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Seitenzahlen verweisen auf: Karl Marx/Friedrich Engels - Werke. (Karl) Dietz Verlag, Berlin. Band 18, 5. Auflage 1973, unveränderter Nachdruck der 1. Auflage 1962, Berlin/DDR. S. 52-54.

1. Korrektur.
Erstellt am 04.03.1999

Karl Marx

Beschlüsse des Generalrats über die Spaltung in der Föderation der Vereinigten Staaten, angenommen in seinen Sitzungen vom 5. und 12. März 1872

Geschrieben um den 5. März 1872.


["Der Volksstaat" Nr. 37 vom 8. Mai 1872]

I

Die zwei Föderalräte

|52| Artikel I. In Erwägung,

daß Zentralräte nur zu dem Zwecke eingesetzt werden, um in jedem Lande der Arbeiterbewegung die Macht der Einheit und Verbindung zu sichern (siehe Art. 7 der Generalstatuten);

daß daher das Bestehen von zwei nebenbuhlerischen Zentralräten für dieselbe Föderation eine offene Verletzung der Generalstatuten ist;

fordert der Generalrat beide Föderalräte auf, sich wieder zu vereinigen {1} und als ein und derselbe provisorische Föderalrat zu handeln bis zum Zusammentritt eines amerikanischen allgemeinen Kongresses.

Artikel II. In Erwägung,

daß die Wirksamkeit des provisorischen Föderalrats wesentlich beeinträchtigt würde, wenn er zu viel Mitglieder enthielte, welche erst ganz kürzlich der Internationalen Arbeiterassoziation beigetreten sind;

empfiehlt der Generalrat, daß solche neugebildete, an Zahl schwache Sektionen sich untereinander verbinden zur Ernennung einiger wenigen, gemeinsamen Delegaten.

II

Allgemeiner Kongreß der Vereinigten-Staaten-Föderation

Artikel I. Der Generalrat empfiehlt die Einberufung eines allgemeinen Kongresses von Abgeordneten der Sektionen und verbündeten Vereine der Vereinigten Staaten zum 1. Juli 1872.

|53| Artikel II. Diesem Kongreß gebührt die Ernennung des Föderalrats für die Vereinigten Staaten. Er mag, wenn angemessen, den so ernannten Föderalrat ermächtigen, sich durch eine gewisse beschränkte Zahl von Mitgliedern zu ergänzen.

Artikel III. Derselbe Kongreß hat die alleinige Befugnis, die Nebengesetze und Regeln für die Organisation der Internationalen Arbeiterassoziation in den Vereinigten Staaten festzulegen, aber solche Nebengesetze und Regeln dürfen nichts enthalten im Widerspruch mit den Generalstatuten und Regeln der Assoziation (Verwalt.-Regeln V, 1).

III

Sektionen{2}

Artikel I. In Erwägung,

daß Sektion Nr. 12 zu New York nicht nur einen förmlichen Beschluß gefaßt hat, laut welchem "jede Sektion das unabhängige Vorrecht" besitzt, nach ihrem Belieben "die Verhandlungen der verschiedenen Kongresse und die Generalstatuten und Regeln" zu deuten, sondern auch überdies vollständig im Einklang mit diesem Grundsatz gehandelt hat, welcher, wenn allgemein beobachtet, von der Internationalen Arbeiterassoziation nichts als den Namen übrig lassen würde;

daß dieselbe Sektion nicht aufgehört hat, die Internationale Arbeiterassoziation zum Werkzeug und Träger von Zwecken zu machen, die den Zielen und der Aufgabe der Internationalen Arbeiterassoziation teils fremd, teils entgegengesetzt sind;

aus diesen Gründen

betrachtet es der Generalrat als seine Pflicht, den Verwaltungsbeschluß VI des Basler Kongresses in Kraft zu setzen und Sektion Nr. 12 zu suspendieren bis zum Zusammentritt des nächsten allgemeinen Kongresses der Internationalen Arbeiterassoziation, welcher im September 1872 stattfinden wird.

Artikel II. In Erwägung,

daß die Internationale Arbeiterassoziation laut Generalstatuten ausschließlich aus "Arbeitergesellschaften" bestehen soll (siehe Artikel 1, 7 und 11 der Generalstatuten);

daß demgemäß Artikel 9 der Generalstatuten, lautend: "Jedermann, der die Grundsätze der Internationalen Arbeiterassoziation anerkennt und ver- |54| teidigt, kann Mitglied werden", obgleich er den tätigen Anhängern der Internationalen, welche nicht Arbeiter sind {3}, das Recht entweder persönlicher Mitgliedschaft oder der Zulassung zu Arbeitersektionen erteilt, doch keineswegs zur Bildung von Sektionen berechtigt, welche ausschließlich oder vorzugsweise aus nicht der Arbeiterklasse angehörigen Mitgliedern bestehen;

daß dieser selben Ursache wegen der Generalrat vor einigen Monaten verhindert war, eine aus Studenten bestehende slawische Sektion anzuerkennen;

daß laut Generalstatuten V, 1 die Generalstatuten und Regeln "den örtlichen Verhältnissen" jedes Landes anzupassen sind;

daß die gesellschaftlichen Zustände der Vereinigten Staaten, obgleich in vielen ändern Punkten dem Erfolg der Arbeiterbewegung äußerst günstig, ganz besonders das Eindrängen von Scheinreformern, bürgerlichen Quacksalbern und politischen Schacherern in die Internationale Arbeiterassoziation erleichtern;

aus diesen Gründen

empfiehlt der Generalrat, daß in Zukunft keine neuen {4} amerikanischen Sektionen aufgenommen werden, welche nicht wenigstens zu zwei Dritteln aus Lohnarbeitern bestehen.

Artikel III. Der Generalrat lenkt die Aufmerksamkeit der amerikanischen Föderation auf Beschluß II, 3 der Londoner Konferenz, mit Bezug auf "sektiererische Sektionen" {5} oder "gesonderte Körper", welche vorgeben, "eigne besondere Sendungen und Aufgaben zu erfüllen", unterschieden und getrennt von dem gemeinsamen Ziele der Assoziation, nämlich: "den Mann der Arbeit von der wirtschaftlichen Unterwerfung unter den Monopolisten (Aneigner) der Arbeitsmittel zu befreien", welche (Unterwerfung) "der Knechtschaft in jeder Form, allem gesellschaftlichen Elend, der geistigen Erniedrigung und der politischen Abhängigkeit zugrunde liegt". (Siehe Einleitung der Generalstatuten.)

Geschrieben um den 5. März 1872.


Textvarianten

{1} In "Woodhull & Claflin's Weekly": fordert der Generalrat beide Föderalräte in New York auf, sich zu vereinigen <=

{2} In "Woodhull & Claflin's Weekly": XII. Sektion <=

{3} In "Woodhull & Claflin's Weekly" fehlt: welche nicht Arbeiter sind <=

{4} In "Woodhull & Claflin's Weekly" fehlt: neuen <=

{5} In "Woodhull & Claflin's Weekly": eine Sektion oder Sektionen (statt: "sektiererische Sektionen") <=


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