Inhaltsverzeichnis Dokumente der Internationalen Arbeiter-Assoziation 1871

Seitenzahlen verweisen auf: Karl Marx/Friedrich Engels - Werke, (Karl) Dietz Verlag, Berlin. Band 17, 5. Auflage 1973, unveränderter Nachdruck der 1. Auflage 1962, Berlin/DDR. S. 407/408.

1. Korrektur.
Erstellt am 13.12.1998.

Karl Marx/Friedrich Engels

[Vorläufige Beschlußentwürfe für die Londoner Konferenz]

Geschrieben um den 9. September 1871.
Nach der Handschrift.
Aus dem Englischen.


Vorschläge, die der Konferenz vom Generalrat unterbreitet werden sollen

|407| 1) 1. Nach Abschluß der Konferenz werden vom Generalrat und den Zentralräten der einzelnen Länder keine Zweiggesellschaften als zur Assoziation gehörig anerkannt, bevor sie nicht dem Generalrat ihren Jahresbeitrag von 1 d. pro Kopf für das laufende Jahr entrichtet haben.

2) 2.a ) Die Delegierten der Länder, wo die regelmäßige Organisation der Internationale infolge von Regierungseinmischung augenblicklich unausführbar ist, werden aufgefordert, Organisationspläne entsprechend den besonderen Bedingungen des betreffenden Landes vorzuschlagen. b ) Die Assoziation kann sich unter anderen Namen rekonstituieren; g ) alle Geheimgesellschaften sind jedoch kategorisch ausgeschlossen.

3) 3. Der Generalrat wird der Konferenz einen Bericht über seine Verwaltung der Angelegenheiten der Internationale seit dem letzten Kongreß vorlegen.

5) 5. Der Generalrat wird der Konferenz vorschlagen, die Frage zu erörtern, ob an die verschiedenen Regierungen, welche die Internationale verfolgt haben und noch verfolgen, eine Entgegnung gerichtet werden soll; die Konferenz soll eine Kommission ernennen, die nach Abschluß der Konferenz den Entwurf einer Entgegnung ausarbeitet.

Baseler Kongreßbeschlüsse berücksichtigen.

4) 4. Zur Vermeidung von Konfusionen sollen die Zentralräte der verschiedenen Länder angewiesen werden, sich fortan als Föderalräte zu bezeichnen, mit Beifügung des Namens des Landes, das sie vertreten; die lokalen Zweige und ihre Komitees sollen sich als Zweige oder Komitees ihrer bezüglichen Örtlichkeiten bezeichnen.

|408| 6) 6. {1}

3) 7. Alle vom Generalrat zu bestimmten Aufgaben ernannte Delegierte sollen das Recht haben, allen Versammlungen der Föderalräte und Ortskomitees oder Zweigen beizuwohnen und gehört zu werden, ohne jedoch Stimmrecht zu haben.

8. Der Generalrat soll beauftragt werden, eine Neuausgabe der Statuten herauszugeben, einschließlich der Kongreßbeschlüsse, die darauf Bezug nehmen; da in Frankreich bisher nur eine verstümmelte französische Übersetzung verbreitet war, die wiederum ins Spanische und Italienische übersetzt worden war, soll der Generalrat für eine authentische französische Übersetzung Sorge tragen und sie auch nach Spanien und Italien sowie nach Holland schicken. Deutsch. In drei Sprachen gleichzeitig drucken.


Textvarianten

{1}Der folgende Wortlaut zu Punkt 6 ist in der Handschrift durchgestrichen: "Die Föderalräte der Länder, wo eine regelmäßige Organisation der Internationale besteht, sollen ordnungsgemäß Bericht erstatten über die erhobenen Beiträge, die sie aus den einzelnen Orten und Bezirken erhalten haben."