Londoner Konferenz der Internationalen Arbeiter-Assoziation 18. - 23. September 1871

Seitenzahlen verweisen auf: Karl Marx/Friedrich Engels - Werke, (Karl) Dietz Verlag, Berlin. Band 17, 5. Auflage 1973, unveränderter Nachdruck der 1. Auflage 1962, Berlin/DDR. S. 418-426.

1. Korrektur. Erstellt am 13.12.1998.
HTML Markup Geändert am 20.1.2015

Karl Marx/Friedrich Engels

Beschlüsse der Delegiertenkonferenz
der Internationalen Arbeiterassoziation,
abgehalten zu London vom 17. bis 23. September 1871

Nach dem Separatdruck aus dem "Volksstaat", Leipzig, 1871.


I
Zusammensetzung des Generalrats

|418| Die Konferenz ersucht den Generalrat, die Anzahl der Mitglieder, die er sich selbst beifügt, zu beschränken, und vorzusehen, daß sie nicht zu ausschließlich einer und derselben Nationalität angehören,

II
Benennungen der nationalen Räte, lokalen Zweige, Sektionen, Gruppen und ihrer Komitees

1. Gemäß Beschlusses des Baseler Kongresses, 1869, haben die Zentralräte der Länder, wo die Internationale regelmäßig organisiert ist, sich in Zukunft zu bezeichnen als Föderalräte oder Föderalkomitees, mit Beifügung der Namen ihrer respektiven Länder. Die Bezeichnung Generalrat ist dem Zentralrat der Internationalen Arbeiterassoziation vorbehalten.

2. Alle lokalen Zweige, Sektionen, Gruppen und deren Komitees sollen sich in Zukunft einfach und ausschließlich bezeichnen und konstituieren als Zweige etc. der Internationalen Arbeiterassoziation, mit Beifügung der Namen ihrer bezüglichen Örtlichkeit.

3. Demgemäß ist es den Zweigen, Gruppen und deren Komitees von nun an untersagt, Sektennamen anzunehmen, z.B. die Namen: Positivisten, Mutualisten, Kollektivisten, Kommunisten usw., oder Sonderkörper zu bilden, welche unter Bezeichnungen wie: Propagandasektionen usw. eine besondere, von den gemeinsamen Zwecken der Assoziation verschiedene Mission sich zuschreiben.

|419| 4. Art. 1 und 2 finden jedoch keine Anwendung auf die mit der Internationalen verbündeten Gewerksgenossenschaften.

III
Delegierte des Generalrats

Alle vom Generalrat zu bestimmten Sendungen ernannte Delegierte haben das Recht, den Versammlungen der Föderalräte oder -komitees, der Distrikt- und Lokalkomitees und Zweige beizuwohnen und daselbst gehört zu werden, ohne jedoch Stimmrecht zu haben.

IV
Beitrag von einem Penny (Groschen) per Mitglied an den Generalrat

1. Der Generalrat wird anheftbare Marken, wovon jede den Wert eines Penny vorstellt, drucken und in der verlangten Anzahl jährlich den Föderalräten oder -komitees zukommen lassen.

2. Die Föderalräte oder -komitees werden den Lokalkomitees und, in deren Abwesenheit, den lokalen Zweigen eine der Anzahl ihrer Mitglieder entsprechende Anzahl von Marken übermachen.

3. Diese Marken sind alsdann auf das Exemplar der Statuten anzuheften {1}, welches jedes Mitglied zu besitzen gehalten ist.

4. Am 1. März jedes Jahres haben die Föderalräte oder -komitees der verschiedenen Länder den Erlös aus den verkauften Marken dem Generalrat zu übermachen und zugleich die unverkauften Marken zurückzusenden.

5. Diese Marken, die den Wert der Einzelbeiträge vorstellen, tragen das Datum des laufenden Jahres.

V
Bildung weiblicher Sektionen

Die Konferenz empfiehlt die Bildung weiblicher Zweiggesellschaften innerhalb der Arbeiterklasse. Dieser Beschluß richtet sich selbstredend nicht gegen die Zusammensetzung von Zweiggesellschaften aus Arbeitern und Arbeiterinnen.

VI
Allgemeine Statistik der Arbeiterklasse

|420| 1. Die Konferenz beauftragt den Generalrat, Art. 5 der Originalstatuten, soweit er sich auf eine allgemeine Statistik der Arbeiterklasse bezieht, in Kraft zu setzen, ebenso wie die Beschlüsse des Genfer Kongresses (1866) über denselben Gegenstand.

2. Jede lokale Gruppe ist verpflichtet zur Ernennung eines besondern statistischen Komitees, damit sie stets, soweit ihre Mittel es gestatten, bereit sei, vom Föderalrat ihres Landes oder vom Generalrat gestellte Fragen zu beantworten. Die Konferenz empfiehlt allen Gruppen, den Sekretären der statistischen Komitees eine Vergütung zukommen zu lassen in Anbetracht der allgemeinen Nützlichkeit ihres Werkes für die Arbeiterklasse.

3. Am 1. August jedes Jahres sollen die Föderalräte oder -komitees das in ihren bezüglichen Ländern gesammelte Material dem Generalrat übersenden. Letzterer wird dasselbe seinerseits zu einem allgemeinen Bericht verarbeiten, der den jährlich im September stattfindenden Kongressen oder Konferenzen vorzulegen ist.

4. Gewerksgenossenschaften und internationale Zweige, welche die verlangte Auskunft verweigern, sind dem Generalrat zur weiteren Beschlußnahme anzuzeigen.

VII
Internationale Beziehungen der Gewerksgenossenschaften

Die wachsende Tendenz der Gewerksgenossenschaften jedes Landes, sich mit den Genossenschaften desselben Gewerks in allen andern Ländern in Verbindung zu setzen, wird der Generalrat, wie bisher, unterstützen. Seine Wirksamkeit als internationaler Vermittler zwischen den nationalen Gewerksgenossenschaften hängt wesentlich von dem Beistand ab, den diese Gesellschaften selbst dem von der Internationalen unternommenen Werk einer allgemeinen Arbeiterstatistik angedeihen lassen.

Die Vorstände der Gewerksgenossenschaften aller Länder werden ersucht, den Generalrat über die Adressen ihrer bezüglichen Geschäftslokale unterrichtet zu halten.

VIII
Ackerbauer

|421| 1. Die Konferenz ersucht den Generalrat und die Föderalräte oder -komitees, für den nächsten Kongreß Berichte vorzubereiten über die geeigneten Mittel zur Sicherung des Anschlusses der Ackerbauer an die Bewegung des industriellen Proletariats.

2. Inzwischen werden die Föderalräte oder -komitees ersucht, Delegierte in die ländlichen Distrikte zu schicken, um dort öffentliche Versammlungen abzuhalten, die Prinzipien der Internationalen zu verbreiten und ländliche Zweiggesellschaften zu stiften.

IX
Politische Wirksamkeit der Arbeiterklasse

In Erwägung,

daß es im Eingang der Statuten heißt: "Die ökonomische Emanzipation der Arbeiterklasse ist der große Endzweck, dem jede politische Bewegung unterzuordnen ist als Mittel";

daß die Inauguraladresse der Internationalen Arbeiterassoziation (1864) besagt: "Die Herren des Grund und Bodens und die Herren des Kapitals werden ihre politischen Vorrechte stets ausbeuten zur Verteidigung und Verewigung ihrer ökonomischen Monopole. So weit davon entfernt, die politische Emanzipation der Arbeiter zu fördern, werden sie fortfahren, ihr jedes mögliche Hindernis in den Weg zu legen ... Die Eroberung der politischen Macht ist daher zur großen Pflicht der Arbeiterklasse geworden";

daß der Kongreß von Lausanne (1867) erklärt hat: "Die soziale Emanzipation der Arbeiter ist untrennbar von ihrer politischen Emanzipation;"

daß die Erklärung des Generalrats über das angebliche Komplott der französischen Internationalen am Vorabend des Plebiszits (1870) folgende Stelle enthält: "Nach dem Wortlaut unsrer Statuten haben alle unsre Zweige in England, auf dem Kontinent und in Amerika unzweifelhaft die ausdrückliche Aufgabe, nicht nur Mittelpunkte für die streitbare Organisation der Arbeiterklasse zu bilden, sondern in ihren bezüglichen |422| Ländern ebenfalls jede politische Bewegung zu unterstützen, die zur Erreichung unsers Endziels dient, - der ökonomischen Emanzipation der Arbeiterklasse";

daß falsche Übersetzungen der Originalstatuten Mißdeutungen veranlaßt haben, die der Entwicklung und der Wirksamkeit der Internationalen Arbeiterassoziation schädlich waren;

in Anbetracht ferner,

daß die Internationale einer zügellosen Reaktion gegenübersteht, welche jedes Emanzipationsstreben der Arbeiter schamlos niederdrückt und durch rohe Gewalt den Klassenunterschied und die darauf gegründete politische Herrschaft der besitzenden Klassen zu verewigen sucht;

daß die Arbeiterklasse gegen diese Gesamtgewalt der besitzenden Klassen nur als Klasse handeln kann, indem sie sich selbst als besondere politische Partei konstituiert, im Gegensatz zu allen alten Parteibildungen der besitzenden Klassen;

daß diese Konstituierung der Arbeiterklasse als politische Partei unerläßlich ist für den Triumph der sozialen Revolution und ihres Endziels - Abschaffung der Klassen;

daß die Vereinigung der Einzelkräfte, welche die Arbeiterklasse bis zu einem gewissen Punkt bereits durch ihre ökonomischen Kämpfe hergestellt hat, auch als Hebel für ihren Kampf gegen die politische Gewalt ihrer Ausbeuter zu dienen hat, -

aus diesen Gründen erinnert die Konferenz alle Mitglieder der Internationalen:

daß in dem streitenden Stand der Arbeiterklasse ihre ökonomische Bewegung und ihre politische Betätigung untrennbar verbunden sind.

X
Allgemeiner Beschluss, betreffend die Länder, wo die regelmässige Organisation der Internationalen durch die Regierungen verhindert wird

In den Ländern, wo die regelmäßige Organisation der Internationalen infolge von Regierungseinmischung augenblicklich unausführbar ist, kann die Assoziation, resp. ihre lokalen Gruppen, sich unter irgendwelchen andern Benennungen rekonstituieren. Alle eigentlich sogenannten geheimen Gesellschaften sind und bleiben jedoch förmlich ausgeschlossen.

XI
Beschlüsse über Frankreich

|423| 1. Die Konferenz spricht ihre feste Überzeugung aus, daß alle Verfolgungen die Energie der Anhänger der Internationalen nur verdoppeln und daß die Zweige fortfahren werden sich zu organisieren, wo nicht in großen Zentren doch mindestens nach Werkstätten und Verbindungen von Werkstätten, die sich durch ihre Delegierten miteinander in Verbindung setzen.

2. Die Konferenz fordert daher alle Zweige auf, in der Verbreitung unsrer Prinzipien in Frankreich unermüdlich fortzufahren und in ihr Land eine möglichst große Anzahl der Druckschriften und Statuten der Internationalen einzuführen.

XII
Beschluss über England

Der Generalrat wird die englischen Sektionen in London auffordern, ein Föderalkomitee für London zu bilden. Sobald dasselbe von den Zweigen in den Provinzen und von den verbündeten Gewerksgenossenschaften anerkannt sein wird, wird der Generalrat es als den Föderalrat für England bestätigen.

XIII
Besondere Beschlüsse der Konferenz

1. Die Konferenz billigt die Beifügung der Flüchtlinge der Kommune, welche der Generalrat in seinen Schoß aufgenommen hat.

2. Die Konferenz erklärt, daß die deutschen Arbeiter während des französisch-deutschen Krieges ihre Pflicht erfüllt haben.

3. Die Konferenz dankt den Mitgliedern der spanischen Föderation für die Vorlage ihrer Denkschrift über die Organisation der Internationalen, die einen abermaligen Beweis ihres Eifers für unser Gesamtwerk bietet.

4. Der Generalrat wird sofort eine förmliche Erklärung veröffentlichen, des Inhalts, daß die Internationale Arbeiterassoziation durchaus nichts zu schaffen hat mit der sogenannten Verschwörung des Netschajew, der ihren Namen betrüglich usurpiert und ausgebeutet hat.

XIV
Instruktion für den Delegierten Utin

|424| Der Delegierte Utin wird ersucht, einen gedrängten Bericht über den Prozeß Netschajew, nach den russischen Quellen, in der Genfer "Égalité" zu veröffentlichen. Dieser Bericht ist vor der Veröffentlichung dem Generalrat mitzuteilen.

XV
Berufung des nächsten Kongresses

Die Konferenz überläßt es der Entscheidung des Generalrats, je nach den Ereignissen, die Zeit und den Ort des nächsten Kongresses oder der ihn etwa ersetzenden Konferenz zu bestimmen.

XVI
Alliance de la Démocratie Socialiste

In Erwägung,

daß die Alliance de la Démocratie Socialiste sich selbst für aufgelöst erklärt hat (siehe den Brief des Sekretärs der Alliance N. Shukowski an den Generalrat, datiert 10, August 1871);

daß die Konferenz in ihrer Sitzung vom 18. September (siehe Nr. II dieses Zirkulars) beschlossen hat, daß alle bestehenden Organisationen der Internationalen, übereinstimmend mit dem Buchstaben und dem Geist der allgemeinen Statuten, sich fernerhin einfach und ausschließlich zu bezeichnen haben als Zweige, Sektionen, Föderationen usw. der Internationalen Arbeiterassoziation, mit Zufügung des Namens ihrer bezüglichen Örtlichkeit;

daß es demnach den bestehenden Zweigen und Gesellschaften fernerhin nicht gestattet ist, Sektennamen anzunehmen, wie z.B. Positivisten, Mutualisten, Kollektivisten, Kommunisten etc., oder Sonderkörper zu bilden, welche unter dem Namen von Propagandasektionen usw. eine besondere, von den gemeinsamen Zwecken der Internationalen verschiedene Mission sich zuschreiben;

|425| daß der Generalrat in Zukunft Art. V der Baseler administrativen Kongreßbeschlüsse, des Inhalts: "Der Generalrat hat das Recht, den Anschluß einer neuen Sektion oder Gruppe zuzulassen oder zu verweigern, vorbehaltlich des Appells an den nächsten Kongreß" - in diesem Sinn zu deuten und anzuwenden hat, - erklärt die Konferenz die Frage der Alliance de la Démocratie Socialiste für erledigt.

XVII
Spaltung in dem französisch sprechenden Teil der Schweiz

1. Die verschiedenen Einwendungen des Föderalkomitees der Jura-Sektionen gegen die Kompetenz der Konferenz werden für unzulässig erklärt. (Vorstehendes ist nur ein Resumé des Art. 1, der in seinem Wortlaut in der Genfer "Égalité" abgedruckt ist.)

2. Die Konferenz billigt den Beschluß des Generalrats vom 29. Juni 1870.

Außerdem aber, in Anbetracht der Verfolgungen, denen die Internationale gegenwärtig ausgesetzt ist, ruft die Konferenz den Geist der Solidarität und der Einigkeit an, der jetzt, mehr als je, die Arbeiter durchdringen sollte. Sie erteilt den braven Arbeitern der Jura-Sektionen den Rat, sich den Sektionen der romanischen Föderationen wieder anzuschließen. Falls diese Wiedervereinigung nicht tunlich, entscheidet sie, daß die Föderation der ausgetretenen Sektionen den Namen: Föderation des Jura (Fédération Jurassienne) annehmen wird. Sie kündigt ferner an, daß von nun an der Generalrat gehalten sein wird, öffentlich anzuklagen und zu verleugnen alle angeblichen Organe der Internationalen, welche, nach dem Vorgang des "Progrès" und der "Solidarité", in ihren Spalten vor dem Bourgeoispublikum Fragen besprechen sollten, die nur zur Debatte in den lokalen und föderalen Komitees, im Generalrat oder in den geschlossenen Verwaltungssitzungen der föderalen oder allgemeinen Kongresse geeignet sind.

Anmerkung

|426| Die nicht für die Öffentlichkeit bestimmten Beschlüsse der Konferenz werden den Föderalräten der verschiedenen Länder durch die korrespondierenden Sekretäre des Generalrats mitgeteilt werden.

Im Auftrag und Namen der Konferenz:

Der Generalrat:

R. Applegarth, M. J. Boon, Fred. Bradnick, G. H. Buttery, Delahaye, Eugène Dupont (abwesend als Emissär), William Hales, G. Harris, Hurlimann, Jules Johannard, Fred. Leßner, Lochner, Harriet Law {2}, Charles Longuet, Constant Martin, Zévy Maurice, Henry Mayo, George Milner, Charles Murray, Pfänder, John Roach, Rühl, Sadler, Cowell Stepney, Alfred Taylor, W. Townshend, E. Vaillant, John Weston

Korrespondierende Sekretäre:

Alfred Herman, für Belgien Th. Mottershead, für Dänemark - Karl Marx, für Deutschland und Rußland - A. Serraillier, für Frankreich - Ch. Rochat, für Holland - J. P. Mac Donnel, für Irland - Friedrich Engels, für Italien und Spanien - Leo Frankel, für Österreich und Ungarn - Walery Wróblewski, für Polen - Hermann Jung, für die Schweiz - J. G. Eccarius, für die Vereinigten Staaten - C. Le Moussu, für die französischen Sektionen der Vereinigten Staaten

F. Engels, Vorsitzender
Hermann Jung, Schatzmeister
John Hales, Generalsekretär

256, High Holborn, London, W. C.
17. Oktober 1871

Für Beglaubigung der Übersetzung:
Der Sekretär für Deutschland: Karl Marx


Textvarianten

{1} In der englischen Ausgabe lautet dieser Teil des Satzes: Diese Marken sind alsdann auf ein besonderes Blatt der Mitgliedskarte oder auf das Exemplar der Statuten anzuheften <=

{2} Fehlt in der englischen Ausgabe <=