MLWerke Marx/Engels - Werke

Seitenzahlen verweisen auf:    Karl Marx/Friedrich Engels - Werke. (Karl) Dietz Verlag, Berlin. Band 19, 4. Auflage 1973, unveränderter Nachdruck der 1. Auflage 1962, Berlin/DDR. S. 407-424.
Korrektur:    1
Erstellt:    18.07.1999

Karl Marx

[Notizen zur Reform von 1861 und der damit verbundenen Entwicklung in Rußland]

Geschrieben Ende 1881 bis 1882.
Nach der Handschrift.

I Gang der Vorbereitung der Reform
II Drei Arbeitsperioden der Redaktionskommissionen
III Semstwo
IV Rußland


[I]
Gang [der Vorbereitung der Reform]

|407| Wie angenehm Alex[ander] II. (Kommissionsavis konnte nichts daran ändern) den Aufkauf der CA04J1K |Bauernhöfe| gemacht in den ersten allerhöchsten Reskripten von 1857 (Skaldin 117 unten und 118). Unter demselben Alexander Defraudation der Bauern wegen Aufgekauften vor und nach 1848 (123).

1. <Nach der Proklamation des Emanzipations-Manifests am 19. Februar 1861 (3. März) allgemeine Erregung und Unruhen unter den Bauern; sie hielten es für ein gefälschtes, unechtes Dokument; militärische Exekutionen; allgemeines Verprügeln der Leibeigenen während der ersten 3 Monate nach dem "Manifest". Weshalb diese seltsame "Ouvertüre" zu dieser mit so viel Lärm angekündigten Vorstellung?>

Die folgenden Punkte müssen neben den lateinischen später andre Ziffern enthalten, um zu sehn, wie sie aufeinander folgen.

a) Mit Bezug auf die Redaktionskommission und ihre Freiheit (Heft p.102). 4. März 1859 eröffnete die Redaktionskommission ihre Sitzungen, 5. März erste eigentliche Sitzung. 15. April 1859 (angebliche Zuziehung des Volks) (p. 106). In Sitzungen vom 6., 9., 13. Mai und 20. Mai 1859 über zeitlich-gebundenen Zustand angenommen mit Protesten von <Graf> Peter Schuwalow und Knjas |Fürst| Paskewitsch: die persönliche Befreiung der Bauern dürfe nicht abhängig gemacht werden von den ihnen vorgeschriebenen (zwangsweise auferlegt) Bedingungen, Grundeigentum zu erwerben. Sofort allerhöchster Befehl verweigert 21. Mai Aufnahme ihrer Proteste ins Protokollbuch (p. 107, 108). Phrase der Kommission: "wie die kleinste Abweichung vom kaiserlichen Willen verderblich" (p. 108 oben). 5. Januar 1859 |408| verboten den (Gouvernements-Adelskomitees, die Öffentlichkeit zuzulassen etc.).

Verbote von Druck etc. an selbe vom 21. Januar 1859 und 3. März 1859 (p. 106).

<Schließlich: Der Kaiser hatte öffentlich versprochen, daß, ehe das Projekt Gesetz werden würde, Abgeordnete von den Gouvernementskomitees nach St. Petersburg eingeladen werden sollten, um Einwände vorzubringen und Verbesserungen vorzuschlagen... Sie wurden zur Hauptstadt zitiert, es wurde ihnen aber nicht gestattet, eine öffentliche Versammlung zur Diskussion der Frage zu veranstalten. Alle ihre Bemühungen, Zusammenkünfte abzuhalten, wurden vereitelt: Man verlangte von ihnen nur, eine Liste von gedruckten Fragen über Detailangelegenheiten schriftlich zu beantworten. Diejenigen, die es wagten, Einzelheiten zu diskutieren, wurden aufgefordert, persönlich den Kommissionssitzungen beizuwohnen, dort grob angefahren; mehrere Gruppen von Abgeordneten reichten dem Zaren Petitionen ein, die einen Protest dagegen enthielten, wie sie behandelt wurden; sie erhielten einen förmlichen Tadel durch die Polizei.> Wollten nun <protestieren in den dreijährlichen Gouvernements-Versammlungen der Adligen. Ein Zirkular verbot ihnen, die Frage der Befreiung zu berühren. Einige Versammlungen unterbreiteten trotzdem dem Zaren, daß die Zeit auch für andere Reformen gekommen sei.> Darauf <einige Adelsmarschälle getadelt, andere abgesetzt. Von den Führern wurden zwei in entfernte Gouvernements verbannt, andere unter Polizeiaufsicht gestellt.>

——————————

In der Tat ging alles zu par ordre du moufti |auf allerhöchsten Befehl|. Alexander II. <war von Anfang an entschlossen, den Besitzern soviel wie möglich zu geben (und den Bauern sowenig wie möglich), um sie mit der formalen Abschaffung der Leibeigenschaft auszusöhnen; er wollte nur den Loskauf des Hofes des Bauern obligatorisch machen - seines Hofes, seiner Gemüsegärten, seiner Flachsfelder und außerdem Nießbrauch an Feldern (wo er existierte); er wollte sogar eine Art Rechtsprechung der Gutsherren über die Bauern beibehalten; er bestand darauf, daß sie eine 12jährige Übergangsperiode der Leibeigenschaft durchmachen sollten etc. Siehe sein Reskript vom 20. November 1857 an den Generaladjutanten Nasimow, den Generalgouverneur der drei Gouvernements Wilna, Kowno und Grodno als Antwort an deren Adelskomitees (p. 103).>

|409| Durch seine Zögerung, während er schon März 1855 - nach dem Landsturmaufgebot vom 29. Januar 1855 - dem Gouvernementsmarschall und Kreismarschällen gegenüber von Abschaffung der Leibeigenschaft gesprochen, die er aber nicht die Absicht habe gleich vorzunehmen (!), erlaubte er den ?><[5I8:0<] |Gutsbesitzern|, die sächlichen Verhältnisse der Bauern sehr zu verschlechtern. Siehe Zirkulare p. 105; p. 110 Skaldin und p. 114.

3. Januar 1857 auf Vorschlag des Lanskoj Geheimes Komitee gebildet unter Vorsitz Alexanders, in seiner Abwesenheit des Fürsten Orlow. Beschlossen, Adelskomitees zur Mitarbeit einzuladen etc. (p. 103). Es beschloß gleich in Sitzungen vom 14., 17., 18. August die Verbesserung der Bauern nur langsam und vorsichtig (l.c.).

8. Januar 1858. "Geheimes Komitee" verwandelt sich in "Hauptkomitee", dem außerdem "Besondre Kommission" zugefügt, zur vorläufigen Prüfung der Entwürfe des Gouvernementskomitees. Außerdem gebildet 75<A:[0O] |Semstwo| <Agrar>-Abteilung des zentralen statistischen Komitees des Ministeriums des Innern zur Beurteilung der (Agrar)-Verhältnisse des Reichs, auch zur vorläufigen Prüfung der Gouvernementskomitees (p. 303).

I (2)

21. April (1858) mit Zirkular von Lanskoj abgesandt allerhöchst bestätigtes Programm der Beschäftigung der Gouvernementskomitees etc. (p. 105).

Weiteres in derselben <Linie>, 18. Oktober 1858 vom Hauptkomitee gefaßte Beschlüsse bilden Ausgangspunkt der Redaktionskommissionen (p. 105).

17. Februar 1859 die 2 Redaktionskommissionen unter Vorsitz Rostowzews (p. 105).

27. April 1859 (noch Finanzkommission zugefügt) bestehend nur aus Spezialisten und Beamten des Finanzministeriums und des Innern (p. 105). Die 3 Perioden der Redaktionskommissionen (p. 105). (6. Februar 1860 starb Rostowzew.)

[II]
[Drei Arbeitsperioden der Redaktionskommissionen]

1ste Periode 4. März - 5. September 1859

}

Zusammen 1 Jahr und 7 Monate

2te Periode 5. September 1859 - 12. März 1860

3te Periode 12. März - 10. Oktober 1860.

|410| Angebliche Prinzipien (schon früher durch kaiserlichen Brief etc. und Hauptkomitee aufgestellt).

Praxis

a) Aufkauf muß freiwillig von beiden Seiten sein (mit Ausschluß der CA0451 |Bauernhöfe|.

a) Obligatorisch Aufkauf nur für die Bauern; <Gutsbesitzer> kann sie zum Aufkauf zwingen (cf.p. 108 unten und 109, ib., p. 109 Golowatschow).

(29. April 1859 Rostowzew) (p. 106). Ditto (20. Mai 1859) - l.c.).

Weiteres über den Aufkauf (p. 106). <Vorschläge> des Hauptkomitees vom 4. Dezember 1858 (führt Rostowzew in die Kommissionssitzung ein. Sitzung vom 27. Mai 1859) (p. 107 unten).

K:C? |Loskauf| mit <Regierungshilfe> schon hypothetisch in Journal des Hauptkomitees vom 4. Dez. 1858 (p. 108).

Graf Peter Schuwalow und Knjas Paskewitsch hatten in ihren Protesten etc. sehr richtig bemerkt, daß die Vorlage des Rostowzew "die schließliche Befreiung des Bauernstands" vom K:C? abhängig mache; und "es sei unnatürlich, einen freien Menschen zu zwingen, wider seinen Willen Grundeigentum zu erwerben" (p. 108).

}

Bedingungen des Aufkaufs ib. die 400 Mill. Schulden der ?><[5I8CL8].

14. Februar 1859 Vorlage des Rostowzew. Damals sollte die Aufkauffrist nur 37 Jahre sein (später 49), und ... zwar "auf dem gewöhnlichen Obrok |Grundzins| der Bauern".

Finanzielle Seite der Aufkauf-Operationen (p.109 Golowatschow). Gewinne der Börsianer (l.c.). Fall der Papiere; <Gutsbesitzer> zum freiwilligen Aufkauf verlangen <zusätzliche Zahlung> von Bauern (Skaldin p. 110, p. 117)(Skrebizki p. 123).

b) <Leibeigener> soll nicht für seine persönliche Freiheit zahlen.

b) <Leibeigener> hat für seine persönliche Freiheit zu zahlen (113 Skaldin) (ditto p. 115). p. 124 Janson, Janson p. 125 unten.

|411| c) Der bestehende Obrok sollte nicht erhöht werden.

c) Der bestehende Obrok wird erhöht (schon durch die Verminderung des Nadjel |Landanteils|, p. 116).

d) Die Bauern sollen solche Anteile erhalten, daß ihre Existenz völlig gesichert, neben Aufkauf von Abgabenzahlung.

d) <Tatsächlich> solche Teile (selbst die höchsten eingeschlossen), daß Bauers Existenz nicht durch Nadjel gedeckt, er aber abhängig bleibt zeitlich vom <Gutsbesitzer>.

1.

b) Die zeitlich Gebundnen

Sitzungen vom 6., 9., 13. Mai 1859 (p. 107). Damals 12 Jahre für zeitlich Gebundene bestimmt (p. 107).

Bis zu Beginn des Aufkaufs der bäuerl[iche] Landanteil in seiner existierenden Ausdehnung erhalten "mit den notwendigen Ausnahmen und Beschränkungen" (p. 107), nicht so bei 2K:C? (sieh Rostowzew, p, 108 unter Loskauf).

Zahlungen der zeitlich Gebundnen (p. 111 Skaldin; in nichtschwarz[erdig]er Zone).

Bauern in mittlerer und südlicher Zone ziehen <Frondienst> vor, ihnen früher so verhaßt (p. 115, Skaldin, Anfang).

Die auf 9 Jahre an die Scholle Gefesselten können nicht heraus (Skaldin 117, 118).

Wo die Bauern aus örtlichen Gründen CA04L1K bes[onders] aufkaufen wollen, verhindert durch <Gutsbesitzer> etc. (p. 118 ad. 2) Skaldin. Es kommt faktisch nie vor (ib.). Warum vor Ablauf der ersten 9jährigen Periode durch die <Gutsbesitzer> 2K:C? beschleunigt (p. 119 Skaldin).

1878 Zahl der zeit[lich ] Gebundnen (Janson p. 119).

2. Die Bauern auf 2K:C?. Für 49 Jahre <an den Boden gefesselt> (p. 118 und 119 Skaldin). Unmögliche Bedingungen des Austritts (l.c.).

c) Wachsende Seelensteuern auf Bauer etc. unter Alexander II. (p.109) (Golowatschow), (p. 111 Skaldin und 112), (p. 113 unten) (p. 114 Anfang).

System von Gratifikation für Beamte für Eintreibung der <Rückstände> (l.c.)(109).

Über die Seelensteuer überhaupt (112, Skaldin).

So wenig wie Adel zahlen Kaufleute Steuer von Land, das sie seit 1861 kaufen können (112, Skaldin).

Starowerzen |Altgläubige| gegen Seelensteuer (112) (Skaldin).

|412| Zugleich Paßwesen (l.c. und 113), (seit 1863 Paßgeld an die <Dorfgemeinde> zahlbar. l.c.).

Staatsgefahr aus dem System (unten 112 l.c. Skaldin).

Auch die Landlosen den Gemeinden zugeschrieben (p. 113) (Skaldin).

d) Abschneiden von <Bauernland>. Wirkung von Wegnahme von Wald, Wiese, Weide und dem Abschneiden Stücke des bäuerlichen Nadjels. Sachliche Abhängigkeit der Bauern von der ?><[5I8GJ59] |gutsherrlichen| <Absurdität> (114 Skaldin). Pacht von <Gutsbesitzern> und Staat (110 Skaldin). Aufkaufen dieser Abschnitte durch Kaufleute etc., Staatspächter etc. (110) (Skaldin) id. p. 114. Er muß pachten vom <Gutsbesitzer> (110) (Skaldin).

Abschnitte von <Bauernland>, mindestens in mehr als 1/2 der <Güter, Verkleinerung der Landabschnitte und Steigerung der Zahlung darauf> (114 Skaldin) und <unter 2. (p. 114) (und angefügt den Ländereien des Gutsbesitzers)>.

Unzureichenheit des Nadjel (<daher> Notwendigkeit zu pachten und Arbeitslohn beizuschaffen).

Reicht kaum zur Ernährung hin (auch in Schwarzerde) (111 Skaldin), <Unfruchtbarkeit der den Bauern zugewiesenen Felder und ungünstige Lage> (114) (Skaldin).

Nach >;>6[5=8N]: Je fruchtbarer Boden, desto geringer Nadjel (l.c. Skaldin).

Kommissionsfestsetzungen des höchsten Nadjel (116, Skaldin). Noch mehr vermindert durch <Staatsrat> (ib. Skaldin).

Janson, p. 124. Dazu Erschwerung der Übersiedlung (l.c.).

Ursprünglich die Ungenügenheit des Nadjel sollte durch <Reg[ierungs]>-Erleichterung für Übersiedlung kompensiert werden; dies später ganz fallengelassen (125).

a) Durch die Verhältnisse, worin die Regierung den Bauern gestellt, seine Plünderung durch :C;0:0<8 |Kulaken| und Kaufleute (p. 110 Skaldin).

Hungersnöte (Note unter p. 113, 114), (vergl. mit Leibeigenschaft, p. 114 zit. Skaldin p. 205).

b) Überlastung des Nadjel.

Sieh Beispiele in Nordzone (p. 113) ebenfalls zu hoch in Mittel- und Südrußland (l.c.).

Die lächerlichen Ungeheuerlichkeiten bei

1. Festsetzung des Obrok (Skaldin p. 115 und 116) für Fronarbeiter (p. 116).

Gradationssystem per Desjatine auf Seele (p. 116 Skaldin) (in Schwarzerde am höchsten). (Je kleiner Land, desto größer Obrok.)

|413| Niedrigstes 1/3 Nadjel, (letzte Zeilen p. 116 Skaldin). Wo weniger sollte zugeschnitten werden, aber Staatsrat ließ das nicht zu (p. 116 Skaldin Anfang).

Die <5A<=>A<8 |Das Gelände| festgesetzt für Obrok auf Aufkauf (117, Skaldin).

Allgemeine Erhöhung des Obrok (p.125 Janson).

2. Festsetzung der höchsten Anteile und der niedrigeren.

Die niedrigeren Anteile bei den zeitlich Gebundenen (1/2, 1/4) (p. 117, 118, Skaldin).

Niedrigster Anteil bei 2K:C? Bauern 1/3 (Skaldin p. 118), (sieh 118 ad 2.; Aufkauf von bloßen CA04L1K kommt faktisch nie vor (118).

Festsetzung des Nadjel waltenden Gesichtspunkte dabei (p. 124 Janson).

1/3 als Minimum für <Gutsbesitzer> (darüber Janson p. 125). Dies noch bedeutend verschlimmert und schließlich durch >;>6[5=8N] (ib.).

System der Gradationen (p. 125 Janson).

3. "<Waisen>-Nadjel". In den rein agrikolen Gouvernements (p. 115 Skaldin).

a) Kapitalisierung des zu hohen Obroks bei 2K:C?; <daher> Überschätzung des Bodens (Skaldin p. 117, Beispiel von Smolensk). In nichtschwarzerdiger Zone (117). In schwarzerdiger ib.

b) Bank und Abkauf (p. 126-130) (p. 132 Ende).

c) Aktuelle Lage der Bauern: (Janson) Bedingung der Übersiedlung nur für die bemitteltern, Janson 143; <faktisch> "Verbot" der Übersiedlung, Janson p.144).

±) Schwarzerdige <Dreifelder>-Zone (p. 120 Janson).

²) Steppenzone <westlicher Teil>: Cherson, Taurien, Jekaterinoslaw (Janson, Ende 120 und Anfang 121).

³) Die westlichen Gouvernements (119, Skaldin; p. 121, Janson, 126 ditto).

[III]
Semstwo

<Die obligatorischen Kosten (für die lokale Zivil- und Militärverwaltung) verschlingen den größten Teil; soweit diese Einrichtungen allein Instrumente der Regierungsverwaltung. Die Regierungsausgaben steigen jährlich. Fortlaufend Anleihen nur zur Zahlung der Zinsen für frühere Anleihen.

In dem kurzen Zeitraum von 1862 bis 1868 stiegen die gewöhnlichen Regierungsausgaben von 1862 bis 1868 um 42% oder um durchschnittlich 201/3 Millionen Rbl. (1862 betrugen die gewöhnlichen Jahresausgaben |414| 295.532.000 Rbl., 1868: Rbl. 418.930.000.) Als ein Beispiel für das Anwachsen der obligatorischen Gouvernements- und Kreisausgaben können wir eins der ärmsten russischen Gouvernements nehmen, das von Nowgorod, dessen obligatorische Ausgaben im Jahre 1861 80.000 Rbl. ausmachten, 1868 412.000 Rbl.>

Eigentlicher Inhalt der Emanzipation

<Guerillakrieg zwischen Bauern und Grundbesitzern.

Die Befreiung läuft einfach darauf hinaus, daß der adlige Gutsbesitzer nicht mehr über die Person des Bauern verfügen, ihn nicht verkaufen kann etc. Diese persönliche Leibeigenschaft ist abgeschafft. Sie haben ihre persönliche Gewalt über die Person des Bauern verloren.

Kaum gelangten Gerüchte über die beabsichtigte Emanzipation der Bauern nach draußen, als die Regierung sich gezwungen sah, Maßnahmen zu ergreifen gegen die Versuche der Gutsbesitzer, mit Gewalt die Bauern zu expropriieren oder ihnen den unfruchtbarsten Boden zuzuweisen.

Früher, in den Zeiten der Leibeigenschaft, hatten die Gutsbesitzer ein Interesse daran, den Bauer als eine unentbehrliche Arbeitskraft zu erhalten; das hat aufgehört. Der Bauer gelangte in ökonomische Abhängigkeit von seinem früheren Gutsbesitzer.>

Abkauf

Wegen des Falls <der Abkauf- (Tausch-) Obligationen, die von der Regierung ausgegeben wurden, um 20%, begannen viele Gutsbesitzer nicht mit dem "obligatorischen" Abkauf, sie forderten von den Bauern zusätzliche Zahlungen, um diesen Verlust auszugleichen. An einigen Orten zahlten die Bauern durch freiwillige Übereinkunft mit den Gutsbesitzern diese zusätzlichen Summen, hörten jedoch nach 11/2 Jahren auf, der Regierung das Abkaufgeld zu zahlen. Diese zusätzliche Zahlung 27 Rbl.> per Revisionsseele.

Die Abkauf-Periode 49 (und <nicht> 41) Jahre; die Bauern damals schon skeptisch, (ob das Versprechen gehalten werden würde, daß nach Ablauf dieser Zeit kein >1@>: für das Land gezahlt werden müßte, das sie von der Regierung gekauft hatten).

Abzug der Schulden bei Auszahlung an die <Gutsbesitzer>

<Die Regierung zog sofort die Schulden der Gutsbesitzer an den Vormundschaftsrat (Vormundschaftsamt), das ihnen als Bank gedient hatte, ohne irgendwelche Entschädigung für die Zeit ab, die noch bis zur Fälligkeit der Anleihen verblieb.

|415| Zum Beispiel: Am 1. April 1870 wurden von den 505.652.107 Rbl., die auf Rechnung der Bauern gezahlt worden waren, 235.032.183 Rbl. abgezogen, welche die Gutsbesitzer den staatlichen Kredit-Institutionen schuldeten.>

Erhöhung der Seelenabgabe

Seit 1864 ?>4CH=0O ?>40BL |Seelensteuer| wächst <etwa> 80%; zugleich der 3>AC4@AB[25==K98] 75<A:89 A1>@ |die staatliche Semwstwosteuer|. Größte Erhöhung der Seelensteuer 1867.

Ersichtbar aus den Arbeiten der Kommission über direkte Abgaben:

1862: Aus der ganzen russischen Steuersumme (direkt und indirekt), nämlich aus 292.000.000 Rbl. lagen 76% oder 232 Mill. Rbl. auf den armen Klassen (Bauern und Handwerkern). Aber seit der Zeit dies bedeutend verschlechtert, indem erhöht die Seelensteuer für Bauern aller Kategorien, die >1@>G=0O ?>40BL |Grunszinsabgabe| auf die Kronbauern und der 3>AC4@AB[25==K98] 75<A:89 A1>@ bezahlt fast nur durch die ?>4B=K5 4CH8 |steuerpflichtigen Seelen|.

1863: Seelensteuer per Kopf 25 Kopeken, 1867: bereits 50 Kopeken. CH52[>9] A1>@ |Kopfsteuer| für 3>A[C40@AB25==K5] 75<[A:85] ?>28=[8>AB8] |staatliche Semstwoverpflichtungen| seit 1865 erhöht um 20 Kopeken, beträgt jetzt im Durchschnitt 98 K. per Seele.

Die >1@>G[=0O] ?>40BL von Kronbauern erhöht von 1862 bis 1867 von 25.256.000 auf 35.648.000 Rbl. (mehr als 1 Rbl. per Seele). 1. Juli 1863 ?>4CH=0O ?>40BL auf <5I0=[0E] |Kleinbürger| abgeschafft, verlegt mit Zuschlag auf unbewegliches Eigentum in Städten, Vorstädten, Marktflecken, woran <5I0=5 und Bauern ihren Teil haben, und A1>@ |Steuer| auf Attestate auf Kleinhandel und Industrie-Billets fallen fast ganz auf die ?>40B=K5 |steuerpflichtigen| Klassen.

Von 1862 bis 1867 wuchsen die <gewöhnlichen Regierungs>ausgaben (abgesehn von den <außergewöhnlichen>) von 295.532.000 Rbl. auf 398.298.000 Rbl., d.h. <etwa> um 35%. Die <Staatsschuld< aber wuchs um etwa 461.160.000 Rbl., um 60%; (also) Zahlung dafür jährlich mehr: 25.315.000 (ganze Staatsschuld 1867: 1.219.443.000 Rbl., jährlich: Zahlung darauf 73.843.000 Rbl.).

1874 bereits Staatsschuld: (konsolidierte und in das große Buch nicht eingetragne) über 1.4711/2, Mill. Rubel.

Dazu über 1.208 Mill. schwebende Schuld (= 4.833 Mill. fr.).

1867 lagen auf den direkt steuerbaren Klassen 111 Mill. direkter Abgaben; dazu liegend auf den bloßen Seelen (?>4CH=[0O] ?>40BL, 3>AC[4@AB25==K9] 75<A:[89] A1>@ und >1I5AB25==K9 A1>@ |öffentliche Steuer| auf Kronbauern) über |416| 62 Mill. Rbl. Hinzu nicht gerechnet weder Aufkaufgelder noch 3C15@=A[:89] und C574[=K9] 75<A:[89] |Gouvernements- und Kreissemwstwosteuer| noch >A>1K9 A1>@ =0 A>45@60=85 <=@>2[KE] ?> :@5A[BLO=A:8<] 45;0< CG@5645=89 |Sondersteuer für den Unterhalt der Friedensgerichte für bäuerliche Angelegenheiten| in den Gouvernements, wo nicht die 75<A:[0O] Einrichtung eingefLhrt.

(!:0;48=)

Nach Janson (Professor der Kaiserl. St. Petersb. Universität) (?KBL) etc. 1877) zahlen die Bauern an direkten Abgaben: 176 Mill. Rubel: <nämlich>
63,6 Mill. Seelensteuer, >1I5AB25=[=>3>] und 3>AC[4@AB25==>3>] 75<A:[=>3>] A1>@>2,
37,5 Mill. >1@>G=>9 ?>40B8

über 7 Mill. 3C15@=A[:8E] und C574=KE A1>@>2,
über 3 Mill. örtlicher A1>@>2 in Gouvernements, wo nicht >;>65=85 eingeführt,
über 39 Mill. Loskaufgelder; eingerechnet Naturalabgaben.

Fast ganz hinzuzurechnen Akzisen auf Soff und Salz (180 Mill.) und >1@>:8 1K2H8E ?><5I[8GL8E] :@5A[BJO8] |Grundzins ehemaliger Bauern der Gutsherren| - über 25 Mill.

Zusammen über 372 Mill., über 56% kaiserlichen Budgets.

Befinden sich in

Hand des Staats:

151.684.185 Desjatinen

(= 165.335.763 Hektar)

Bauern:

120.628.246 Desjatinen

(= 131.484.744 Hektar)

<Gutsbesitzer>:

100.000.000 Desjatinen

(= 109.000.000 Hektar)

Apanage:

7.528.212 Desjatinen

oder 8.205.859 Hektar

1. Die Kronbauern (ohne Archangelsk und Ostseeprovinzen):

9.194.891 Seelen

- 77.297.029 Desjatinen

2. Apanagebauern:

862.740 Seelen

- 4.336.454 Desjatinen

3. Ehemalige Privatleibeigene

35.149.048 Desjatinen

für alle Sorten derselben.

Bis 1. Januar 1878 auf gekauft mit Hilfe der <Regierung> in 37 Gouvernements (minus die 9 westlichen, Bessarabien und 3 Ostseeprovinzen) |417| 4.898.073 Seelen (74,6% aller ?><[5I8GL8E] :@5A[BJO8]) und 17.109.239 Desjatinen.

Auf Verlangen der <Gutsbesitzer> in allen nichtschwarzerdigen Gouvernements, wo Aufkaufwert weit über realem Wert des Bodens. In den rein Schwarzerde-Gouvernements durch Übereinkunft der Bauern <mit> den <Gutsbesitzern>.

Zu 3. - teils Obrok, teils Corvée |Frondienst|.

4. Zeitlich Gebundene. (Januar 1878 = 1.882.696 Seelen mit 6.657.919 Desjatinen Seelenanteil.)

Kronministerium (1. April 1870) zählt: 5.830.005 ehemaliger ?><5I[8GL8E] [Bauern] aufgekauft, Desjatinen 20.123.940.

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Staatsschuld

Staatsschuld 1867 = 1.219.443.000 Rbl.

War gewachsen seit 1862 [um] 461.160.000
758.283.000 war also letztere 1862.

1869 Staatsschuld: 1.907,5 Mill. Rbl.

1878 Staatsschuld: 3.474 Mill. Rbl.

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Vorteile der <Regierung> bei der Emanzipation:

1. Übertragung der Schuld an die unter Garantie der <Regierung> stehenden Banken (später alle aufgelöst in die Staatsbank), an Regierung, der die Bauern dafür die Zinsen zu zahlen.

2. In den Arbeiten der Redaktionskommission (Skrebizki: Brief von Rostowzew an Kaiser: "@028B5;LAB2> erhält viele Kandidaten für die höchsten Plätze, sowohl der Provinzial- als Zentraladministration").

3. Direkte Eintreibung der Steuern von Bauern (früher dafür haftbar die ?><5[I8:8]) und große Erleichterung damit der Steuererhöhung.

4. Bruch der Machtdomäne des Landadels.

5. Konskriptionsgebiet (und allgemeine Reform der Armee) damit erweitert.

6. Verbunden mit der Emanzipation die sog. 75<A:[85] Institutionen: Last des Staats auf Provinzen und Kreise zum großen Teil gewälzt (ohne Verminderung, vielmehr Erhöhung der direkten Staatssteuern).

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Nach den <Feststellungen in Band 22 der offiziellen Veröffentlichungen der "Untersuchungskommission für direkte Besteuerung" und auch nach den von der "Agrikulturkommission" veröffentlichten Blaubüchern ersehen wir>:

|418| 1. Die <Staatsbauern und die Bauern der kaiserlichen Familie> (Apanagebauern) <in 37 Gouvernements (die westlichen Gouvernements hier ausgeschlossen) zahlten aus der sogenannten Netto-Revenue 92,75%, so daß ihnen für alle ihre anderen Bedürfnisse für sich selbst aus ihrer landwirtschaftlichen Revenue nur 7,25% blieben.

2. Die früheren Leibeigenen des grundbesitzenden Adels zahlten aus ihrer landwirtschaftlichen Revenue 198,25%, so daß sie der Regierung nicht nur ihre ganze Revenue aus dem Lande abgeben, sondern fast einen gleichen Betrag aus den Gehältern (Löhnen) zahlen müssen, die sie für verschiedene Beschäftigungen, landwirtschaftlicher und anderer Art, erhalten.>

1862 Budget: 292.000.000 Rubel
1878 Budget: 626,9 Mill. Rubel

Seelensteuer 1852 gegen 181/2 Million. Rubel. 1855 sank sie infolge des Krimkriegs unter 15 Mill. Rbl. 1862 kam sie auf 281/2 Mill. 1867 durch Steuerschraube auf 401/2 Mill., jetzt über 941/2 Mill.

<Aus einer Veröffentlichung des Ministeriums der Staatsdomänen sehen wir z.B., daß von 1871 bis 1878 ungeachtet großer Veränderungen in den Getreideerträgen von Jahr zu Jahr die Produktion, wenn wir die Durchschnitte nehmen, absolut stagnierte. (Indessen erhöhte sich der Getreideexport im größten Maßstabe, nur etwas unterbrochen durch die Hungersnöte, die etwa alle 5 Jahre einmal auftraten, und zuletzt gehemmt durch das Hungerjahr 1880.)

Gleichzeitig erhöhte sich der Getreideexport 1877-78 um etwa 86%, verglichen mit dem Getreideexport von 1871-72. Was die Westeuropäer sahen, war die ungeheure Steigerung des Getreideexports durch die Entwicklung des Eisenbahnnetzes; was sie nicht sahen, war, daß dieser Export sich ausglich durch die Kontraktion der immer wieder auftretenden Perioden der Hungersnot, die jetzt alle 5 Jahre eintreten und ihren Höhepunkt 1880 erreicht haben.>

Status der <emanzipierten Bauern

Nachdem er festgestellt hat, daß die wirtschaftliche Lage der Bauern in der Schwarzerde-Zone (in ihrem Dreifelder-System-Teil, nicht dem Steppengebiet) im allgemeinen "schlechter ist, als sie unter der Leibeigenschaftsordnung war", entnimmt Janson den offiziellen Publikationen über die Viehproduktion (ebenfalls in der Schwarzerde-Zone) folgendes:

|419| Im Gouvernement Kasan hat sich der Viehbestand> (bei den <ehemaligen Leibeigenen, die früher ihr Vieh auf die Weiden ihrer Gutsherren treiben konnten) beträchtlich verringert; daraus die Gründe für die Verringerung: Mangel an Weideland, Verkauf des Viehs, um die Steuern bezahlen zu können, geringe Ernten. Im Gouvernement Simbirsk der Viehbestand etwas verringert; die reicheren Bauern verkaufen das Vieh, das sie nicht unbedingt brauchen, bei günstiger Gelegenheit, um nicht gezwungen zu sein, es für Steuerrückstände zu verkaufen, für die sie bei der allgemeinen Solidarität der Gemeinde (mehrere zugleich oder alle gemeinsam) haften (Gesamthaftung). Andere Ursache: das Abschneiden des Weidelands von dem =045;, hauptsächlich Waldanteile. Dasselbe im Gouvernement Samara, Saratow, Pensa> (wo auch Pferde abnehmen); (im (Gouvernement) Rjasan Verringerung des Viehs um 50% aus Mangel an Weide. Im Gouvernement Tula aus demselben Grunde, Zwangsverkauf durch die Steuereinnehmer und Viehkrankheit, die Aufzucht von Pferden und Vieh verringert. Im Gouvernement Kursk derselbe erbarmungslose Verkauf von Vieh für Steuerrückstände, aus Mangel an Weiden, Aufteilung in der Familie etc. (siehe p. 75).

Nicht-Schwarz[erde]-Zone (nördliche Gouvernements). Ein Beispiel wird genügen.

Im Gouvernement Nowgorod nach der Schätzung durch die Semstwos verhalten sich die Zahlungen zu den Einkünften pro Desjatine für die ehemaligen Staatsbauern - 100% (d.h. die gesamte Revenue);

die ehemaligen Apanagebauern -

161%

die ehemaligen Leibeigenen der Gutsbesitzer -

180%

die zeitlich Gebundenen> -

210%

ferner <jene mit kleinen Landstücken> und <hohen Steuern für die früher losgekauften Leibeigenen -

275 %;

für die zeitlich Gebundenen -

565 %.

(Veröffentlichung der "Steuer-Kommission" Band 22.)

Ihre Landanteile reichen meistens nicht aus> - in Nicht-<Schwarzerde-Bezirk - für die bloße Ernährung der Bauern. Diese nördlichen Gouvernements sind gleichzeitig die industriellen, aber ihre örtlichen Industrielöhne reichen nicht aus, um das Defizit {auch durch Landarbeit bei Gutsbesitzern} auszugleichen; sie müssen Lohnarbeit weit weg von ihren eigenen Wohnorten, im Süden, in Neu-Rußland, jenseits des Urals, in Sibirien und Zentralasien suchen.>

|420| (1 Desjatine = 1,092 Hektar.
1 Pud = 40 russische Pfunde = 16,38 Kilogramm.
1 Tschetwert = 209,901 Liter oder 0,72 englische quarters.)

[IV]
<Rußland>

I. Staatseinnahmen und Ausgaben von 1877.

Einnahme = 548 Mill. <Rubel>

Davon: 117 Mill. <von den Bauern gezahlte direkte Steuern>.

Hauptsächliche indirekte Steuern

{

189.676.000 Mill. <indirekte Steuern> fällt wieder meistens auf (Bauern).

10 Mill. <indirekte Steuern> ditto.

52 <Millionen> für <Zölle>.

Ausgabe = 585 <Millionen (Defizit = 37 Millionen)>

Davon:

115 Mill.

für <Zinsen und Amortisierung der Staatsschuld>.

220 Mill.

für Krieg und Marine.

86 Mill.

für <Finanzministerium>.

421 Mill.

- Hauptausgaben des Staats

Dann die <außerordentlichen, durch den Krieg verursachten Ausgaben>.

Das Budget von 1864 war: 354.600.000 Rubel: <Die Steuern somit seit 1864 um 55% erhöht.>

II. <Budget des Eisenbahnfonds, das im Staatsbudget enthalten ist.> - Gegenwärtig sind die Eisenbahnen Privatvermögen; die Staatseisenbahnen sind verwandelt in Eigentum der Privatgesellschaften, aber diese Gesellschaften haben nicht die Mittel ihrer Konstruktion geliefert.

<Die Regierung hält zurück> für <ihre> Rechnung einen Teil des Kapitals in Aktien und Obligationen und, um diese zu realisieren, gibt sie die <konsolidierten Obligationen der russischen Eisenbahnen> aus. Die Summen, die <sie> daraus bezieht, bilden den <"Eisenbahnfonds"> und daraus zahlt <die Regierung> für die Aktien und Obligationen, die <sie> rückbehalten hat, und macht außerdem Vorschüsse <auf die Eisenbahnpapiere>.

Am 1. Januar 1878> gab es für 1.388 Millionen <emittierte Eisenbahn-Aktien und Obligationen>, wovon die Regierung rückbehalten für ihre Rechnung 720 Millionen und 577 Mill. fr. oder 144.433.000 <Metall-Rubel>, für die <Obligationen der Nikolaus-Eisenbahn Petersburg - Moskau>, d.h. <etwa> 52% vom Gesamtkapital, <ausgenommen die Papiere, auf welche die Regierung Vorschüsse gegeben hat>.

|421| Aus dem <Eisenbahnfonds> hat die Regierung gezahlt: 1877 ... 80 Mill., aber die Gesamtsumme, welche die Regierung gezahlt hat bis zum 1. Januar 1878 = 554.475.000 (Rubel und) für die <Nikolaus-Eisenbahn-Obligationen> 577 Mill. fr.

Um diese Zahlungen zu decken, hat <die Regierung 5 konsolidierte russische Eisenbahn-Anleihen ausgegeben> für die Summe von 69 Mill. Pfd.St., <deren Realisierung 385 Mill. Metall-Rubel ergeben hat; zwei Nikolaus-Eisenbahn-Anleihen für die Summe von> 577 Mill. fr., endlich <die innere Anleihe mit Prämien 1866, deren> Realisation gegeben 107.650.000.

Außer diesen Subsidien noch die Garantie. <1877 betrug die von der Regierung gezahlte Garantiesumme> = 16.617.000. Der <Fiskus> hat diese Summe geliefert, ebenso wie die <Zinsen und Amortisation der Eisenbahn-Obligationen>. Die letztere Summe 1877 = 324.800.000 Rubel.

Total also gegeben durch den Staat für die <Eisenbahn>: 139.034.000.

Der <Eisenbahn-Fonds> hat vorgeschossen 60 Mill. mehr als er erhalten hat.

Der <Fiskus> - 37 800 000 mehr als er erhalten.

Die <Schulden der Eisenbahn an den Fiskus> haben sich vermehrt um 39.500.000 etc.

Januar 1878 betrugen alle <Schulden> an den <Fiskus>: 469.900.000 Rubel. Die <Schulden der Bauern> = 32,5 Mill. = 6,9%.

Die <Schulden der Eisenbahn> = 315.500.000 = 67% oder 57% <aller Staatsrevenuen>.

III. Banken. Außer <durch die Regierung> die <Eisenbahn unterstützt> durch die <Banken>.

Bis 1864 gab es nur <staatliche Kreditinstitute>.

1864 das erste <private Kreditinstitut>; seit der Zeit rasch vermehrt, <zogen sie beträchtliche Summen auf den laufenden Konten befristet und unbefristet verzinslich an. Man mußte diese Summen vorschießen:> da erschienen <Aktiengesellschaften>; an der Spitze aller dieser <Gesellschaften> die der <Eisenbahnen>.

Das Kapital aller Aktien (der Gesellschaften) und Obligationen <gegen> 1877 = 2.043 Mill. <Rubel>.

Die <Eisenbahnen> davon 67,91% = 1.388 Mill. Rbl.

<Bis 1864 haben die Staatsbank und die Filialen auf die öffentlichen Fonds, Aktien und Obligationen 18,6 Mill. vorgeschossen. Bis> 1877 haben alle <Banken auf die öffentlichen Fonds, Aktien und Obligationen 360 Mill. vorgeschossen, was eine Erhöhung von 2007 % bedeutet>.

Man kann aus <den Bankberichten nicht sehn, wieviel von diesen Vorschüssen> auf die <Eisenbahn> kommt. Doch kennt Danielson Fälle, |422| wo <der Regierung> ein Teil <der Papiere einer Eisenbahngesellschaft> gehörte, während eine Privatkreditgesellschaft ihre <Vorschüsse> machte für den Rest der Aktien.

Doch geschah es, daß die <Eisenbahnunternehmen>, deren Einkommen nicht garantiert durch Regierung, keinen Profit abwarfen. In diesem Fall kommt die Staatsbank zur Hülfe den Privatbanken, <wo diese Aktien deponiert sind, indem sie Vorschüsse darauf gibt oder sie aufkauft>.

<Staatsbank> nie <ohne Mittel; der Fiskus> z.B. pumpt von Bank, ohne sich um ihren Kassenbestand zu kümmern; die Bank, ihrerseits, <erhöht die produktivste Fabrikation der Welt. Die Kreditscheine, die auf diese Weise emittiert wurden, figurieren in der Bankbilanz unter Nr. 18 (Bilanz vom 1. Januar 1879 = 467.850.000; dazu die Kreditscheine, die in der Bilanz unter Nr. 1 figurieren> = 720.265.000; so Totalsumme dieser <im Umlauf befindlichen Kreditscheine> = 1.188.000.000 Rubel).

IV. Revenue der Eisenbahnen.

Für das Jahr 1877 noch keine vollständige Statistik der Eisenbahnen erschienen. In den vorhergehenden Jahren <die Gesamt-Revenue> beständig wachsend;

war:

1865

24 Millionen,

1877

190 Millionen,

1878

220 Millionen

(geschätzt), so daß <sich die Gesamt-Revenue von jeder Werst um 17% erhöht hat, während die Netto-Revenue von jeder Werst sich verringerte>.

Dennoch betrug die Netto-Revenue der letzten Jahre 48-52 Millionen jährlich; d.h. wenn die ganze Revenue <der Eisenbahnen an den Fiskus zurückflösse, würde sich das Defizit der Eisenbahnen beträchtlich verringert haben>. Aber der ganze Profit <fließt den Privatpersonen zu> und die ganze Last des Defizits fällt auf den <Fiskus>.

Welchen Profit hat also <die Regierung> von diesen ungeheuren Ausgaben?

Sie haben zum Resultat beträchtliche Entwicklung des Handels, wozu zugleich mitwirkten die <Kreditbanken> und <die Hypothekenbanken>-, gestiftet in dieser selben Epoche.

V. Banken; Kommerzielle Klassen (Ausfuhr von <Getreide> etc.).

Alle Depositen (zu Zinsen) und Kontokorrent der Staatsbank und ihrer Filialen 1864 - 262 Millionen Rubel,
wovon 42 Mill. angewandt zum Profit des Handels, nämlich:

[

23 Mill. für Wechsel

]

18 Mill. für <Vorschüsse auf Staatspapiere, Aktien, Obligationen etc.>

|423| 1877: 723,8 Mill. in allen Kreditinstitutionen, Vermehrung von 175%.
Davon 360 Mill. für <Vorschüsse> auf <Aktien>, Obligationen, <öffentliche Fonds>,
für 489 Mill. für Wechsel<diskontierung>, Vermehrung von 1.900%.

Der wichtigste Handelszweig: Getreidehandel; rascheste Entwicklung desselben.

1864 ... 9,25 Mill. Tschetwert nach Europa exportiert für

54,7 Mill. Rbl.

<Wert> aller exportierten Waren =

164,9 Mill. Rbl.

<Wert des exportierten Getreides> = etwa 33% des ganzen Exports.

1877 ... 30,5 Mill. Tschetwert exportiert =

264 Mill. Rbl.

<Wert aller exportierten Waren> =

508 Mill. Rbl.

<Wert des Getreides> = 51,8% des ganzen Exports.

<Wert des Getreides nahm um 382 % zu.

Die Zahl der Tschetwerts um 241 %.>

<Gleichzeitig> überstieg der <Wert des Getreides> den Wert des Gesamtexports von 1864 um 100 Mill. Rbl.
1869 beförderten die Eisenbahnen 149 Mill. Pud Getreide = 33,4% aller ihrer Frachten.

1877 ... 547,8 Mill. Pud <Getreide> = 41,28% <aller Frachten>.
Neben <Getreide> Hauptexportartikel:

Vermehrung %

1864

... <Vieh

für

1.821.000 Rbl.

1877

für

15.724.000

Rbl.

763%

"

... Leinen

15.985.000 Rbl.

"

"

67.690.000

"

323%

"

... Hanf>

8.993.000 Rbl.

"

"

16.820.000

"

87%

Eingeführt <Baumwolle>

[1864]

21.824.000 Rbl.;

importiert Baumwolle>

[1877]

35.500.000 [Rbl.]

62%

VI. <Hypothekenkreditinstitutionen.>

1864 in den <alten Hypothekenkreditinstituten Schulden> für 395,5 Mill. Rbl.
wovon beträchtlicher Teil auf Bauern fiel für <Loskauf von Landanteilen>.

<Hypothekenschulden der russischen Eigentümer
(Polen> und Ostseeprovinzen)

a)

<Hypothekenschulden in den alten Kreditinstituten> bis 1874

99.614.000

b)

Die <Hypothekenkreditgesellschaften haben geliehen bis 1874

102.692.000

c)

die Hypothekenbanken>

63.668.000

d)

die <Kreditbanken auf Gegenseitigkeit> (?)

7.182.000

273.156.000

|424| Dagegen 1877 dieselben Institute

sub

a)

73.393.000

Folglich im Lauf von 3 Jahren den Schulden (Bauern ausgeschlossen) zugesetzt: 34%.

b)

163.505.000

c)

118.322.000

d)

11.250.000

366.470.000

Rbl.

VII. Nehmen wir nun alle die Kreditinstitute (und Eisenbahnen) und sehen, welche Summe sie angezogen haben, und wie sie gruppiert um 1877:

1.

2.

3.

4.

<Gründungs-kapital

%

Verzinsliche Depositen etc.

Pfandbriefe der Hypotheken-kreditgesell-schaften

Obligationen

Rbl.

Kreditinstitute

167.778.800

18,8

723.790.000

Hypothekeninsti-tute bis 1878

27.753.000

5,6

6.848.000

460.000.000

Eisenbahnen bis 1878

474.183.000

34,3

669.726.000

25

915.706.000>

[

D[anielson] rechnet die Schulden der verschiedenen Gesellschaften sub 2,3 und 4 zusammen =

2.006.440.000 Rubel, macht aber 2.106.344.000.

]

Für die <Kreditinstitute Kapitalverpflichtungen im Vergleich zum Kapital>

= 81,2%

für die <Hypothekeninstitute

= 94,4%

Eisenbahnen>

= 65,97%


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