Seitenzahlen verweisen auf: Karl Marx - Friedrich Engels - Werke, Band 11, S. 402-407
Dietz Verlag, Berlin/DDR 1961

Karl Marx

Birminghamer Konferenz -
Die dänische Erbfolge -
Die vier Garantien


I

["Neue Oder-Zeitung" Nr. 349 vom 30. Juli 1855]

<402> London, 27. Juli. Im Gegensatz zur Administrativreform-Assoziation hat sich zu London eine "Staatsreform-Assoziation" gebildet. Sie hat in ihr Komitee Ernest Jones und einige andere Chartistenführer zugezogen. Auf dem öffentlichen Meeting, das sie vorgestern abhielt, wurde Reform des Parlaments auf Grundlage des allgemeinen Wahlrechts als Haupttendenz proklamiert.

Die Birminghamer Konferenz schloß ihre Sitzungen am 23. Juli. Sie bestand aus Delegierten von Huddersfield, Newcastle-upon-Tyne, London, Halifax, Sheffield, Leeds, Derby, Bradford, Nottingham und Birmingham, alle zu Birmingham versammelt, um zu einem Urteil über die auswärtige Politik der regierenden Klasse und ihrer Repräsentanten in Kabinett und Parlament zu gelangen. Die Chartisten, wie die "Birmingham Daily Press" bemerkt,

"hatten seit Jahren jede beabsichtigte Bewegung unterbrochen, nicht so diese. Sie beteiligten sich daran mit Herz und Seele, weil sie fühlten, daß sie kein ihnen feindliches oder fremdes, überhaupt kein Klasseninteresse verfolge."

Urquharts Anwesenheit in den Fabrikdistrikten gab unstreitig den Anstoß zu dieser merkwürdigen Konferenz, deren Sitzungen er bis zum Schlusse beiwohnte. Durch Zeitmangel verhindert, der Einladung zur Teilnahme an diesen Konferenzen zu folgen, können wir erst jetzt aus dem uns übersandten gedruckten Bericht der Konferenz einige interessante Aktenstücke im Auszug mitteilen. Die käufliche Londoner Presse verschweigt oder entstellt. Folgende Korrespondenz fand zwischen Graf Malmesbury und dem Sekretär des von der Konferenz niedergesetzten Komitees statt <1>:

<403> "Mein Herr! Ich hatte die Ehre, Ihre Einladung zur Teilnahme an der Birminghamer Konferenz zu erhalten. Es steht nicht in meiner Macht, sie anzunehmen. Ich beeile mich indes, Ihnen die gewünschten Aufschlüsse über den dänischen Vertrag vom 8. Mai 1852 zu geben. Sie irren sich über die Tendenz dieses Vertrages. Es ist nicht wahr, daß 'durch den Vertrag Rußland die Thronfolge in Dänemark und Schleswig-Holstein gesichert wird'. Rußland hat kein Recht erhalten, gegenwärtiges oder eventuelles, das es nicht vor dem Vertrage besessen. Gegenwärtig leben vier männliche Erben der Krone Dänemarks. Der Vertrag schreibt vor, daß, sollten alle verscheiden, die hohen Kontrahenten - nämlich Österreich, Preußen, Rußland, England, Frankreich und Schweden - sich verpflichten, jeden weitern Vorschlag in Betracht zu ziehen, der vom König von Dänemark zur Sicherung der Nachfolge auf dem Prinzip der Integrität der dänischen Monarchie gemacht würde. Sollte dies entfernte Ereignis eintreffen, so würden die kontrahierenden Mächte sich versammeln, um die dänische Erbfolge zu regulieren, und ich überlasse es Ihrem Urteil, ob die fünf Mächte, die den Vertrag vom 8. Mai mit Rußland unterzeichnet, in solchem Falle geneigt sein werden, ihm, als dem Haupte des Hauses Holstein-Gottorp, die Annexation der gesamten dänischen Monarchie zu seinen Besitzungen zu gewähren."

So Lord Malmesbury. Auf diesen Brief antwortet der Sekretär der Konferenz:

"Mylord! Ich bin von der Birminghamer Konferenz beauftragt, Eurer Lordschaft für die Mitteilung über den dänischen Vertrag zu danken. Wir entnehmen daraus, daß für den erwarteten Todesfall der vier Erbberechtigten England und Rußland verpflichtet sind, zwischen dem König von Dänemark einerseits und den verschiedenen Staaten <404> Dänemark, Schleswig und Holstein andererseits zu intervenieren. Wir begreifen nicht, auf welchen Rechtsanspruch solche Intervention fußt, und können nur dafür halten, daß die Tatsache des Kriegs mit Rußland benutzt werden sollte, um uns zu befähigen, von einer so unmoralischen und ungesetzlichen Handlung abzustehen. Sie deuten uns an, daß in Ihrer Ansicht der Charakter der sechs Mächte gegen die Zulassung Rußlands Bürgschaft leistet. Wir sind sehr begierig, von Ihrer Lordschaft zu erfahren, wer für die Gesamtmonarchie eintreten soll, wenn nicht Rußland. Wenn England nicht bezweckte, Rußland als Universalerben einzusetzen, warum machte es Rußlands Verzichtleistung auf Holstein-Gottorp nicht zur Bedingung des Vertrags? Da Eure Lordschaft den fraglichen Vertrag unterzeichnet haben, ist vorauszusehen, daß diese Fragen unbeantwortlich, oder daß Sie, mehr als jede andere Person, fähig zu antworten. Ich bin daher beauftragt, Eure Lordschaft zu ersuchen, diese Frage beantworten und so eine Quelle großer Unruhe abschneiden zu wollen."

An diesem Punkte bricht die Korrespondenz natürlich ab, obgleich die Lordschaft erklären konnte, daß Seine Herrlichkeit nur formell an der Sache beteiligt. Palmerston hatte bereits mit Baron Brunnow das Protokoll unterzeichnet, das Paragraphen und Prinzip des späteren Vertrags feststellte.<2>

Die Konferenz hatte verschiedene Ausschüsse zur Untersuchung und Berichterstattung über verschiedene Fragen niedergesetzt. Am bedeutendsten ist unstreitig das Memoire des Ausschusses über die vier Punkte, wovon wir die charakteristischen Stellen mitteilen:

"Bei der Untersuchung über den Charakter der vier Punkte als Friedensgrundlagen hat Euer Komitee die Entwicklung betrachtet, die sie auf der Wiener Konferenz erhalten; die Unterstützung oder Opposition, die jeder Vorschlag für solche Entwickelung von den respektiven Mächten empfing; die Zeit, wann, und die Manier, worin die Punkte zuerst von den Kabinetten von Frankreich und England niedergelegt wurden; die Quelle, woraus sie ursprünglich herflossen, und ihr Verhältnis zum eingestandnen Gegenstand des Krieges - zur Unabhängigkeit und Integrität des Osmanischen Reichs. Wir finden die Urquelle der vier Punkte in folgendem Vorschlag, niedergelegt in der Depesche des Grafen Nesselrode vom 29. Juni 1854 und betitelt 'Konsolidation der Rechte der Christen in der Türkei': 'Ausgehend von der Idee, daß die für alle christlichen Untertanen der Pforte zu erhaltenden bürgerlichen Rechte von den religiösen Rechten unzertrennlich, haben wir bereits erklärt, daß, wenn dies der Fall, die vom Kaiser an die Pforte gemachten Forderungen erfüllt wären, die Streitfrage wegfallen und Seine <405> Majestät bereit sein würde, seine Mitwirkung zu einer europäischen Garantie für diese Privilegien zu geben.'

Dieser Vorschlag, ein Vorschlag für die beständige Einmischung nicht von einer, sondern von 5 Mächten in die inneren Angelegenheiten der Türkei, wurde von England und Frankreich in der Form des 4. Punktes angenommen und von Drouyn de Lhuys folgendermaßen eingekleidet in seiner Antwortsdepesche an Graf Nesselrode vom 22. Juli 1854, 'daß keine Macht das Recht beanspruchen soll, irgendein offizielles Protektorat über die Untertanen der Pforte, welchem Ritus sie immer angehören mögen, auszuüben, sondern daß Frankreich, Österreich, Großbritannien, Preußen und Rußland ihre wechselseitige Kooperation leihe, um von der Initiative der osmanischen Regierung die Sanktion und Beobachtung der religiösen Privilegien der verschiedenen christlichen Gemeinden zu erhalten, und die hochherzigen Absichten Seiner Majestät des Sultans zum Nutzen ihrer verschiedenen Religionsgenossen zu lenken, so daß daraus keine Verletzung der Würde und Unabhängigkeit seiner Krone entspringen soll'.

Die Wirkung dieses 4. Punktes ist, die Unabhängigkeit des Osmanischen Reichs zu zerstören, die zu verteidigen der eingestandene Zweck des Krieges ist; aber seine Ungesetzlichkeit besteht in der Tatsache, daß diese vorgeschlagene Übergabe von Frankreich und England ohne Zustimmung der Türkei geschah, und daß sie darauf bestanden, trotz der Weigerung der Türkei, den Punkt auf der Wiener Konferenz zu diskutieren. Um Sidney Herberts Worte zu brauchen: 'Die Sache ist verwickelt durch den Umstand, daß wir mit unsrem Feinde übereinstimmen, aber nicht mit unsrem Alliierten.'

Wenn wir im Kriege von Rußland geschlagen und gezwungen werden, um Frieden zu bitten, so dürften wir keinen solchen Vorschlag für eine dritte Macht machen. Um diese Illegalität zu entfernen, war es für England und Frankreich nötig, erst offen zu Rußland überzugehn und der Türkei den Krieg zu erklären.

Wie der 4. Punkt die Übergabe der Unabhängigkeit, ist der 1. Punkt die Übergabe der Integrität der Türkei; und, wie im 4. Punkt, geschieht die Übergabe ohne Einwilligung der betreffenden Partei, indem solche Zustimmung zur Entwickelung des 1. Punktes ausdrücklich vom türkischen Bevollmächtigten vorbehalten blieb.

Wir finden, daß die Trennung der Moldau, der Walachei und Serbiens von der Türkei versteckt wird unter der Versicherung, daß sie fortfahren sollen, der Türkei untertan zu sein. Die Phrase: 'Keine exklusive Protektion soll künftig über diese Provinzen ausgeübt werden', wird in 5 Artikeln entwickelt, die den 5 Mächten dieselbe Stellung anweisen wie der Pforte als gemeinschaftlichem Oberherrn. Sie erhält ihre letzte Vollendung in dem Vorschlage Frankreichs und Englands, in der sechsten Zusammenkunft der Wiener Konferenz, die Walachei und Moldau in einen einzigen Staat zu vereinen, unter einem erblichen Prinzen, gewählt aus einer der herrschenden Familien Europas. Aber die Infamie dieses Aufgebens sowohl der eingestandenen Zwecke Englands als der Rechte unseres Alliierten, der Türkei, wird erhöht durch den Umstand, daß es zu einer Zeit geschah, wo die Armeen Rußlands gezwungen waren, das türkische Gebiet zu räumen, ohne die geringste Hilfsleistung der Streitkräfte Frankreichs und Englands. Da die Übergabe der Integrität und Unabhängigkeit des Osmanischen Reichs so vor der Expedition nach Sewastopol stattfand, folgt von selbst, daß diese Expedition <406> unternommen war mit dem Zweck, die Übergabe zu erzwingen, sie der Türkei aufzuzwingen durch Erschöpfung ihrer Hilfsquellen, und England, indem man ihr den Schein eines Triumphs über Rußland gab."

II

["Neue Oder-Zeitung" Nr. 351 vom 31. Juli 1855]

London, 28. Juli. In bezug auf den 2. Punkt fährt das Birminghamer Dokument fort:

"Der zweite Punkt war die freie Schiffahrt der Donau. Die Unterbrechung der Donauschiffahrt datiert von der Zession des Donaudeltas an Rußland, der Türkei im Frieden von Adrianopel 1829 auferlegt. Diese Zession stand im Widerspruch mit dem Londoner Vertrag vom 6. Juli 1827, der Rußland verbot, türkisches Territorium zu erwerben. Englands ursprüngliches Schweigen zu dieser ungesetzlichen Erwerbung und seine spätere Unterstützung und Anerkennung derselben waren eine fortwährende Verletzung des öffentlichen Rechts. Vorwand dafür bot der Wunsch, den Frieden zu erhalten, ein Vorwand, der in dem bestehenden Kriegszustand natürlich von selbst wegfällt. Die Zession des Donaudeltas an die Türkei war eine unerläßliche Forderung in jedem wirklichen Krieg Englands gegen Rußland. Während aber jede Bezugnahme auf das Donaudelta in den englischen Vorschlägen an Rußland fehlt, machte es aus dieser Frage ein Mittel, Österreich zu beleidigen, dessen Interesse in der freien Donauschiffahrt bloß dem der Türkei selbst nachsteht. In der vierten Zusammenkunft der Wiener Konferenz vom 21. März 1855 beantragte Baron Prokesch, der österreichische Bevollmächtigte, daß Rußland die Neutralität des Donaudeltas zugestehe. Der russische Bevollmächtigte antwortete, 'er werde seine Zustimmung einem Übereinkommen versagen, das den Schein einer indirekten Expropriation habe'. Lord John Russell unterstützte nicht den sehr gemäßigten Vorschlag Österreichs, und die Frage wurde am 23. März zugunsten des fortdauernden Besitzes Rußlands am Donaudelta entschieden. Nachdem Russell diesen Punkt Rußland völlig überlassen hatte, schreibt er am 12. April an Lord Clarendon: 'Graf Buol sagte mir, er hätte nicht auf der Neutralität der Inseln an den Donaumündungen bestanden, weil er sicher gewesen, Rußland würde in solchem Falle die Konferenz abbrechen.' Am 16. April telegraphiert Lord John Russell an Lord Clarendon, daß 'Österreich keine Forderung irgendeiner Zession von Territorium unterstützen will'. Nachdem er erst vernachlässigt, Österreich in der halben Maßregel der Neutralität des Deltas zu unterstützen, nachdem er sich dann versichert, daß es die ganze Maßregel nicht unterstützen werde, nämlich die Zession des Deltas an die Türkei, die von selbst durch Lord Johns Unterwerfung unter Rußland am 23. März fortfiel, schlägt er nun dem Lord Clarendon vor, 'die Zession der an den Donaumündungen gelegenen und durch den Vertrag von Adrianopel überlieferten Inseln an die Türkei zu verlangen'.

<407> Der 3. Punkt lautet: Daß der Vertrag vom Juli 1841 durch die kontrahierenden Mächte im Interesse des europäischen Gleichgewichts und im Sinne der Beschränkung der russischen Macht im Schwarzen Meere revidiert werden soll! Wäre dieser Punkt ehrlich gemeint, so würde er lauten: Erstens Beschränkung der Macht Rußlands; zweitens Wiederherstellung der Rechte der Türkei in der Dardanellenstraße und dem Bosporus. Für die Wiederherstellung der ausschließlichen Kontrolle des Sultans über die Meerenge war keine Stipulation erheischt. Sie fällt an ihn zurück mit der durch die Tatsache des Kriegs gegebenen Abschaffung der Verträge, die sie zeitweilig suspendierten. Diese einfache Ansicht der Sache ist in der Wiener Konferenz nicht einmal angedeutet worden.

Was die Beschränkung der Macht Rußlands betrifft, so bemerkte Graf Buol in seinem Briefe vom 20. Mai 1855 mit Recht: 'In unsrer Meinung sollten die gemeinschaftlichen Anstrengungen der Alliierten darauf gerichtet sein, die politische Macht Rußlands so zu beschränken, daß der Mißbrauch seiner materiellen Hilfsquellen, wenn nicht unmöglich, mindestens im höchsten Grade schwierig wird. Die Verminderung, ja selbst die totale Zerstörung der russischen Flotte im Schwarzen Meere würde für sich selbst nicht hinreichen, Rußland der Vorteile zu berauben, die es von seiner geographischen Lage gegen die Türkei herleitet.'

Von allen Täuschungen, worin die englische Regierung das Parlament gefangenzunehmen suchte, war die einzige, die fehlschlug, der Vorschlag zur Beschränkung der Seemacht Rußlands im Schwarzen Meere. Hätte der Krieg in der Tat seine angeblichen Gegenstände bezweckt, so würden, nachdem einmal bei seinem Beginn die territoriale Integrität des Osmanischen Reiches garantiert war, folgende Friedensbedingungen gestellt worden sein: 1. Zession des Donaudeltas an die Türkei, in dessen Besitz es sich noch de jure befindet. 2. Rußlands Verpflichtung, die Kriegskosten zu decken."

Nach einigen andern Bemerkungen schließt das Dokument mit folgenden Worten:

"Euer Komitee glaubt nicht, daß die Schuld allen Mitgliedern des Kabinetts gleich bewußt war. Es kann nicht die ausnahmsweise Stellung der vier auswärtigen Minister übersehen. Clarendons, Russells, Aberdeens und vor allem Palmerstons, des Mannes, der die Anerkennung des Friedens von Adrianopel sicherstellte, Rußland selbst in Kriegszeiten eine längst ungültig gewordne Schuld abzahlt, die Verträge von Hunkiar-Iskelessi, der Dardanellen, von Balta-Liman, das dänische Protokoll von 1850 entwarf oder genehmigte und dessen Perfidie gegen Polen, Sizilien, die Lombardei, nicht minder als sein Verrat an Frankreich, Persien, Spanien und Dänemark, ihn als den unversöhnlichen Feind nicht nur der Türkei, sondern aller Nationen von Europa bezeichnen. Er [ist] im englischen Kabinett der Meister aller andern, die er erst zur Mitwirkung zu Verbrechen hinriß, die sie zu schwach waren zu durchschauen, um sie dann widerstandslos beherrschen zu können. Nur die Verhängung der Strafe, die das englische Gesetz gegen Hochverrat ausspricht. kann das Volk von den Verschwörern befreien, die es an eine fremde Macht verraten haben."


Textvarianten

<1> Die "New-York Daily Tribune" Nr. 4464 vom 10. August 1855 bringt an Stelle obiger Absätze folgenden Text: "Es ist ein großer Fehler, die Bewegung in England nach den Berichten in der Londoner Presse zu beurteilen. Nehmen wir zum Beispiel die kürzlich stattgefundene Birminghamer Konferenz. Die Mehrzahl der Londoner Zeitungen nahm nicht einmal Notiz von ihr, während die übrigen sich mit der mageren Nachricht begnügten, daß sie stattgefunden hat. Doch was stellte diese Konferenz dar? Sie war ein öffentlicher Kongreß mit Delegierten aus Birmingham, London, Huddersfield, Newcastle, Halifax, Sheffield, Leeds, Derby, Bradford, Nottingham und anderen Orten, einberufen, um die Diskussion über die wichtigste Tagesfrage - die Außenpolitik Englands - einem unfähigen und zusammenbrechenden Parlament aus den Händen zu nehmen.

Zweifelsohne wurde diese Bewegung angetrieben durch die Meetings in den Fabrikdistrikten, auf denen Herr Urquhart sprach, und das hervorstechende Merkmal der in Birmingham gerade stattgefundenen Konferenz war die harmonische Zusammenarbeit von Vertretern der Mittel- und der Arbeiterklasse. Die Konferenz teilte sich in verschiedene Komitees auf, die beauftragt waren, über die wichtigsten Fragen der britischen Außenpolitik zu berichten. Es gelang mir, einen ausführlichen Bericht über die Verhandlungen und die damit verbundenen Dokumente zu erhalten, von denen ich die charakteristischsten den Lesern der 'Tribune' hiermit unterbreite. Das erste ist eine Korrespondenz zwischen dem Sekretär der Konferenz und dem Lord Malmesbury, dem Außenminister der Regierung des Lords Derby, und betrifft den Vertrag über die dänische Erbfolge vom 8. Mai 1852. Lord Malmesbury schreibt:" <=

<2> Die "New-York Daily Tribune" bringt an Stelle dieses Absatzes folgenden Text: "Damit bricht die Korrespondenz ab, da Lord Malmesbury keine Neigung fühlte, sie fortzusetzen. Das Unvermögen Seiner Lordschaft, diese Fragen zu beantworten, hat jedoch eine gewisse Rechtfertigung - der edle Lord fand alle Punkte, die die dänische Erbfolge betreffen, durch Lord Palmerstons Protokoll vom 8. Juli 1850 so gut geordnet, daß der Vertrag in der Tat nur seine Unterschrift benötigte." <=