden als bloße Ware annimmt, wachsen die Besitzveränderungen (46), so daß bei jeder neuen Generation, mit jeder Erbteilung, der Boden, vom Standpunkt des Bauern aus, von neuem als Kapitalanlage eingeht, d.h., daß es von ihm gekaufter Boden wird. Der Bodenpreis bildet hier ein überwiegendes Element der individuellen falschen Produktionskosten oder des Kostpreises des Produkts für den Einzelproduzenten.

Der Bodenpreis ist nichts als die kapitalisierte und daher antizipierte Rente. Wird die Agrikultur kapitalistisch betrieben, so daß der Grundeigentümer nur die Rente empfängt und der Pächter für den Boden nichts zahlt außer dieser jährlichen Rente, so ist es handgreiflich, daß das vom Grundeigentümer selbst im Ankauf des Bodens angelegte Kapital zwar für ihn zinstragende Kapitalanlage ist, aber mit dem in der Agrikultur selbst angelegten Kapital durchaus nichts zu tun hat. Es bildet weder einen Teil des hier fungierenden fixen noch des zirkulierenden Kapitals (47); es verschafft vielmehr nur dem Käufer einen Titel auf Empfang der jährlichen Rente, hat aber mit der Produktion dieser Rente absolut nichts zu tun. Der Käufer des Bodens zahlt das Kapital ja gerade weg an den, der den Boden <817> verkauft, und der Verkäufer verzichtet dafür auf sein Eigentum am Boden. Dies Kapital existiert also nicht mehr als Kapital des Käufers; er hat es nicht mehr; es gehört also nicht zu dem Kapital, das er in Boden selbst in irgendeiner Weise anlegen kann. Ob er den Boden teuer oder wohlfeil gekauft oder ob er ihn umsonst erhalten hat, ändert nichts an dem vom Pächter in der Bewirtschaftung angelegten Kapital und ändert nichts an der Rente, sondern ändert nur dies, ob sie ihm als Zins oder Nichtzins erscheint, resp. als hoher oder niedriger Zins.

Man nehme z.B. die Sklavenwirtschaft. Der Preis, der hier für den Sklaven gezahlt wird, ist nichts als der antizipierte und kapitalisierte Mehrwert oder Profit, der aus ihm herausgeschlagen werden soll. Aber das im Ankauf des Sklaven gezahlte Kapital gehört nicht zu dem Kapital, wodurch Profit, Mehrarbeit, aus dem Sklaven extrahiert wird. Umgekehrt. Es ist Kapital, dessen sich der Sklavenbesitzer entäußert hat, Abzug von dem Kapital, worüber er in der wirklichen Produktion verfügt. Es hat aufgehört, für ihn zu existieren, ganz wie das im Ankauf des Bodens ausgelegte Kapital aufgehört hat, für die Agrikultur zu existieren. Der beste Beweis ist, daß es für den Sklavenbesitzer oder den Bodeneigner nur wieder in Existenz tritt, sobald er den Sklaven oder den Boden wieder verkauft. Dann tritt aber dasselbe Verhältnis für den Käufer ein. Der Umstand, daß er den Sklaven gekauft hat, befähigt ihn noch nicht ohne weiteres, den Sklaven zu exploitieren. Dazu ist er erst befähigt durch ferneres Kapital, das er in die Sklavenwirtschaft selbst steckt.

Dasselbe Kapital existiert nicht zweimal, das eine Mal in der Hand des Verkäufers, das andre Mal in der Hand des Käufers des Bodens. Es geht aus der Hand des Käufers in die des Verkäufers über, und damit ist die Sache zu Ende. Der Käufer hat jetzt kein Kapital, sondern an seiner Stelle ein Grundstück. Der Umstand, daß nun die aus der wirklichen Anlage von Kapital in diesem Grundstück erzielte Rente von dem neuen Grundeigentümer berechnet wird als Zins des Kapitals, das er nicht im Boden angelegt, sondern zum Erwerb des Bodens weggegeben hat, ändert an der ökonomischen Natur des Faktors Boden nicht das geringste, sowenig wie der Umstand, daß jemand 1.000 Pfd.St. für dreiprozentige Konsols gezahlt hat, irgend etwas zu tun hat mit dem Kapital, aus dessen Revenue die Zinsen der Staatsschuld gezahlt werden.

In der Tat ist das für den Ankauf des Bodens, ganz wie das im Ankauf von Staatspapieren verausgabte Geld nur an sich Kapital, wie jede Wertsumme auf Basis der kapitalistischen Produktionsweise an sich Kapital, potentielles Kapital ist. Was für den Boden gezahlt worden ist, wie für die <818> Staatsfonds, wie für andre gekaufte Waren, ist eine Geldsumme. Diese ist an sich Kapital, weil sie in Kapital verwandelt werden kann. Es hängt ab von dem Gebrauch, den der Verkäufer davon macht, ob das von ihm erhaltne Geld sich wirklich in Kapital verwandelt oder nicht. Für den Käufer kann es nie mehr als solches fungieren, sowenig wie jedes andre Geld, das er definitiv verausgabt hat. In seiner Berechnung figuriert es für ihn als zinstragendes Kapital, weil er die Einnahme, die er als Rente vom Boden oder als Schuldzins vom Staat erhält, als Zins des Geldes berechnet, das ihm der Ankauf des Titels auf diese Revenue gekostet hat. Als Kapital kann er es nur realisieren durch den Wiederverkauf. Dann tritt aber ein andrer, der neue Käufer, in dasselbe Verhältnis, worin jener war, und durch keinen Wechsel der Hände kann das so verausgabte Geld sich für den Verausgaber in wirkliches Kapital verwandeln.

Beim kleinen Grundeigentum befestigt sich noch viel mehr die Illusion, daß der Boden selbst Wert hat und daher als Kapital in den Produktionspreis des Produkts eingeht, ganz wie eine Maschine oder ein Rohstoff. Man hat aber gesehn, daß nur in zwei Fällen die Rente und daher die kapitalisierte Rente, der Bodenpreis, bestimmend in den Preis des Bodenprodukts eingehn kann. Erstens, wenn der Wert des Bodenprodukts infolge der Zusammensetzung des agrikolen Kapitals - eines Kapitals, welches nichts gemein hat mit dem für den Ankauf des Bodens ausgelegten Kapital - über seinem Produktionspreis steht und die Marktverhältnisse den Grundeigentümer befähigen, diese Differenz zu verwerten. Zweitens, wenn Monopolpreis stattfindet. Und beides ist am wenigsten der Fall bei der Parzellenwirtschaft und dem kleinen Grundeigentum, weil gerade hier die Produktion zum sehr großen Teil den Selbstbedarf befriedigt und unabhängig von der Regulierung durch die allgemeine Profitrate erfolgt. Selbst wo die Parzellenwirtschaft auf gepachtetem Boden betrieben wird, umfaßt das Pachtgeld weit mehr als unter irgendwelchen andern Verhältnissen einen Teil des Profits und selbst einen Abzug vom Arbeitslohn; es ist dann nur nominell Rente, nicht Rente als eine selbständige Kategorie gegenüber Arbeitslohn und Profit.

Die Ausgabe von Geldkapital für Ankauf des Bodens ist also keine Anlage von agrikolem Kapital. Sie ist pro tanto eine Verminderung des Kapitals, über das die Kleinbauern in ihrer Produktionssphäre selbst verfügen können. Sie vermindert pro tanto den Umfang ihrer Produktionsmittel und verengert daher die ökonomische Basis der Reproduktion. Sie unterwirft den Kleinbauer dem Wucher, da in dieser Sphäre überhaupt weniger eigentlicher Kredit vorkommt. Sie ist ein Hemmnis der Agrikultur, auch wo dieser <819> Kauf bei großen Gutswirtschaften stattfindet. Sie widerspricht in der Tat der kapitalistischen Produktionsweise, der die Verschuldung des Grundeigentümers, ob er sein Gut geerbt oder gekauft hat, im ganzen gleichgültig ißt. Ob er die Rente selbst einsteckt oder sie wieder an Hypothekargläubiger wegzahlen muß, ändert an der Bewirtschaftung des verpachteten Landguts selbst an sich nichts.

Man hat gesehn, daß bei gegebner Grundrente der Bodenpreis reguliert ist durch den Zinsfuß. Ist dieser niedrig, so ist der Bodenpreis hoch und umgekehrt. Normal also müßten hoher Bodenpreis und niedriger Zinsfuß zusammengehn, so daß, wenn der Bauer infolge des niedrigen Zinsfußes den Boden hoch zahlte, derselbe niedrige Zinsfuß ihm auch zu günstigen Bedingungen Betriebskapital auf Kredit verschaffen müßte. In der Wirklichkeit verhält sich die Sache anders bei vorherrschendem Parzelleneigentum. Zunächst passen auf den Bauern die allgemeinen Gesetze des Kredits nicht, da diese den Produzenten als Kapitalisten voraussetzen. Zweitens, wo das Parzelleneigentum vorherrscht - von Kolonien ist hier nicht die Rede - und der Parzellenbauer den Grundstock der Nation bildet, ist die Kapitalbildung. d.h. die gesellschaftliche Reproduktion relativ schwach und noch schwächer die Bildung von leihbarem Geldkapital in dem früher entwickelten Sinn. Diese setzt voraus Konzentration und die Existenz einer Klasse reicher müßiger Kapitalisten (Massie). Drittens, hier wo das Eigentum am Boden eine Lebensbedingung für den größten Teil der Produzenten bildet und ein unentbehrliches Anlagefeld für ihr Kapital, wird der Bodenpreis gesteigert, unabhängig vom Zinsfuß und oft im umgekehrten Verhältnis zu ihm, durch das Übergewicht der Nachfrage nach Grundeigentum über das Angebot. In Parzellen verkauft, bringt der Boden hier einen weit höhern Preis als beim Verkauf großer Massen, weil hier die Zahl der kleinen Käufer groß und die der großen Käufer klein ist (Bandes Noires, Rubichon; Newman). Aus allen diesen Gründen steigt hier der Bodenpreis bei relativ hohem Zinsfuß. Dem relativ niedrigen Zins, den der Bauer hier aus dem im Ankauf des Bodens ausgelegten Kapital zieht (Mounier), entspricht hier auf der entgegengesetzten Seite der hohe Wucherzinsfuß, den er selbst seinen Hypothekargläubigern zu zahlen hat. Das irische System zeigt dieselbe Sache, nur in einer anderen Form.

Dies der Produktion an sich fremde Element, der Bodenpreis, kann hier daher zu einer Höhe steigen, worin er die Produktion unmöglich macht. (Dombasle.)

Daß der Bodenpreis eine solche Rolle spielt, daß Kauf und Verkauf von Land, Zirkulieren von Land als Ware, sich zu diesem Umfang entwickelt, <820> ist praktisch Folge der Entwickelung der kapitalistischen Produktionsweise, soweit die Ware hier die allgemeine Form alles Produkts und aller Produktionsinstrumente wird. Andrerseits findet diese Entwicklung nur statt, wo sich die kapitalistische Produktionsweise nur beschränkt entwickelt und nicht alle ihre Eigentümlichkeiten entfaltet; weil sie gerade darauf beruht, daß der Ackerbau nicht mehr, oder noch nicht, der kapitalistischen Produktionsweise, sondern einer, aus untergegangnen Gesellschaftsformen überkommenen Produktionsweise unterworfen ist. Die Nachteile der kapitalistischen Produktionsweise, mit ihrer Abhängigkeit des Produzenten vom Geldpreis seines Produkts, fallen hier also zusammen mit den Nachteilen, die aus der unvollkommenen Entwicklung der kapitalistischen Produktionsweise hervorgehn. Der Bauer wird Kaufmann und Industrieller ohne die Bedingungen, unter denen er sein Produkt als Ware produzieren kann.

Der Konflikt zwischen dem Bodenpreis als Element des Kostpreises für den Produzenten und Nichtelement des Produktionspreises für das Produkt (selbst wenn die Rente bestimmend in den Preis des Bodenprodukts eingeht, geht die kapitalisierte Rente, die für 20 oder mehr Jahre vorgeschossen wird, auf keinen Fall bestimmend darin ein) ist nur eine der Formen, worin sich überhaupt der Widerspruch des Privateigentums am Boden mit einer rationellen Agrikultur, mit normaler gesellschaftlicher Benutzung des Bodens darstellt. Andrerseits ist aber Privateigentum am Boden, daher Expropriation der unmittelbaren Produzenten vom Boden - Privateigentum der einen, das das Nichteigentum der andern am Boden einbegreift - Grundlage der kapitalistischen Produktionsweise.

Hier, bei der kleinen Kultur, tritt der Bodenpreis, Form und Resultat des Privateigentums am Boden, als Schranke der Produktion selbst auf. Bei der großen Agrikultur und dem auf kapitalistischer Betriebsweise beruhenden großen Grundeigentum tritt das Eigentum ebenso als Schranke auf, weil es den Pächter in der produktiven Kapitalanlage beschränkt, die in letzter Instanz nicht ihm, sondern dem Grundeigentümer zugut kommt. Bei beiden Formen tritt an die Stelle selbstbewußter rationeller Behandlung des Bodens als des gemeinschaftlichen ewigen Eigentums, der unveräußerlichen Existenz- und Reproduktionsbedingung der Kette sich ablösender Menschengeschlechter, die Exploitation und Vergeudung der Bodenkräfte (abgesehn von der Abhängigmachung der Exploitation, nicht von der erreichten Höhe der gesellschaftlichen Entwicklung, sondern von den zufälligen, ungleichen Umständen der einzelnen Produzenten). Bei dem kleinen Eigentum geschieht dies aus Mangel an Mitteln und Wissenschaft zur Anwendung der gesellschaftlichen Produktivkraft der Arbeit. Bei dem großen durch <821> Exploitation dieser Mittel zur möglichst raschen Bereicherung von Pächter und Eigentümer. Bei beiden durch die Abhängigkeit vom Marktpreis.

Alle Kritik des kleinen Grundeigentums löst sich in letzter Instanz auf in Kritik des Privateigentums als Schranke und Hindernis der Agrikultur. So auch alle Gegenkritik des großen Grundeigentums. Von politischen Nebenrücksichten wird hier natürlich in beiden Fällen abgesehn. Diese Schranke und dies Hindernis, welche alles Privateigentum am Boden der agrikolen Produktion und der rationellen Behandlung, Erhaltung und Verbesserung des Bodens selbst entgegensetzt, entwickelt sich hüben und drüben nur in verschiednen Formen, und im Zank über diese spezifischen Formen des Übels wird sein letzter Grund vergessen.

Das kleine Grundeigentum setzt voraus, daß die bei weitem überwiegende Majorität der Bevölkerung ländlich ist und nicht die gesellschaftliche, sondern die isolierte Arbeit vorherrscht; daß daher der Reichtum und die Entwicklung der Reproduktion, sowohl ihrer materiellen wie geistigen Bedingungen, unter solchen Umständen ausgeschlossen ist, daher auch die Bedingungen einer rationellen Kultur. Auf der anderen Seite reduziert das große Grundeigentum die agrikole Bevölkerung auf ein beständig sinkendes Minimum und setzt ihr eine beständig wachsende, in großen Städten zusammengedrängte Industriebevölkerung entgegen; es erzeugt dadurch Bedingungen, die einen unheilbaren Riß hervorrufen in dem Zusammenhang des gesellschaftlichen und durch die Naturgesetze des Lebens vorgeschriebnen Stoffwechsels, infolge wovon die Bodenkraft verschleudert und diese Verschleuderung durch den Handel weit über die Grenzen des eignen Landes hinausgetragen wird. (Liebig.)

Wenn das kleine Grundeigentum eine halb außerhalb der Gesellschaft stehende Klasse von Barbaren schafft, die alle Roheit primitiver Gesellschaftsformen mit allen Qualen und aller Misere zivilisierter Länder verbindet, so untergräbt das große Grundeigentum die Arbeitskraft in der letzten Region, wohin sich ihre naturwüchsige Energie flüchtet, und wo sie als Reservefonds für die Erneuerung der Lebenskraft der Nationen sich aufspeichert, auf dem Lande selbst. Große Industrie und industriell betriebene große Agrikultur wirken zusammen. Wenn sie sich ursprünglich dadurch scheiden, daß die erste mehr die Arbeitskraft und daher die Naturkraft des Menschen, die letztere mehr direkt die Naturkraft des Bodens verwüstet und ruiniert, so reichen sich später im Fortgang beide die Hand, indem das industrielle System auf dem Land auch die Arbeiter entkräftet und Industrie und Handel ihrerseits der Agrikultur die Mittel zur Erschöpfung des Bodens verschaffen.


Fußnoten

(42a) A. Smith hebt hervor, wie zu seiner Zeit (und dies gilt auch für die unsrige mit Bezug auf die Plantagenwirtschaft in tropischen und subtropischen Ländern) Rente und Profit sich noch nicht geschieden haben, indem der Grundeigentümer zugleich der Kapitalist ist, wie Cato es z.B. auf seinen Gütern war. Diese Scheidung ist aber gerade die Voraussetzung der kapitalistischen Produktionsweise, mit deren Begriff die Basis der Sklaverei zudem überhaupt im Widerspruch steht. <=

(43) Herr Mommsen in seiner Römischen Geschichte faßt das Wort Kapitalist durchaus nicht im Sinn der modernen Ökonomie und der modernen Gesellschaft, sondern in der Weise der populären Vorstellung, wie sie nicht in England oder Amerika, sondern auf dem Kontinent als altertümliche Tradition vergangner Zustände noch fortwuchert. <=

(44) Nach Eroberung des Landes war immer das nächste für die Eroberer, sich auch die Menschen anzueignen. Vgl. Linguet. Siehe auch Möser. <=

(44a) Vgl. Buret, Tocqueville, Sismondi. <=

(45) S. die Thronrede des Königs von Frankreich bei Tooke. <=

(46) Sieh Mounier und Rubichon. <=

(47) Herr Dr. H. Maron ("Extensiv oder Intensiv?", {Näheres über diese Broschüre nicht angegeben.}) geht aus von der falschen Voraussetzung derer, die er bekämpft. Er nimmt an, daß das im Ankauf des Bodens angelegte Kapital "Anlagekapital" sei, und streitet nun über die resp. Begriffsbestimmungen von Anlagekapital und Betriebskapital, d.h. von fixem und zirkulierendem Kapital. Seine ganz schülerhaften Vorstellungen von Kapital überhaupt, übrigens zu entschuldigen bei einem Nicht-Ökonomen durch den Zustand der deutschen "Volkswirtschaftslehre", verbergen ihm, daß dies Kapital weder Anlage- noch Betriebskapital ist; sowenig wie das Kapital, das jemand an der Börse im Ankauf von Aktien oder Staatspapieren anlegt und das für ihn persönlich Kapitalanlage vorstellt, in irgendeinem Produktionszweig "angelegt" wird. <=