Inhaltsverzeichnis Artikel und Korrespondenzen 1860

Seitenzahlen verweisen auf: Karl Marx/Friedrich Engels - Werke, (Karl) Dietz Verlag, Berlin. Band 15, 4. Auflage 1972, unveränderter Nachdruck der 1. Auflage 1961, Berlin/DDR. S. 144-149.

1. Korrektur
Erstellt am 18.09.1998

Karl Marx

[Die Kornpreise -
Die europäischen Finanzen und die Kriegsvorbereitungen -
Die orientalische Frage]

Aus dem Englischen.


["New-York Daily Tribune" Nr. 6046 vom 10. September 1860]

<144> London, 25. August 1860

Da sich das Wetter in dieser Woche nicht gebessert hat, stieg der Wert des in London produzierten Mehls gestern in Mark Lane um 6 sh. pro Sack, und es wurden sofort Aufträge an ausländische Häfen weitergegeben, fast 1.000.000 Quarter Getreide aufzukaufen. Die Importeure teilen nun ziemlich allgemein die Ansicht, die ich in einem früheren Artikel äußerte, daß ein weiteres Ansteigen der Notierungen auf dem Getreidemarkt unvermeidlich ist. Die von Frankreich kürzlich getroffenen Maßnahmen bezüglich des Getreidehandels machen dieses Land zum direkten Konkurrenten der britischen Getreidehändler. Es ist Ihnen bekannt, daß es in Frankreich eine gleitende Skala gibt, welche die Import- und Exportzölle für Getreide reguliert, und daß diese gleitende Skala in den acht verschiedenen Kreisen, in die das Land in bezug auf den Getreidehandel eingeteilt ist, variiert. Nun wurde diese gleitende Skala durch einen im "Moniteur" vom 23. dieses Monats veröffentlichten Erlaß völlig aufgehoben. Der Erlaß verfügt, daß für Getreide und Mehl, welches zu Lande oder zur See auf französischen oder ausländischen Schiffen importiert wird, gleichgültig woher, bis zum 30. September 1861 nur das Minimum an Zoll erhoben wird, das durch das Gesetz vom 15. April 1832 festgelegt wurde; weiterhin, daß mit Getreide und Mehl beladene Schiffe von den Tonnagegebühren ausgenommen werden und schließlich, daß solcherart beladene Schiffe beim Verlassen eines ausländischen Hafens irgendwann vor dem besagten 30. September 1861 nur das genannte Minimum zahlen und von den Tonnagegebühren befreit sein sollen. Das erwähnte Minimum beträgt 25 cents pro <145> Hektoliter (ungefähr 23/4 Bushel). Demzufolge wird Frankreich, da es in den Jahren 1858 und 1859 mehr Weizen (2.014.923 Quarter) und mehr Mehl (4.326.435 hundred weight) als irgendein anderes Land nach England schickte, jetzt ernsthaft mit England beim Einkauf von Getreide auf den ausländischen Märkten konkurrieren, da die einstweilige Aufhebung der französischen gleitenden Skala die gewünschten Erleichterungen für eine solche Konkurrenz gewährt.

Die zwei hauptsächlichen Exportmärkte, auf die sich sowohl England als auch Frankreich beschränkt sehen, sind die Vereinigten Staaten und Südrußland. Bezüglich des letzteren Landes sind die Nachrichten über den Stand der Ernte höchst widersprüchlich. Einerseits wird behauptet, daß die Ernte überaus reichlich ist, andererseits, daß schwere Regengüsse und Hochwasser die Ernte in allen Teilen des Reiches geschädigt haben. Die Landstraßen und Kornfelder der südlichen Provinzen wurden von Heuschrecken schwer verwüstet, eine Plage, die zuerst in Bessarabien auftauchte und deren verheerende Wirkung eine Armee von 20.000 Mann durch Bildung eines Kordons vergeblich auf eine begrenzte Fläche zu beschränken versuchte. Das endgültige Ausmaß der Katastrophe kann man natürlich nicht abschätzen, aber sie ist jedenfalls dazu angetan, das Steigen der Lebensmittelpreise zu beschleunigen. Einige Londoner Zeitungen meinen, daß der mit den großen und plötzlichen Getreideimporten untrennbar verbundene Goldabfluß, mit seiner üblichen Auswirkung auf den Geldmarkt, durch die Goldlieferungen aus Australien ausgeglichen werden kann. Keine Annahme wäre unsinniger. Wir erlebten während der Krise von 1857 eine größere Abnahme der Goldreserven als in irgendeiner ähnlichen Periode vor den Entdeckungen in Australien und Kalifornien. Ich habe bei früheren Gelegenheiten an Hand unbestreitbarer Tatsachen und Zahlen nachgewiesen, daß die außergewöhnlichen Goldimporte nach England seit 1851 durch außergewöhnliche Goldexporte mehr als ausgeglichen wurden. Überdies besteht die Tatsache, daß die Goldreserven in der Bank von England seit 1857 nicht nur den Durchschnittsbetrag nicht überschritten haben, sondern sogar ständig absanken. Während sie im August 1858 noch 17.654.506 Pfd.St. betrugen, waren sie im August 1859 auf 16.877.255 Pfd.St. und im August 1860 auf 15.680.840 Pfd.St. gesunken. Da der Abfluß des Goldes noch nicht eingesetzt hat, kann man dieses Phänomen aus dem Umstand erklären, daß die Aussicht auf eine Mißernte gerade erst zu wirken beginnt, während der Zinsfuß in London bisher höher war als an den anderen führenden Börsen des Kontinents wie Amsterdam, Frankfurt, Hamburg und Paris.

<146> Das kontinentale Europa bietet in diesem Augenblick ein sehr merkwürdiges Schauspiel. Es ist bekannt, daß Frankreich mit großen finanziellen Schwierigkeiten zu kämpfen hat, aber es rüstet in einem so gewaltigen Maße und mit einer so unermüdlichen Energie, als besäße es Aladins Wunderlampe. Österreich taumelt am Rande des Bankrotts, aber irgendwie findet es das Geld, eine riesige Armee zu unterhalten und das Festungsviereck <Mantua, Peschiera, Verona und Legnago> mit gezogenen Geschützen vollzustopfen. Und Rußland, wo alle Finanzoperationen der Regierung fehlgeschlagen sind und wo man von einem wahrscheinlichen nationalen Bankrott spricht - wo die Armee wegen nicht gezahlten Soldes murrt und wo sogar die Treue der Kaiserlichen Garde auf eine harte Probe gestellt wird, da man ihr den Sold für die letzten fünf Monate vorenthält - Rußland wirft seine Truppen trotzdem in Massen an das Schwarze Meer und hält bei Nikolajew 200 Schiffe bereit, um die Soldaten nach der Türkei einzuschiffen. Die Unfähigkeit der russischen Regierung, mit der Leibeigenenfrage, mit der Geldfrage und der wieder auflebenden polnischen Frage fertigzuwerden, scheint sie bestimmt zu haben, den Krieg als letztes Mittel zur Einschläferung der Nation zu versuchen. Die in allen Teilen des Reiches und allen Schichten der russischen Gesellschaft sich erhebenden Klagen werden daher auf Anweisung der Regierung in dem fanatischen Schrei nach Rache für die armen, unterdrückten Christen in der Türkei erstickt. Tagtäglich wimmelt die russische Presse von Illustrationen und Darlegungen der Notwendigkeit einer Intervention in der Türkei. Der folgende Auszug aus dem "Invalid" mag als passendes Beispiel dienen:

"Die orientalische Frage ist in ein Stadium eingetreten, das bestimmt die Mächte veranlassen wird, sich noch lange mit ihr zu beschäftigen, und da sie nun die Aufmerksamkeit ganz Europas auf sich lenkt, müssen wir auch in unseren Spalten davon sprechen. Nur diejenigen, die den Interessen der Menschheit gleichgültig gegenüberstehen, können dieses Thema unbeachtet lassen. Wir sind jedoch verpflichtet, nicht nur die Einzelheiten der orientalischen Begebenheiten wiederzugeben, sondern auch auf die Eventualitäten der Zukunft einzugehen, besonders da es uns obliegt, der Öffentlichkeit zu zeigen, welche Maßnahmen zu ergreifen sind, um einen solch unnatürlichen Zustand zu beseitigen, der eine Schande unseres Jahrhunderts und der Zivilisation ist.

Angesichts der barbarischen Handlungen, welche die Türken begehen dürfen, sind wir mit Rücksicht auf Wahrheit und Gerechtigkeit gezwungen festzustellen, daß Europa sich Ursachen und Folgen dieses muselmanischen Fanatismus selbst zuzuschreiben hat. Wir werden nicht zögern, offen zu sein. Welche Motive bestimmten Europa, sich l853/1854 in einen ungerechten Krieg mit Rußland einzulassen? Europa <147> selbst gab ein zweifaches Ziel als Grund für den Krimfeldzug an: Das eine war, der Macht und dem Ehrgeiz Rußlands Einhalt zu gebieten; das andere, die Unterdrückung der Christen durch die Türken zu verhindern. Europa erkannte folglich das Bestehen einer solchen Unterdrückung an, wollte aber, nachdem es diese durch seine gemeinsame Vermittlung eingestellt hatte, die Integrität der Türkei als notwendige Bedingung des Gleichgewichts der Mächte erhalten. Nachdem der Krieg beendet war, begannen sich die Diplomaten damit zu beschäftigen, wie sie dieses zweifache Ziel erreichen könnten. Der erste Schritt war, die Türkei in die Familie der europäischen Machte aufzunehmen und sie gegen die anmaßende Einmischung seitens irgendeiner der Mächte zu schützen. Dies war leicht zu erreichen, und somit war eines der beiden Ziele gesichert. Aber wie steht es mit dem anderen? Gibt es Garantien für den Schutz der Christen gegen Mord und alle Art von Grausamkeiten? O weh! Europa setzte in dieser Beziehung sein Vertrauen in Worte, Papiere und Dokumente, ohne daß eine feste Garantie zu ihrer Einhaltung vereinbart wurde. Schon am 8. August 1854, als man an eine Beendigung der Feindseligkeiten zu denken begann, wurde die Pforte aufgerufen, ihren christlichen und muselmanischen Untertanen gleiche religiöse Rechte zu gewähren. Die gleiche Forderung wurde in dem Memorandum vom 28. Dezember 1854 an das Petersburger Kabinett gerichtet, und schließlich wurden den vorläufigen Friedensbedingungen, die in Wien am 1. Februar 1856 abgefaßt und später in das Protokoll der ersten Sitzung des Pariser Kongresses aufgenommen wurden, folgende Sätze eingefügt: 'Die Rechte der Rajahs werden geschützt werden, ohne jedoch die Unabhängigkeit und souveräne Würde des Sultans zu beeinträchtigen. Österreich, Frankreich, Großbritannien und die Pforte sind sich darüber einig, daß die politischen und religiösen Rechte der christlichen Untertanen der Türkei gewahrt werden sollten. und sie werden Rußlands Einwilligung zu diesem Vorschlag im Sinne des Friedens fordern.'

Das gleiche Thema beschäftigte den Kongreß in verschiedenen anderen Sitzungen, wie man aus den Protokollen vom 28. Februar und vom 24. und 25. März ersehen kann. Man wollte immer zwei Ziele in Einklang bringen, die einander widersprachen - die souveränen Rechte des Sultans erhalten und die seiner christlichen Untertanen unter den Schutz Europas stellen. Der Kongreß vergaß völlig, daß eben die Rechte der Christen, die er herstellen wollte, von der Pforte in ihren früheren Verträgen mit Europa immer wieder zugestanden worden waren - Verträge, die überdies schon die Souveränität jenes Monarchen beseitigt hatten, von dem Europa jetzt behauptete, er müßte bei der Aufrechterhaltung seiner Macht unterstützt werden. Um diese beiden widersprüchlichen Punkte etwas in Einklang zu bringen, wurde dem Sultan - während man ihn dazu bewegte, den berühmten Hatt-i-Humajun herauszugeben - zugestanden, daß er nach freiem Willen und souveräner Neigung gehandelt habe. So mußte er versprechen, die Rechte seiner christlichen Untertanen zu respektieren und zu vergrößern, und dieses Versprechen wurde als wesentlicher Bestandteil in den Friedensvertrag aufgenommen, um die Einhaltung des Versprechens zu garantieren. Unter diesen Bedingungen verzichtete der Kongreß in der neunten Klausel des Vertrages auf jede weitere Einmischung in die inneren Angelegenheiten der Türkei.

<148> Aber hat der Kongreß wirklich eine Garantie für die Durchführung des Hatt-i-Humajun erhalten? Ist der Sultan irgendwelche effektive Verpflichtungen eingegangen? In dieser Beziehung gab es keine Festlegungen. Denn, obwohl die Weisheit des Hatt-i-Humajun im Vertrag viel gepriesen wird, blieb dieses Dokument, wie ganz Europa es vorausgesagt, ein toter Buchstabe. Aber schlimmer als das - Europa wurde durch den neuen Vertrag aller Rechte der legalen Einmischung beraubt, auch wenn der Hatt-i-Humajun niemals durchgeführt und schon vier Jahre nach seinem Erscheinen trotzdem die schrecklichsten Greueltaten verübt wurden. Erst kürzlich machte Rußland alle Kabinette Europas darauf aufmerksam, daß der Fanatismus der Türken weder an Eifer noch an Heftigkeit nachgelassen habe und daß man bald neue Ausbrüche erwarten könne, obgleich es in der Tat nie eine Entspannungspause gegeben habe. Doch auch danach gab sich Europa mit den Versprechungen der Pforte zufrieden und hing der Hoffnung nach, die schuldigen Parteien bestraft und Gesetz und Ordnung bald wiederhergestellt zu sehen. Es bedurfte eines großen Gemetzels seitens jener Barbaren, um eine Änderung der Anschauung Europas zu bewirken. Dann entschloß es sich endlich einzugreifen, obwohl es dies mit derartigen Verzögerungen und Umschweifen tat, daß man glauben konnte, es beabsichtige, die Schuldigen laufen zu lassen. Alles wurde vom Buchstaben des Vertrages vom 30. März 1856 abhängig gemacht, und genau wie im Falle Italien im vergangenen Jahr wog das Leid eines Volkes nichts im Vergleich zum Text eines diplomatischen Dokuments.

Wir haben aber zu alldem eine ganz andere Meinung. Der Vertrag Europas mit der Türkei garantiert in unseren Augen die Prinzipien der Humanität, der Religion und der Zivilisation. Wenn die Türkei diese Prinzipien verletzt, so hat sie sich die Einmischung Europas selbst zuzuschreiben.

Bis zum Jahre 1856 besaßen die europäischen Mächte kraft mehrerer mit der Pforte abgeschlossener Verträge ein legales Recht, hinsichtlich der Lage der christlichen Rajahs vorstellig zu werden. Heute jedoch scheint es fraglich, ob dieses Recht durch den Vertrag vom 30. März 1856 aufgehoben ist oder nicht. Hat Europa auf das Privileg verzichtet, seine Glaubensbrüder zu schützen? Es hat verzichtet, wenn es jemals mit der Durchführung des Hatt-i-Humajun vom 18. Februar rechnete, wenn es jemals daran glaubte, daß versprochene Reformen und durchgeführte Reformen ein und dasselbe sind, wenn es jemals hoffte, daß die Gewohnheiten, Leidenschaften und Gesetze der Muselmanen sich ändern konnten. Aber natürlich war Europa nie dieser Meinung und konnte es nie sein. Verleitet von dem Glauben, daß die Integrität des Osmanischen Reiches für das Gleichgewicht der Kräfte eine sine qua non <unerläßliche Bedingung> ist, gestattete es dem Sultan, der europäischen Völkerfamilie beizutreten. Dies wurde aber nur unter der Bedingung gewährt, daß sich die Türkei von muselmanischen Traditionen trenne und in ihren Einrichtungen europäisch werde, daß das Schwert nicht länger der einzige Gesetzgeber zwischen Gläubigen und Ungläubigen sein solle, daß die Christen nicht länger die Sklaven ihrer Herren sein sollten und das Eigentum der vornehmen Rajahs nicht mehr den üblichen Grund für die Plündereien der Muselmanen abgeben solle. Das war in der Tat der <149> Grundgedanke, von dem Europa sich im Jahre 1856 leiten ließ. Bei all seinem Zorn gegen Rußland, die natürliche Folge eines blutigen und ungerechten Krieges, entband es die Pforte nicht von ihren früheren Verpflichtungen, sondern forderte im Gegenteil eine fortschreitende Verbesserung der Lage der Christen. Dieses Ziel auf sicherem Wege zu erreichen war der einzige Zweck des gemeinsamen Protektorats Europas über die Pforte, und nur um diesen Preis garantierte Europa die Integrität der Gebiete des Sultans. Ohne dies wäre weder der Krieg noch der Frieden zu rechtfertigen gewesen. Ohne dies wäre die Türkei nie in die Familie der Mächte aufgenommen noch die Integrität ihrer Besitztümer geschützt worden. Die zwei Bedingungen sind so eng verbunden, daß sie nicht getrennt werden können; jeder, der überhaupt sehen will, kann das sehen. Zwar hätte die Form der Bedingungen wirkungsvoller sein können als sie es ist; wenn man den Vertrag buchstäblich nimmt, so hat Europa durch die neunte Klausel formell auf sein Recht zur Einmischung in die inneren Angelegenheiten der Türkei verzichtet; doch sogar in dieser Klausel wird der Hatt-i-Humajun vom 18. Februar erwähnt, demzufolge die Christen das gleiche Recht genießen sollen wie die Muselmanen. Es entspricht daher nur der gesunden Logik, anzunehmen, daß mit der Nichtbeachtung des Hatt-i-Humajun auch die neunte Klausel hinfällig wird.

Vergebens versucht die Türkei nun, den letzten Aufruhr in Syrien zu ersticken. Dieser Aufruhr war unvermeidlich, wenn man bedenkt, daß sich die Lage der Christen nicht gebessert, sondern im Gegenteil verschlechtert hat. Vergebens bemüht sich England, das Eingreifen Europas zu verhindern; es ist gut möglich, daß es seine eigene Politik verfolgt und von politischen und kommerziellen Motiven bestimmt wird, deren Rechtmäßigkeit und Wichtigkeit wir nicht abwägen möchten; aber es kann seine Einwände nicht auf die neunte Klausel des Pariser Vertrags stützen. Vergebens versucht Europa die Tatsache seiner Einmischung unter dem Vorwand zu verbergen, daß sie auf Wunsch des Sultans erfolgt sei. Wir sagen, daß dies alles vergeblich ist; obwohl Troja nicht an die Prophezeiungen der Kassandra glaubte, haben wir zumindest die Genugtuung zu wissen, daß Troja zerstört wurde."