41. Kapitel. Differentialrente II - Erster Fall | Inhalt | 43. Kapitel. Differentialrente II - Dritter Fall. Resultate

Seitenzahlen verweisen auf: Karl Marx - Friedrich Engels - Werke, Band 25, "Das Kapital", Bd. III, Sechster Abschnitt, S. 706 - 721
Dietz Verlag, Berlin/DDR 1983

ZWEIUNDVIERZIGSTES KAPITEL
Die Differentialrente II - Zweiter Fall:
Fallender Produktionspreis

<706> Der Produktionspreis kann fallen, wenn die zusätzlichen Anlagen von Kapital stattfinden mit gleichbleibender, fallender oder steigender Rate der Produktivität.

1. Bei gleichbleibender Produktivität der zuschüssigen Kapitalanlage

Dies unterstellt also, daß auf den verschiednen Bodenarten, ihrer respektiven Qualität entsprechend, das Produkt in demselben Maß wächst wie das auf ihnen angelegte Kapital. Dies schließt ein, bei gleichbleibenden Differenzen der Bodenarten, ein dem Wachstum der Kapitalanlage proportionelles Wachstum des Surplusprodukts. Dieser Fall schließt also aus jede die Differentialrente affizierende Mehranlage von Kapital auf Boden A. Bei diesem ist die Rate des Surplusprofits = 0; sie bleibt also = 0, da unterstellt ist, daß die Produktivkraft des zuschüssigen Kapitals und daher die Rate des Surplusprofits konstant bleiben.

Der regulierende Produktionspreis kann unter diesen Voraussetzungen aber nur fallen, weil statt des Produktionspreises von A der des nächstbessern Bodens B, oder überhaupt irgendeines bessern Bodens als A, regulierend wird; das Kapital also von A entzogen wird oder auch von A und B, wenn der Produktionspreis des Bodens C der regulierende würde, also aller geringere Boden aus der Konkurrenz der Weizen tragenden Bodenarten wegfiele. Die Bedingung hierfür, unter den gegebnen Voraussetzungen, ist, daß das zuschüssige Produkt der zusätzlichen Kapitalanlagen den Bedarf befriedigt, daher die Produktion des geringem Bodens A etc. überflüssig für die Herstellung der Zufuhr wird.

<707> Nehmen wir also z.B. Tabelle II, jedoch so, daß statt 20 qrs. 18 den Bedarf befriedigen. A würde wegfallen; B <1. Aufl.: D> und mit ihm der Produktionspreis von 30 sh. per qr. würde regulierend. Die Differentialrente nimmt dann diese Form an:

Tabelle IV

Boden-
art

Kapital

Profit

Produk-
tions-
kosten

Produkt

Verkaufs-
preis per qr.

Ertrag

Rente

Rate des Surplus-
profits

Acres

Pfd.St.

Pfd.St.

Pfd.St.

qrs.

Pfd.St.

Pfd.St.

qrs.

Pfd.St.

B

1

5

1

6

4

11/2

6

0

0

0%

C

1

5

1

6

6

11/2

9

2

3

60%

D

1

5

1

6

8

11/2

12

4

6

120%

Total

3

15

3

18

18

27

6

9

Also die Gesamtrente, verglichen mit Tabelle II, wäre gefallen von 36 Pfd.St. auf 9 und in Korn von 12 qrs. auf 6, die Gesamtproduktion nur um 2 qrs., von 20 auf 18. Die Rate des Surplusprofits, berechnet aufs Kapital, wäre auf ein Drittel gefallen, von 180 auf 60% <1. Auflage: wäre um die Hälfte gefallen, von 180 auf 90%>. Dem Fallen des Produktionspreises entspricht hier also Abnahme der Korn- und Geldrente.

Mit Tabelle I verglichen, findet nur Abnahme der Geldrente statt; die Kornrente ist beidemal 6 qrs., nur sind diese in dem einen Fall = 18 Pfd.St., im andern = 9 Pfd.St. Für Boden C <1. Auflage: C und D> ist die Kornrente gegen Tabelle I dieselbe geblieben. In der Tat hat sich dadurch, daß die vermittelst gleichförmig wirkenden Zusatzkapitals erzielte, zusätzliche Produktion das Produkt von A aus dem Markt geworfen und damit den Boden A als konkurrierenden Produktionsagenten beseitigt, eine neue Differentialrente I gebildet, worin der bessere Boden B dieselbe Rolle spielt wie früher die schlechtere Bodenart A. Dadurch fällt einerseits die Rente von B weg; andrerseits ist vorausgesetztermaßen in den Differenzen zwischen B, C und D durch die Anlage von Zusatzkapital nichts geändert worden. Der Teil des Produkts, der sich in Rente verwandelt, fällt daher.

Wäre das obige Resultat - die Befriedigung der Nachfrage mit Ausschluß von A - etwa dadurch hervorgebracht, daß auf C oder D oder beiden mehr als das doppelte Kapital angelegt worden, so gestaltete sich die Sache anders. Z.B. wenn die dritte Kapitalanlage auf C gemacht wird:

<708>

Tabelle IVa

Boden-
art

Kapital

Profit

Produk-
tions-
kosten

Produkt

Verkaufs-
preis per qr.

Ertrag

Rente

Rate des Surplus-
profits

Acres

Pfd.St.

Pfd.St.

Pfd.St.

qrs.

Pfd.St.

Pfd.St.

qrs.

Pfd.St.

B

1

5

1

6

4

11/2

6

0

0

0%

C

1

71/2

11/2

9

9

11/2

131/2

3

41/2

60%

D

1

5

1

6

8

11/2

12

4

6

120%

Total

3

171/2

31/2

21

21

311/2

7

101/2

Auf C ist hier das Produkt, gegen Tab. IV, gestiegen von 6 qrs. auf 9, das Surplusprodukt von 2 qrs. auf 3, die Geldrente von 3 Pfd.St. auf 41/2 Pfd.St. Gegen Tabelle II, wo die Geldrente 12 Pfd.St., und Tab. I, wo sie 6 Pfd.St. war, ist sie dagegen gefallen. Das Gesamtrental in Korn = 7 qrs. ist gefallen gegen Tab. II (12 qrs.), gestiegen gegen Tab. I (6 qrs.); in Geld (101/2 Pfd.St.) ist es gefallen gegen beide (18 Pfd.St. und 36 Pfd.St.).

Wäre die dritte Kapitalanlage von 21/2 Pfd.St. auf den Boden B verwandt worden, so hätte dies zwar die Masse der Produktion geändert, aber die Rente nicht berührt, da die sukzessiven Kapitalanlagen als keine Differenz auf derselben Bodenart hervorbringend unterstellt sind und Boden B keine Rente abwirft.

Nehmen wir dagegen an, die dritte Kapitalanlage habe auf D stattgefunden statt auf C, so haben wir:

Tabelle IVb

Boden-
art

Kapital

Profit

Produk-
tions-
kosten

Produkt

Verkaufs-
preis per qr.

Ertrag

Rente

Rate des Surplus-
profits

Acres

Pfd.St.

Pfd.St.

Pfd.St.

qrs.

Pfd.St.

Pfd.St.

qrs.

Pfd.St.

B

1

5

1

6

4

11/2

6

0

0

0%

C

1

5

1

6

6

11/2

9

2

3

60%

D

1

71/2

11/2

9

12

11/2

18

6

9

120%

Total

3

171/2

31/2

21

22

33

8

12

Hier ist das Gesamtprodukt 22 qrs., mehr als doppelt das von Tabelle I, obgleich das vorgeschoßne Kapital nur 171/2 Pfd.St. gegen 10 Pfd.St., also <709> nicht doppelt so groß ist. Das Gesamtprodukt ist ferner um 2 qrs. größer als das von Tabelle II, obwohl in letztrer das vorgeschoßne Kapital größer ist, nämlich 20 Pfd.St.

Auf Boden D ist gegen Tabelle I die Kornrente gewachsen von 3 qrs. <1. Auflage: 2 qrs.> auf 6, während die Geldrente mit 9 Pfd.St. dieselbe geblieben ist. Gegen Tabelle II ist die Kornrente von D dieselbe von 6 qrs. geblieben, aber die Geldrente ist gefallen von 18 Pfd.St. auf 9 Pfd.St.

Die Gesamtrenten betrachtet, ist die Kornrente von IVb = 8 qrs. größer als die von I = 6 qrs. und als die von IVa = 7 qrs.; dagegen kleiner als die von II = 12 qrs. Die Geldrente von IVb = 12 Pfd.St. ist größer als die von IVa = 101/2 Pfd.St. und kleiner als die von Tabelle I =18 Pfd.St. und von II = 36 Pfd.St.

Damit bei dem Wegfallen der Rente auf B unter den Bedingungen der Tabelle IVb das Gesamtrental gleich dem von Tabelle I sei, müssen wir noch für 6 Pfd.St. Surplusprofit haben, also 4 qrs. zu 11/2 Pfd.St., welches der neue Produktionspreis ist. Wir haben dann wieder ein Gesamtrental von 18 Pfd.St. wie in Tabelle I. Die Größe des hierzu erforderlichen Zuschußkapitals wird verschieden sein, je nachdem wir es auf C oder D anlegen oder zwischen beiden verteilen.

Bei C ergeben 5 Pfd.St. Kapital 2 qrs. Surplusprodukt, also werden 10 Pfd.St. Zusatzkapital 4 qrs. zusätzliches Surplusprodukt ergeben. Bei D würden 5 Pfd.St. Zusatz genügen, um die 4 qrs. zusätzliche Kornrente zu produzieren, unter der hier zugrunde liegenden Voraussetzung, daß die Produktivität der zusätzlichen Kapitalanlagen dieselbe bleibt. Danach ergäben sich folgende Aufstellungen.

Tabelle IVc

Boden-
art

Kapital

Profit

Produk-
tions-
kosten

Produkt

Verkaufs-
preis per qr.

Ertrag

Rente

Rate des Surplus-
profits

Acres

Pfd.St.

Pfd.St.

Pfd.St.

qrs.

Pfd.St.

Pfd.St.

qrs.

Pfd.St.

B

1

5

1

6

4

11/2

6

0

0

0%

C

1

15

3

18

18

11/2

27

6

9

60%

D

1

71/2

11/2

9

12

11/2

18

6

9

120%

Total

3

271/2

51/2

33

34

51

12

18

<710>

Tabelle IVd

Boden-
art

Kapital

Profit

Produk-
tions-
kosten

Produkt

Verkaufs-
preis per qr.

Ertrag

Rente

Rate des Surplus-
profits

Acres

Pfd.St.

Pfd.St.

Pfd.St.

qrs.

Pfd.St.

Pfd.St.

qrs.

Pfd.St.

B

1

5

1

6

4

11/2

6

0

0

0%

C

1

5

1

6

6

11/2

9

2

3

60%

D

1

121/2

21/2

15

20

11/2

30

10

15

120%

Total

3

221/2

41/2

27

30

45

12

18

Das Gesamtgeldrental wäre genau die Hälfte von dem, was es auf Tabelle II war, wo die zuschüssigen Kapitale bei gleichbleibenden Produktionspreisen angelegt wurden.

Das Wichtigste ist, obige Tabellen mit der Tabelle I zu vergleichen.

Wir finden, daß bei einem Fall des Produktionspreises um die Hälfte, von 60 sh. auf 30 sh. per qr., das Gesamt-Geldrental dasselbe geblieben, = 18 Pfd.St., und dementsprechend die Kornrente sich verdoppelt hat, nämlich von 6 qrs. auf 12. Auf B ist die Rente weggefallen; auf C ist die Geldrente um die Hälfte gestiegen in IVc, aber um die Hälfte gefallen in IVd; auf D ist sie dieselbe geblieben = 9 Pfd.St. in IVc und von 9 Pfd.St. auf 15 Pfd.St. gestiegen in IVd. Die Produktion ist von 10 qrs. auf 34 gestiegen in IVc und auf 30 qrs. in IVd; der Profit von 2 Pfd.St. auf 51/2 in IVc und 41/2 in IVd. Die Gesamtkapitalanlage ist gestiegen in dem einen Fall von 10 Pfd.St. auf 271/2 Pfd.St., im andern von 10 auf 221/2 Pfd.St., beidemal also um mehr als das Doppelte. Die Rentrate, die Rente auf das vorgeschoßne Kapital berechnet, ist in allen Tabellen IV bis IVd für jede Bodenart überall dieselbe, was schon darin eingeschlossen war, daß die Rate der Produktivität der beiden sukzessiven Kapitalanlagen auf jeder Bodenart als gleichbleibend angenommen wurde. Gegen Tabelle I ist sie jedoch für den Durchschnitt aller Bodenarten wie für jede einzelne derselben gefallen. Sie war in I = 180% im Durchschnitt, sie ist in IVc = 18/27 1/2 * 100 = 655/11% und in IVd = 18/22 1/2 * 100 = 80%. Die Durchschnittsgeldrente per Acre ist gestiegen. Ihr Durchschnitt war früher, in I, auf alle 4 Acres 41/2 Pfd.St. per Acre und ist jetzt, in IVc und d, auf die 3 Acres 6 Pfd.St. per Acre. Ihr Durchschnitt auf dem Rente tragenden Boden war früher 6 Pfd.St. und ist jetzt 9 Pfd.St. per Acre. Der Geldwert der Rente per Acre ist also gestiegen und stellt jetzt das doppelte Kornprodukt wie <711> früher dar; aber die 12 qrs. Kornrente sind jetzt weniger als einhalb des Gesamtprodukts von 34 resp. 30 qrs < l. Auflage: 33 resp. 27 qrs.>, während in Tabelle I die 6 qrs. des Gesamtprodukts von 10 qrs. ausmachen. Obgleich also die Rente, als aliquoter Teil des Gesamtprodukts betrachtet, gefallen ist, und ebenso, wenn auf das ausgelegte Kapital berechnet, so ist ihr Geldwert, per Acre berechnet, gestiegen und ihr Produktenwert noch mehr. Nehmen wir den Boden D in Tabelle IVd, so sind hier die Produktionskosten <1. Auflage: ausgelegten Produktionskosten> = 15 Pfd.St., davon das ausgelegte Kapital = 121/2 Pfd.St. Die Geldrente ist = 15 Pfd.St. In Tabelle I waren auf demselben Boden D die Produktionskosten = 3 Pfd.St., das ausgelegte Kapital = 21/2 Pfd.St., die Geldrente = 9 Pfd.St., diese letztere also das Dreifache der Produktionskosten und beinahe das Vierfache des Kapitals. In Tabelle IVd ist für D die Geldrente von 15 Pfd.St. genau gleich den Produktionskosten und nur um 1/5 größer als das Kapital. Dennoch ist die Geldrente per Acre um 2/3 größer, 15 Pfd.St. statt 9 Pfd.St. In I ist die Kornrente von 3 qrs. = 3/4 des Gesamtprodukts von 4 qrs.; in IVd ist sie, mit 10 qrs., die Hälfte des ganzen Produkts (20 qrs.) des Acre von D. Es zeigt dies, wie Geldwert und Kornwert der Rente per Acre steigen kann, obgleich sie einen geringem aliquoten Teil des Gesamtertrags bildet und im Verhältnis zum vorgeschoßnen Kapital gefallen ist.

Der Wert des Gesamtprodukts in I ist = 30 Pfd.St., die Rente = 18 Pfd.St., mehr als die Hälfte davon. Der Wert des Gesamtprodukts von IVd ist = 45 Pfd.St., wovon 18 Pfd.St. die Rente, weniger als die Hälfte.

Der Grund nun, warum trotz des Preisfalls von 11/2 Pfd.St. per qr., also um 50%, und trotz der Verringerung des konkurrierenden Bodens von 4 Acres auf 3, die Gesamtgeldrente dieselbe bleibt und die Kornrente sich verdoppelt, während Kornrente und Geldrente, per Acre gerechnet, steigen, liegt darin, daß mehr qrs. Surplusprodukt produziert werden. Der Getreidepreis fällt um 50%, das Surplusprodukt wächst um 100%. Aber um dies Resultat zustande zu bringen, muß die Gesamtproduktion unter unsern Bedingungen auf das Dreifache wachsen und die Kapitalanlage auf den bessern Bodenlagen sich mehr als verdoppeln. In welchem Verhältnis die letztere wachsen muß, hängt zunächst davon ab, wie die zuschüssigen Kapitalanlagen zwischen den bessern und besten Bodenarten sich verteilen, stets vorausgesetzt, daß die Produktivität des Kapitals auf jeder Bodenart proportionell zu seiner Größe wächst.

Wäre der Fall des Produktionspreises geringer, so wäre weniger zuschüssiges Kapital erfordert, um dieselbe Geldrente zu produzieren. Wäre <712> die Zufuhr, die nötig ist, um A außer Bebauung zu werfen - und es hängt dies ab nicht nur von dem Produkt per Acre von A, sondern auch von dem proportionellen Anteil, den A von der ganzen bebauten Fläche einnimmt -, wäre also die hierfür nötige Zufuhr größer, also auch die erforderliche Masse von Zuschußkapital auf besserm Boden als A, so wären bei sonst gleichbleibenden Verhältnissen Geldrente und Kornrente noch mehr gewachsen, obgleich beide auf dem Boden B wegfielen.

Wäre das wegfallende Kapital von A = 5 Pfd.St. gewesen, so wären für diesen Fall die beiden zu vergleichenden Tabellen: II und IVd. Das Gesamtprodukt wäre gewachsen von 20 auf 30 qrs. Die Geldrente wäre nur halb so groß, 18 Pfd.St. statt 36 Pfd.St.; die Kornrente wäre dieselbe =12 qrs.

Könnte auf D ein Gesamtprodukt von 44 qrs. = 66 Pfd.St. mit einem Kapital von = 271/2 Pfd.St. produziert werden - entsprechend dem alten Satz für D, von 4 qrs. auf 21/2 Pfd.St. Kapital -, so käme das Gesamtrental wieder auf die Höhe von II, und die Tabelle stände so:

Bodenart

Kapital
Pfd.St.

Produkt
qrs.

Kornrente
qrs.

Geldrente
Pfd.St.

B

5

4

0

0

C

5

6

2

3

D

271/2

44

22

33

Total

371/2

54

24

36

Die Gesamtproduktion wäre 54 qrs. gegen 20 qrs. in Tabelle II, und die Geldrente wäre dieselbe, = 36 Pfd.St. Das Gesamtkapital aber wäre 371/2 Pfd.St., während es bei Tabelle II = 20 war. Das vorgeschoßne Gesamtkapital hätte sich beinahe verdoppelt, während die Produktion sich fast verdreifachte; die Kornrente hätte sich verdoppelt, die Geldrente wäre dieselbe geblieben. Fällt also der Preis infolge der Anlage von zuschüssigem Geldkapital, bei gleichbleibender Produktivität, auf die bessern Rente tragenden Bodenarten, also auf alle über A, so hat das Gesamtkapital die Tendenz, nicht in demselben Verhältnis zu wachsen, wie Produktion und Kornrente; so daß durch Wachsen der Kornrente der durch den fallenden Preis entstehende Ausfall in der Geldrente wieder ausgeglichen werden kann. Dasselbe Gesetz zeigt sich auch darin, daß das vorgeschoßne Kapital größer sein muß im Verhältnis, wie es mehr auf C als auf D, auf den minder Rente tragenden, als auf den mehr Rente tragenden Boden angewandt wird. Es ist einfach dies: damit die Geldrente dieselbe bleibt oder steigt, muß ein <713> bestimmtes zusätzliches Quantum Surplusprodukt produziert werden, und dies erheischt um so weniger Kapital, je größer die Fruchtbarkeit der Surplusprodukt abwerfenden Ländereien. Wäre die Differenz zwischen B und C, C und D noch größer, so wäre noch weniger Zuschußkapital erheischt. Das bestimmte Verhältnis hängt ab 1. von dem Verhältnis, worin der Preis fällt, also von der Differenz zwischen B, dem jetzt rentelosen, und A, dem früher rentelosen Boden; 2. von dem Verhältnis der Differenzen zwischen den bessern Bodenarten von B aufwärts; 3. von der Masse des neu angelegten zuschüssigen Kapitals und 4. von seiner Verteilung auf die verschiednen Bodenqualitäten.

In der Tat sieht man, daß das Gesetz nichts ausdrückt als das bereits beim ersten Fall Entwickelte: daß, wenn der Produktionspreis gegeben ist, welches auch immer seine Größe, infolge zuschüssiger Kapitalanlage die Rente steigen kann. Denn infolge des Herauswerfens von A ist nun eine neue Differentialrente I mit B als dem jetzt schlechtesten Boden und 11/2 Pfd.St. per qr. als dem neuen Produktionspreis gegeben. Es gilt dies für die Tabellen IV so gut wie für Tabelle II. Es ist dasselbe Gesetz, bloß daß Boden B statt A und der Produktionspreis von 11/2 Pfd.St. statt dem von 3 Pfd.St. als Ausgangspunkt genommen ist.

Die Sache hat hier nur diese Wichtigkeit: Soweit soundso viel zuschüssiges Kapital nötig war, um das Kapital von A dem Boden zu entziehn und die Zufuhr ohne es zu befriedigen, zeigt sich, daß dies von gleichbleibender, steigender oder fallender Rente per Acre, wenn nicht auf allen Ländereien, so doch auf einigen und für den Durchschnitt der bebauten Ländereien, begleitet sein kann. Man hat gesehn, daß sich Kornrente und Geldrente nicht gleichmäßig verhalten. Indes ist es nur Tradition, daß überhaupt noch die Kornrente in der Ökonomie eine Rolle spielt. Gradesogut könnte man nachweisen, daß z.B. ein Fabrikant mit seinem Profit von 5 Pfd.St. viel mehr von seinem eignen Garn kaufen kann als früher mit einem Profit von 10 Pfd.St. Es zeigt dies aber allerdings, daß die Herren Grundeigentümer, wenn sie gleichzeitig Besitzer oder Teilhaber von Manufakturen, Zuckersieder, Schnapsbrenner usw. sind, bei fallender Geldrente als Produzenten ihrer eignen Rohstoffe immer noch sehr bedeutend gewinnen können.(34)

II. Bei fallender Rate der Produktivität der zuschüssigen Kapitale

<714> Es bewirkt dies insofern nichts Neues, als der Produktionspreis auch hier nur, wie im eben betrachteten Fall, sinken kann, wenn durch die zuschüssigen Kapitalanlagen auf bessern Bodenarten als A das Produkt von A überflüssig und daher das Kapital von A entzogen, oder A zur Produktion von andrem Produkt verwandt wird. Dieser Fall ist vorhin erschöpfend auseinandergesetzt. Es ist gezeigt worden, daß bei demselben die Korn- und Geldrente per Acre wachsen, abnehmen oder sich gleichbleiben kann.

Zur Bequemlichkeit der Vergleichung reproduzieren wir zunächst:

Tabelle I

Boden-
art

Kapital

Profit

Produk-
tions-
kosten per qr.

Produkt

Kornrente

Geldrente

Rate des Surplus-
profits

Acres

Pfd.St.

Pfd.St.

Pfd.St.

qrs.

Pfd.St.

Pfd.St.

A

1

21/2

1/2

3

1

0

0

0%

B

1

21/2

1/2

11/2

2

1

3

120%

C

1

21/2

1/2

1

3

2

6

240%

D

1

21/2

1/2

3/4

4

3

9

360%

Total

4

10

10

6

18

180% Durch-
schnitt

Nehmen wir nun an, die Ziffer von 16 qrs., geliefert von B, C, D, mit abnehmender Rate der Produktivität, reiche hin, um A außer Kultur zu werfen, so verwandelt sich Tabelle III in folgende

<715>

Tabelle V

Boden-
art

Kapital-
anlage

Profit

Produkt

Ver-
kaufs-
preis

Ertrag

Korn-
rente

Geld-
rente

Rate des Surplus-
profits

Acres

Pfd.St.

Pfd.St.

qrs.

Pfd.St.

Pfd.St.

qrs.

Pfd.St.

B

1

21/2 + 21/2

1

2 + 11/2 = 31/2

15/7

6

0

0

0%

C

1

21/2 + 21/2

1

3 + 2 =5

15/7

84/7

11/2

24/7

513/70%

D

1

21/2 + 21/2

1

4 + 31/2 = 71/2

15/7

125/7

4

66/7

1371/7%

Total

3

15

16

273/7

51/2

93/7

942/7%
Durch-
schnitt

<1. Auflage: statt 513/7% - 512/5%, statt 1371/7% - 1371/5%, statt 942/7% - 943/10%. Engels berechnet hier und in den folgenden Tabellen den Durchschnitt nur von den Rente tragenden Bodenarten Durchschnitt B - D = 626/7%>

Hier ist bei abnehmender Rate der Produktivität der Zuschußkapitale und mit verschiedner Abnahme auf verschiednen Bodenarten der regulierende Produktionspreis gefallen von 3 Pfd.St. auf 15/7 Pfd.St. Die Kapitalanlage ist um die Hälfte gestiegen von 10 Pfd.St. auf 15 Pfd.St. Die Geldrente ist beinahe um die Hälfte gefallen, von 18 Pfd.St. auf 93/7 Pfd.St., aber die Kornrente nur um 1/12, von 6 qrs. auf 51/2. Das Gesamtprodukt ist gestiegen von 10 auf 16 oder um 60% <1. Auflage: um 160%>. Die Kornrente ist etwas mehr als ein Drittel des Gesamtprodukts. Das vorgeschoßne Kapital verhält sich zur Geldrente wie 15 : 93/7, während das frühere Verhältnis war 10 : 18.

III. Bei steigender Rate der Produktivität der zuschüssigen Kapitale

Dies unterscheidet sich von Variante I im Anfang dieses Kapitels, wo der Produktionspreis fällt bei gleichbleibender Rate der Produktivität, durch nichts als daß, wenn ein gegebnes Zusatzprodukt nötig ist, um den Boden A herauszuwerfen, dies hier rascher geschieht.

Sowohl bei der fallenden wie der steigenden Produktivität der zusätzlichen Kapitalanlagen kann dies ungleich wirken, je nachdem die Anlagen auf die verschiednen Bodenarten verteilt sind. Im Maß wie diese verschiedne Wirkung die Differenzen ausgleicht oder verschärft wird die Differentialrente der bessern Bodenarten und damit auch das Gesamtrental fallen oder steigen, wie dieser Fall schon bei Differentialrente I vorkam. Im übrigen kommt alles an auf die Größe der Bodenfläche und des Kapitals, die mit A <716> hinausgeworfen sind, und auf den relativen Kapitalvorschuß, der bei der steigenden Produktivität nötig ist, um das Zuschußprodukt zu liefern, das die Nachfrage decken soll.

Der einzige Punkt, den hier zu untersuchen der Mühe wert ist und der uns überhaupt zurückführt zur Untersuchung, wie sich dieser differentiale Profit in Differentialrente verwandelt, ist dieser:

Beim ersten Fall, wo der Produktionspreis derselbe bleibt, ist das auf Boden A etwa angelegte Zuschußkapital für die Differentialrente als solche gleichgültig, da Boden A nach wie vor keine Rente trägt, der Preis seines Produkts derselbe bleibt und fortfährt, den Markt zu regulieren.

Im zweiten Fall, Variante I, wo der Produktionspreis fällt, bei gleichbleibender Rate der Produktivität, fällt Boden A notwendig fort, und noch mehr in der Variante II (fallender Produktionspreis bei fallender Rate der Produktivität), da sonst das Zuschußkapital auf Boden A den Produktionspreis erhöhen müßte. Aber hier, in Variante III des zweiten Falls, wo der Produktionspreis fällt, weil die Produktivität des zuschüssigen Kapitals steigt, kann dies Zusatzkapital unter Umständen ebensowohl auf Boden A wie auf die bessern Bodenarten angelegt werden.

Wir wollen annehmen, daß ein zuschüssiges Kapital von 21/2 Pfd.St., auf A angelegt, statt 1 qr. 11/5 qr. produziert.

Tabelle VI

Bo-
den-
art

Kapital

Profit

Produk-
tions-
kosten

Produkt

Ver-
kaufs-
preis

Ertrag

Rente

Rate des Surplus-
profits

Acres

Pfd.St.

Pfd.St.

Pfd.St.

qrs.

Pfd.St.

Pfd.St.

qrs.

Pfd.St.

A

1

21/2+21/2=5

1

6

1+11/5=21/5

28/11

6

0

0

0%

B

1

21/2+21/2=5

1

6

2+22/5=43/5

28/11

12

21/5

6

120%

C

1

21/2+21/2=5

1

6

3+33/5=63/5

28/11

18

42/5

12

240%

D

1

21/2+21/2=5

1

6

4+44/5=84/5

28/11

24

62/5

18

360%

4

20

4

24

22

60

131/5

36

240%

Diese Tabelle ist zu vergleichen, außer mit der Grundtabelle I, auch mit Tabelle II, wo die doppelte Kapitalanlage mit konstanter Produktivität, proportionell zur Kapitalanlage, verbunden ist.

Nach der Voraussetzung fällt der regulierende Produktionspreis. Bliebe er konstant, = 3 Pfd.St., so würde der schlechteste, früher bei Kapitalanlage von nur 21/2 Pfd.St. rentelose Boden A jetzt Rente abwerfen, ohne <717> daß schlechterer Boden in Bebauung gezogen wäre; und zwar dadurch, daß die Produktivität auf demselben sich vermehrt hätte, aber nur für einen Teil des Kapitals, nicht für das ursprüngliche. Die ersten 3 Pfd.St. Produktionskosten bringen 1 qr.; die zweiten bringen 11/5 qr.; das ganze Produkt von 21/5 qrs. wird aber jetzt zu seinem Durchschnittspreis verkauft. Da die Rate der Produktivität wächst mit der zuschüssigen Kapitalanlage, schließt diese eine Verbesserung ein. Diese mag darin bestehn, daß überhaupt mehr Kapital auf den Acre verwandt wird (mehr Dünger, mehr mechanische Arbeit etc.) oder auch darin, daß es überhaupt nur mit diesem zuschüssigen Kapital möglich wird, eine qualitativ verschiedne, produktivere Anlage des Kapitals zuwege zu bringen. In beiden Fällen ist mit Auslage von 5 Pfd.St. Kapital per Acre ein Produkt von 21/2 qrs. erreicht worden, während mit der Kapitalanlage von der Hälfte, 21/2 Pfd.St., nur ein Produkt von 1 qr. Das Produkt des Bodens A könnte, von vorübergehenden Marktverhältnissen abgesehn, nur fortfahren, zu einem höhern Produktionspreis statt zum neuen Durchschnittspreis verkauft zu werden, solange eine bedeutende Fläche der Bodenklasse A fortführe, mit einem Kapital von nur 21/2 Pfd.St. per Acre bewirtschaftet zu werden. Sobald aber das neue Verhältnis von 5 Pfd.St. Kapital per Acre und damit die verbesserte Wirtschaft, sich verallgemeinerte, müßte der regulierende Produktionspreis auf 28/11 Pfd.St. herabsinken. Der Unterschied zwischen den beiden Kapitalportionen würde fortfallen, und dann würde in der Tat ein Acre von A, der nur mit 21/2 Pfd.St. bebaut wäre, anormal, nicht den neuen Produktionsbedingungen entsprechend bebaut sein. Es wäre nicht mehr ein Unterschied zwischen dem Ertrag von verschiednen Portionen Kapital auf denselben Acre, sondern zwischen genügender und ungenügender Gesamtkapitalanlage per Acre. Man sieht daraus erstens, daß ungenügendes Kapital in der Hand einer größren Anzahl Pächter (es muß eine größre Anzahl sein, denn eine kleine wäre nur gezwungen, unter ihrem Produktionspreis zu verkaufen) ganz so wirkt, wie Differenzierung der Bodenarten selbst in absteigender Stufenfolge. Die schlechtre Kulturart auf schlechtrem Boden vermehrt die Rente auf dem bessern; sie kann sogar auf besser bebautem Boden von gleich schlechter Beschaffenheit eine Rente schaffen, die dieser sonst nicht abwirft. Man sieht zweitens, wie die Differentialrente, soweit sie aus sukzessiver Kapitalanlage auf derselben Gesamtfläche entspringt, in der Wirklichkeit sich in einen Durchschnitt auflöst, worin die Wirkungen der verschiednen Kapitalanlagen nicht mehr erkennbar und unterscheidbar sind und daher auf dem schlechtesten Boden nicht Rente erzeugen, sondern 1. den Durchschnittspreis des Gesamtertrags, sage für <718> einen Acre von A, zum neuen regulierenden Preis machen, und 2. sich darstellen als Wechsel in dem Gesamtquantum von Kapital per Acre, welches unter den neuen Bedingungen zur genügenden Bebauung des Bodens erheischt ist und worin sowohl die einzelnen sukzessiven Kapitalanlagen wie ihre respektiven Wirkungen ununterscheidbar verschmolzen sind. Ebenso verhält es sich dann mit den einzelnen Differentialrenten der bessern Bodenarten. Sie werden in jedem Fall bestimmt durch die Differenz des Durchschnittsprodukts der betreffenden Bodenart, verglichen mit dem Produkt des schlechtesten Bodens, bei der erhöhten, jetzt normal gewordnen Kapitalanlage.

Kein Boden gibt irgendein Produkt ohne Kapitalanlage. Also selbst bei der einfachen Differentialrente, der Differentialrente I; wenn es da heißt, daß 1 Acre von A, von dem den Produktionspreis regulierenden Boden, soundso viel Produkt zu dem und dem Preis gibt und daß die bessern Bodenarten B, C, D so viel Differentialprodukt und daher bei dem regulierenden Preis soundso viel Geldrente geben, so ist immer unterstellt, daß ein bestimmtes, unter den gegebnen Produktionsbedingungen als normal betrachtetes Kapital angewandt wird. Ganz wie in der Industrie für jeden Geschäftszweig ein bestimmtes Minimum von Kapital erheischt ist, um die Waren zu ihrem Produktionspreis herstellen zu können.

Ändert sich infolge der mit Verbesserungen verknüpften, sukzessiven Anlage von Kapital auf demselben Boden dies Minimum, so geschieht dies allmählich. Solange nicht eine gewisse Anzahl Acres z.B. von A dies zuschüssige Betriebskapital erhalten, wird Rente auf den besser bebauten Acres von A durch den konstant gebliebnen Produktionspreis erzeugt und die Rente von allen bessern Bodenarten B, C, D erhöht. Sobald indes die neue Betriebsart sich soweit durchgesetzt hat, daß sie die normale geworden ist, fällt der Produktionspreis; die Rente der bessern Ländereien fällt wieder, und der Teil des Bodens A, der nicht das jetzt durchschnittliche Betriebskapital besitzt, muß unter seinem individuellen Produktionspreis, also unter dem Durchschnittsprofit verkaufen.

Bei fallendem Produktionspreis tritt dies auch ein, selbst bei abnehmender Produktivität des Zuschußkapitals, sobald infolge der vermehrten Kapitalanlage das nötige Gesamtprodukt von den bessern Bodenarten geliefert und also z.B. das Betriebskapital von A entzogen wird, A also nicht mehr bei der Produktion dieses bestimmten Produkts, z.B. von Weizen, konkurriert. Das Kapitalquantum, das nun durchschnittlich auf den neuen regulierenden, bessern Boden B angewandt wird, gilt jetzt als normal; und wenn von der verschiednen Fruchtbarkeit der Ländereien gesprochen wird, <719> ist unterstellt, daß dies neue Normalquantum Kapital per Acre verwandt wird.

Andrerseits ist klar, daß diese durchschnittliche Kapitalanlage, z.B. 8 Pfd.St. per Acre in England vor, 12 Pfd.St. nach 1848, beim Abschluß der Pachtkontrakte den Maßstab bildet. Für den Pächter, der mehr verausgabt, verwandelt sich der Surplusprofit während der Dauer des Kontrakts nicht in Rente. Ob dies geschieht nach Ablauf des Kontrakts, wird abhängen von der Konkurrenz der Pächter, die imstande sind, denselben Extravorschuß zu machen. Es ist hierbei nicht die Rede von permanenten Bodenverbesserungen, die bei gleicher oder selbst abnehmender Kapitalauslage fortfahren, das gesteigerte Produkt zu sichern. Diese, obgleich Produkt des Kapitals, wirken ganz wie natürliche Differentialbonität des Bodens.

Man sieht also, wie bei Differentialrente II ein Moment in Betracht kommt, das bei Differentialrente I als solcher sich nicht entwickelt, da diese fortbestehn kann unabhängig von jedem Wechsel der normalen Kapitalanlage per Acre. Es ist einerseits die Verwischung der Resultate verschiedner Kapitalanlagen auf dem regulierenden Boden A, deren Produkt nun einfach als normales Durchschnittsprodukt per Acre erscheint. Es ist anderseits der Wechsel im Normalminimum oder in der Durchschnittsgröße der Kapitalauslage per Acre, so daß dieser Wechsel als Bodeneigenschaft sich darstellt. Es ist endlich der Unterschied in der Art der Verwandlung des Surplusprofits in die Form der Rente.

Die Tabelle VI zeigt nun ferner, verglichen mit Tabelle I und II, daß die Kornrente gegen I um mehr als das Doppelte, gegen II um 11/2 qr. gestiegen ist; während die Geldrente gegen I sich verdoppelt, gegen II sich nicht verändert hat. Sie wäre bedeutend gewachsen, wenn entweder (bei sonst gleichen Voraussetzungen) der Kapitalzuschuß mehr auf die bessern Bodenarten gefallen oder andrerseits die Wirkung des Kapitalzuschusses auf A geringer gewesen wäre, der regulierende Durchschnittspreis des qr. von A also höher stände.

Wirkte die Erhöhung der Fruchtbarkeit durch Kapitalzuschuß verschieden auf die verschiednen Bodenarten, so würde dies Änderung ihrer Differentialrenten hervorbringen.

Jedenfalls ist bewiesen, daß bei fallendem Produktionspreis infolge steigender Rate der Produktivität zuschüssiger Kapitalanlage - sobald also diese Produktivität in größerm Verhältnis wächst als der Kapitalvorschuß - die Rente per Acre z.B. bei doppelter Kapitalanlage nicht nur sich verdoppeln, sondern sich mehr als verdoppeln kann. Sie kann aber auch fallen, wenn <720> infolge rascher wachsender Produktivität auf Boden A der Produktionspreis viel niedriger fiele.

Nehmen wir an, daß die zusätzlichen Kapitalanlagen z.B. auf B und C die Produktivität nicht in demselben Verhältnis vermehrten wie auf A, so daß für B und C die proportionellen Differenzen abnähmen, und das Wachstum des Produkts nicht den sinkenden Preis ausgliche, so würde, gegen den Fall von Tabelle II, die Rente auf D steigen, auf B und C fallen,

Tabelle VIa

Boden

Kapital

Profit

Produkt per acre

Ver-
kaufs-
preis

Ertrag

Korn-
rente

Geld-
rente

Acres

Pfd.St.

Pfd.St.

qrs.

Pfd.St.

Pfd.St.

qrs.

Pfd.St.

A

1

21/2 + 21/2 = 5

1

1 + 3 = 4

11/2

6

0

0

B

1

21/2 + 21/2 = 5

1

2 + 21/2 = 41/2

11/2

63/4

1/2

3/4

C

1

21/2 + 21/2 = 5

1

3 + 5 = 8

11/2

12

4

6

D

1

21/2 + 21/2 = 5

1

4 + 12 = 16

11/2

24

12

18

Total

4

20

321/2

161/2

243/4

Endlich stiege die Geldrente, wenn auf den bessern Ländereien bei derselben proportionellen Steigerung der Fruchtbarkeit mehr Zusatzkapital angelegt würde als auf A oder wenn die zusätzlichen Kapitalanlagen auf den bessern Ländereien mit steigender Rate der Produktivität wirkten. In beiden Fällen würden die Differenzen wachsen.

Die Geldrente fällt, wenn die Verbesserung infolge zuschüssiger Kapitalanlage die Differenzen insgesamt oder zum Teil vermindert, mehr auf A wirkt als auf B und C. Sie fällt um so mehr, je geringer die Erhöhung der Produktivität der besten Ländereien. Es hängt von der Proportion der Ungleichheit in der Wirkung ab, ob die Kornrente steigt, fällt oder stationär bleibt.

Die Geldrente steigt und die Kornrente ebenfalls, wenn entweder bei gleichbleibender proportioneller Differenz in der zuschüssigen Fruchtbarkeit der verschiednen Bodenarten mehr Kapital auf den Rente tragenden Boden zugesetzt wird als auf den rentelosen A und mehr auf den Boden hoher als auf den niedriger Rente oder wenn die Fruchtbarkeit, bei gleichem Zuschußkapital, auf dem bessern und besten Boden mehr wächst als auf A, und zwar im Verhältnis, wie diese Zunahme der Fruchtbarkeit in den höhern Bodenklassen höher ist als in den niedern.

<721> Unter allen Umständen aber steigt die Rente relativ, wenn die erhöhte Produktivkraft Folge eines Kapitalzuschusses ist und nicht Folge einfach erhöhter Fruchtbarkeit bei konstanter Kapitalanlage. Dies ist der absolute Gesichtspunkt, der zeigt, daß hier, wie bei allen frühern Fällen, die Rente und die erhöhte Rente per Acre (wie bei Differentialrente I auf die ganze bebaute Fläche - die Höhe des Durchschnittsrentals) Folge vermehrter Kapitalanlage auf den Boden ist, ob diese nun mit konstanter Rate der Produktivität bei konstanten oder fallenden Preisen oder mit abnehmender Rate der Produktivität bei konstanten oder fallenden Preisen oder mit steigender Rate der Produktivität bei fallenden Preisen fungiert. Denn unsre Annahme: konstanter Preis mit konstanter, fallender oder steigender Rate der Produktivität des zuschüssigen Kapitals und fallender Preis mit konstanter, fallender und steigender Rate der Produktivität löst sich auf in: konstante Rate der Produktivität des Zuschußkapitals bei konstantem oder fallendem Preis, fallende Rate der Produktivität bei konstantem oder fallendem Preis, steigende Rate der Produktivität mit konstantem und fallendem Preis. Obgleich in allen diesen Fällen die Rente stationär bleiben und fallen kann, würde sie tiefer fallen, wenn die zuschüssige Anwendung des Kapitals, bei sonst gleichbleibenden Umständen, nicht Bedingung der erhöhten Fruchtbarkeit wäre. Der Kapitalzuschuß ist dann immer die Ursache der relativen Höhe der Rente, obgleich sie absolut gefallen.


Fußnoten

(34) Die obigen Tabellen IVa bis IVd mußten infolge eines durchgehenden Rechenfehlers umgerechnet werden. Dies berührte zwar nicht die aus den Tabellen entwickelten theoretischen Gesichtspunkte, brachte aber teilweise ganz monströse Zahlenverhältnisse der Produktion per Acre hinein. Auch diese sind im Grunde nicht anstößig. Auf allen Relief- und Höhenprofilkarten nimmt man einen bedeutend größeren Maßstab für die Vertikalen als für die Horizontalen. Wer sich dennoch in seinem agrarischen Herzen verletzt fühlt, dem steht es immer noch frei, die Zahl der Acres mit jeder ihm gefälligen Zahl zu multiplizieren. Man kann auch in der Tabelle I statt 1, 2, 3, 4 qrs. per Acre, 10, 12, 14,16 Bushels (8 = 1 qr.) setzen, wo denn die davon abgeleiteten Zahlen der andern Tabellen innerhalb der Grenzen der Wahrscheinlichkeit bleiben; man wird finden, daß das Resultat, das Verhältnis der Rentensteigerung zur Kapitalsteigerung, ganz auf dasselbe hinauskommt. Es ist dies in den im nächstfolgenden Kapitel vom Herausgeber beigefügten Tabellen geschehen. - F. E. <=