Seitenzahlen verweisen auf: Karl Marx - Friedrich Engels - Werke, Band 10, S. 103-109
Dietz Verlag, Berlin/DDR 1961
Geschrieben am 3. März 1854.
Aus dem Englischen.
["New-York Daily Tribune" Nr. 4033 vom 22. März 1854, Leitartikel]
<103> Trotz drohender Kriegsgefahr und drückender Notwendigkeit ist es bisher weder der französischen noch der österreichischen Regierung gelungen, den Nervus belli <Nerv des Krieges> zu stärken, nämlich ihre finanzielle Lage. Obgleich die Diners, die der französische Finanzminister den Obereinnehmern, dem Crédit mobilier und den ersten Bankiers von Paris gab, von lukullischer Üppigkeit waren, zeigen sich diese Kapitalisten widerspenstig und neigen zu jener vorsichtigen Sorte von Patriotismus, die möglichst große Vorteile vom Staat herausholt und gewohnt ist, sich auf Kosten der öffentlichen Interessen für ihre privaten schadlos zu halten. So bleiben die Bedingungen, zu denen die beabsichtigte französische Anleihe von zweihundert Millionen Francs erfolgen soll, noch ungewiß.
Was Österreich betrifft, so gibt es keinen Zweifel, daß eines der Hauptmotive, die es veranlassen, sich gegenüber den Westmächten freundlich zu gebärden, die Hoffnung ist, auf diese Weise das Zutrauen der Finanzwelt wiederzubeleben und aus seinen finanziellen Schwierigkeiten herauszukommen. In der Tat hatte das Regierungsblatt in Wien kaum ein paar Worte über die Neutralität Österreichs und das gute Einvernehmen mit Frankreich gesagt, als es die Öffentlichkeit mit der Ankündigung überraschte, daß ein beträchtlicher Teil der sechs Millionen Acres umfassenden Kronländereien verkauft werden sollte, und ein vom 23. Februar 1854 datiertes Reskript publizierte, nach dem das gesamte mit Zwangskurs im Umlauf befindliche Staatspapiergeld im Betrage von 150 Millionen Gulden an die Nationalbank übertragen und nach und nach von ihr in Banknoten umgewechselt wird, so <104> daß nach Ablauf dieser Umwechslung alles von der Schatzkammer ausgegebene Papiergeld eingezogen sein und künftig kein Staatspapiergeld mit Zwangskurs mehr ausgegeben wird. Bei dieser Umwechslung haftet die kaiserliche Regierung der Bank für das an sie übertragene Papiergeld und verpflichtet sich, die Bank für alle mit dem Konvertierungsgeschäft verbundenen Auslagen zu entschädigen, zur Begleichung der so geschaffenen Schuld eine jährliche Rate von wenigstens 10 Millionen Gulden zu bezahlen, die Zolleinnahmen als Sicherheit für die regelmäßige Zahlung dieser Raten an die Bank zu verpfänden und an sie in demselben Verhältnis in Metall zu zahlen, in dem die Zölle in Metallgeld einfließen. Gleichzeitig muß die Regierung kräftig mitwirken, um die Bank in den Stand zu setzen, ihre Verbindlichkeiten zu erfüllen und die Barzahlung wiederaufzunehmen. Inzwischen übernimmt die Bank, um den Besitzern von Banknoten die Möglichkeit zu geben, diese nach Belieben in eine verzinsliche Schuld, zahlbar in Metall, umzuwechseln, die Herausgabe verzinslicher Schuldverschreibungen, die in jeder Hinsicht wie Staatsschuldverschreibungen oder Obligationen behandelt werden können. Auch will die Regierung die sogenannten Einlösungs- und Antizipationsscheine einziehen und ganz außer Umlauf setzen.
Die Konvertierung von Staatspapiergeld mit Zwangskurs in nichtkonvertible Banknoten wird weder ihren Betrag vermindern noch ihre Qualität verbessern, sondern bloß die Bezeichnungen des ausgegebenen Papiergeldes vereinfachen. Da der Staat im Besitz der gleichen Mittel ist, die er der Bank zur Einlösung des Papiergeldes gewährt, würde er selbst von ihnen Gebrauch machen, wenn er nicht genau wüßte, daß das Mißtrauen zu ihm so groß ist, daß sein Kredit nur durch die Hilfe einer Bank aufgerichtet werden kann, die nicht Eigentum des Staates ist. So wächst die Abhängigkeit des Kaisers von den Juden der Wiener Bank in demselben Maße wie der militärische Charakter seiner Herrschaft. Im Januar 1852 verpfändete er ihnen die Salinen von Gmunden, Aussee und Hallein. Im Februar 1854 erhalten sie ein Pfandrecht auf die Zolleinnahmen der ganzen Monarchie. Schritt für Schritt wird die Bank der wirkliche und die Regierung nur mehr der nominelle Beherrscher des Reiches. Je mehr Österreich sich den Forderungen der Bourgeoisie nach Teilnahme an der politischen Macht widersetzt hat, um so tiefer muß es sich dem unbeschränkten Despotismus eines Teiles dieser Klasse beugen - den Finanziers.
Das Dekret, dessen Inhalt wir oben wiedergegeben haben, versteckt einen neuen Anleiheversuch hinter der Form einer Hilfeleistung für die Besitzer von Banknoten, indem diese in eine verzinsliche Schuld umgewandelt werden, wobei die Zinsen in Metall zu zahlen sind. 1852 verpflichtete sich die Regie- <105> rung gleichfalls, verschiedene kleinere Zahlungen und Verbindlichkeiten in Metall zu begleichen, aber da sie die Steuern nur in Staatspapiergeld oder Banknoten erhielt, war sie gezwungen, in London und Frankfurt eine Anleihe von 35 Millionen Gulden aufzunehmen. Die neuen Anleihen vermehren natürlich das alte Defizit, und das erhöhte Defizit führt zu erneuter Ausgabe von Papiergeld, dessen Überfluß und damit verbundene Entwertung man mit ihnen verhindern wollte. Der große Unterschied, den die Regierung zwischen Zahlung in Metallgeld und in Banknoten macht, ist ebensowenig geeignet, die Noten von ihrem üblen Ruf zu befreien, wie die Vermehrung des Zirkulationsmittels der Bank um 150 Millionen sie in den Stand setzen kann, ihren Verpflichtungen nachzukommen und die Barzahlungen wiederaufzunehmen. Die Regierung wird der Bank in demselben Verhältnis in Metall zahlen, wie die Einfuhrzölle in Metall entrichtet werden; aber es ist bekannt, daß nicht nur die österreichischen Bauern, sondern auch die Bürger in den größeren Städten das Horten ebenso lieben wie die Chinesen und Inder; daß 1850 sogar Kupfergeld gehortet wurde und daß 1854 alle Steuern in Papier gezahlt werden, obwohl dies nur mit einem Abzug von vollen 17 Prozent angenommen wird.
Wer in der Geschichte der österreichischen Finanzverwaltung bewandert ist, wird weder in den Versprechungen des neuen Dekrets noch in den finanziellen Kunstgriffen, zu denen man seine Zuflucht nahm, etwas Neues entdecken können. Die erste Ausgabe österreichischen Papiergeldes erfolgte unter der Kaiserin Maria Theresia gegen Ende des Siebenjährigen Krieges. Es bestand ursprünglich aus Bankozetteln, austauschbar gegen Silber bei den Staatsbehörden. 1797 wurde infolge der finanziellen Schwierigkeiten der Regierung in den Kriegen gegen Frankreich die Konvertibilität in Silber aufgehoben. Während die erste Ausgabe unter Kaiserin Maria Theresia sich auf 12 Millionen Gulden belief, betrug 1809 die Gesamtsumme der ausgegebenen Bankozettel 1.060.793.653 Gulden, wobei ihre Entwertung gleichzeitig das Maximum erreichte. Am 20. Februar 1811 veröffentlichte die Regierung ein Patent, wodurch die Bankozettel gänzlich aus dem Umlauf gezogen und zum Kurs von 20 für 100 gegen ein neues Papiergeld, Wiener Währung genannt, eingelöst wurden (daher der Name: Einlösungsscheine). Die Regierung erklärte es zum eigentlichen Geld des Landes und versprach, daß es nie über den Betrag vermehrt werden solle, der zum Umtausch der Bankozettel notwendig sei. Im Mai 1811 hatte die Wiener Währung bereits ein Disagio von 8 Prozent, und es wurden Antizipationsscheine ausgegeben, so genannt, weil ein Teil der Steuereinnahmen für zwölf Jahre durch sie antizipiert wurde. Ihre erste Ausgabe betrug tatsächlich nur 45 Millionen <106> Gulden; zu ihrer Einlösung in zwölf Jahren wurde eine jährliche Summe von 3.750.000 Gulden bestimmt, die von der Grundsteuer genommen werden sollte.
Aber als Folge des Krieges erschien unauffällig eine neue Ausgabe von Antizipationsscheinen nach der andren, jede von einer Entwertung begleitet. 1815 erreichte das Agio für Silber gegenüber der Wiener Währung die Höhe von 400 Prozent. Am 1. Juni 1816 erschien ein kaiserliches Patent, das erklärte, der Staat werde in Zukunft nicht mehr zu uneinlösbarer Papierwährung seine Zuflucht nehmen; das in Umlauf befindliche Papiergeld sollte allmählich eingezogen werden und Metallgeld als normales Zirkulationsmittel wieder eingeführt werden. Um diese Versprechungen zu erfüllen, wurde die privilegierte Nationalbank am 18. Januar 1818 definitiv errichtet, nachdem der Staat mit ihr eine Vereinbarung getroffen hatte, durch die sie sich verpflichtete, das uneinlösbare Papiergeld einzulösen. Dennoch hören wir noch im Juni 1852 den Finanzminister in dem Regierungsorgan wieder verkünden, daß Zwangsanleihen, außerordentliche Steuern, Verminderung des Geldwertes in Zukunft vollkommen ausgeschlossen sein sollten; österreichisches Papiergeld werde, wenn nicht gerade gegenwärtig, so doch in Zukunft, ohne Verlust gegen Metallgeld eingetauscht werden, und die jetzt beabsichtigten Anleihen sollten zur Einziehung des Staatspapiergeldes und zur Zahlung der Staatsschulden an die Bank verwendet werden. Es kann keinen besseren Beweis für die Hohlheit solcher Versprechungen geben als ihre periodische Wiederkehr.
Zur Zeit Maria Theresias war die österreichische Regierung stark genug, ihre eigenen Bankozettel auszugeben, die in Münze eintauschbar waren und sogar ein Agio gegenüber Silber hatten. 1818 mußte der Staat, um sein Papiergeld einzulösen, seine Zuflucht zur Errichtung einer privilegierten Bank, Eigentum privater Kapitalisten, nehmen; diese erhielt Vorteile, welche dem Staat sehr lästig fielen, war aber zur Ausgabe von konvertiblen Noten verpflichtet. 1854 ruft die Regierung eine Bank zu Hilfe, deren eigene Noten ebenso entwertet und uneinlösbar geworden sind wie die des Staates selbst.
Obwohl Österreich sich von 1815 bis 1846 fast ununterbrochenen Friedens und innerer Ruhe erfreute, fand der erste Stoß nach dieser langen Periode es doch gänzlich unvorbereitet. Der Krakauer Aufstand und die Unruhen in Galizien Ende Februar 1846 steigerten die öffentlichen Ausgaben um mehr als 10 Millionen gegenüber 1845. Hauptursache dieses Ansteigens waren die Ausgaben für das Heer. 1845 betrugen sie 50.624.120 Gulden, stiegen aber 1846 um 7 Millionen, während die Ausgaben für die Zivilverwaltung in den Provinzen um 2 Millionen wuchsen. 1847 führten die <107> Handelskrise und die schlechte Ernte zu einer beträchtlichen Verminderung der Steuereinnahmen, während die Ausgaben für das Heer, hauptsächlich infolge der Unruhen in Italien, auf 64 Millionen stiegen. Das Defizit dieses Jahres betrug 7 Millionen. 1848/49 waren die Einnahmen aus ganzen Provinzen verloren, dazu kamen die Kriegskosten in Italien und Ungarn. Das Defizit betrug 1848 45 Millionen Gulden und 1849 121 Millionen. 1849 wurden dreiprozentige Kassenanweisungen mit Zwangskurs im Betrage von 76 Millionen ausgegeben. Lange vorher hatte die Bank die Barzahlungen eingestellt; ihre Emissionen wurden von der Regierung als nichtkonvertibel erklärt. 1850 gab es ein Defizit von 54 Millionen, und die Gefahr eines Krieges mit Preußen ließ den Kurs des Papiergeldes um 60 Prozent fallen. Der Gesamtbetrag des in den Jahren 1849, 1850 und 1851 ausgegebenen Staats Papiergeldes belief sich auf 219 Millionen. 1852 war das Defizit um 8 Millionen größer als 1848 und um 46 Millionen größer als 1847. 1851 betrug das Heeresbudget 126 Millionen, war also fast doppelt so hoch wie 1847. 1852 betrugen die Ausgaben für die Polizei 9 Millionen, das Vierfache von 1848. Auch 1853 stiegen die Ausgaben für Polizei und Heer.
Das eigentliche Problem ist jedoch nicht, wie Österreich in diese finanzielle Sackgasse hineingeriet, sondern wie es, derart in Papierwahrung und Schulden verstrickt, den offenen Bankrott vermieden hat. Im Jahre 1850 betrugen seine Einnahmen 196 Millionen, 74 Millionen mehr als 1848 und 42 Millionen mehr als 1849. 1851 betrugen die Einnahmen 219 Millionen, 23 Millionen mehr als 1850.1852 erreichten sie die Summe von 226 Millionen, einen Zuwachs gegenüber 1851 von 6 Millionen. Die Staatseinnahmen stiegen also ständig an, wenn auch 1852 nicht in demselben Verhältnis wie 1851 und 1851 nicht so wie 1850.
Woher dieses Steigen der Einnahmen? Wenn man von den außerordentlichen Einnahmen aus der sardinischen Kriegsentschädigung und den lombardisch-venezianischen Konfiskationen absieht, so hat die Umwandlung des österreichischen Bauern in einen freien Besitzer seines Grund und Bodens die Steuerkraft des Landes und die Einnahmen aus der Grundsteuer erhöht. Gleichzeitig hat die Abschaffung der Patrimonialgerichte dem Staat das Einkommen zugewendet, dessen sich früher die Aristokratie kraft ihrer Justizgewalt erfreute, und diese Einnahmequelle fließt seit 1849 beständig stärker. Ferner stammte eine beträchtliche Vermehrung aus der Einkommensteuer, die durch das Patent vom 29. Oktober 1849 eingeführt wurde. In den italienischen Provinzen Österreichs hat sich diese Steuer als besonders ergiebig erwiesen. 1852 zum Beispiel betrug die Steigerung der Einkommensteuer in den deutschen und slawischen Provinzen 601.000 Gulden und in den <108> italienischen allein 639.000 Gulden. Die wichtigste Ursache aber, die das österreichische Reich vor dem formellen Bankrott bewahrt hat, ist die Unterwerfung Ungarns und seine Gleichstellung mit den übrigen Provinzen hinsichtlich der Besteuerung.
Die Grundlage des ganzen österreichischen Steuersystems bildet wohl die Grundsteuer. Am 23. Dezember 1817 erschien ein kaiserliches Patent, worin Kaiser Franz seinen Entschluß verkündete, die Grundsteuer für alle seine deutschen, slawischen und italienischen Provinzen einheitlich zu gestalten. In einem Paragraphen dieses Patents ist angeordnet, daß in Zukunft keine Befreiungen von der Grundsteuer "nach der persönlichen Eigenschaft der Grund- oder Hausbesitzer" gewährt werden sollten, und im ganzen handelte man nach diesem Grundsatz. Im Erzherzogtum Österreich wurde der neue Kataster 1834 eingeführt, und dies war das erste Erbland, wo das neue System in Kraft trat. Die österreichische Lombardei besaß einen ausgezeichneten Kataster aus der Zeit Karls VI., den Censimento milanese. Ungarn und Transsylvanien aber trugen keineswegs im gleichen Maße wie die übrigen Provinzen des Reiches zur Grundsteuer und zu anderen Steuern bei. Nach der ungarischen Verfassung hatten die ungarischen Grundbesitzer, welche den weitaus größten Teil des Bodens besaßen, keinerlei direkte Steuer zu zahlen, und selbst mehrere der indirekten Steuern, welche den anderen Provinzen auferlegt waren, drückten Ungarn und Transsylvanien nicht schwer. Die Bevölkerung Ungarns, Transsylvaniens und der Militärgrenze betrug 1846 zusammen 14.549.958, die der anderen Provinzen der Monarchie 24.901.675 Personen, so daß die ersteren sieben Achtzehntel der ganzen Einnahmen hätten beisteuern müssen. Aber Ungarn und Transsylvanien brachten 1846 bloß 23 Millionen auf, was von den Gesamteinnahmen jenes Jahres in Höhe von 164 Millionen nur etwas weniger als ein Siebentel der Einnahmen ausmachte. Die ungarischen Provinzen umfassen 5.855 von den 12.123 deutschen Quadratmeilen, die die Fläche der österreichischen Monarchie mißt, also die Hälfte ihres Gebietes.
Kaiser Joseph II., dessen großes Ziel die Zentralisation und völlige Germanisierung der österreichischen Monarchie war, hatte aus eigener Machtvollkommenheit Neuerungen in Ungarn eingeführt, die das Land in gleiche Stellung mit den anderen Provinzen bringen sollten. Aber dies rief eine derartige Wirkung in der öffentlichen Meinung dieses Landes hervor, daß Joseph II. am Ende seines Lebens fürchtete, die Ungarn würden rebellieren gleich den Niederländern. Die Kaiser Leopold II., Franz I. und Ferdinand I. wagten es nicht, das gefährliche Experiment zu wiederholen. Die Ursache - die Hindernisse, welche die ungarische Verfassung einer steuer- <109> lichen Gleichstellung bereitete - hörte zu wirken auf, nachdem die ungarische Revolution mit russischer Hilfe erstickt worden war. Kaiser Franz Joseph, der niemals auf die ungarische Verfassung geschworen hatte und deshalb zum Kaiser an Ferdinands Stelle erhoben wurde, führte sogleich die Grundsteuer ein, sowie sie in den anderen Kronländern bestand. Außerdem wurde durch die Aufhebung der Zollgrenze gegen Ungarn am 1. Oktober 1850 die Monarchie in bezug auf Zölle und Abgaben ein einziges Gebiet. Die Verbrauchssteuer und das Tabakmonopol wurden gleichfalls hier am 1. März 1851 eingeführt. Die Zunahme der direkten Steuern allein in den ungarischen Provinzen betrug 11.500.000 im Jahre 1851 und ungefähr 8 Millionen Gulden im Jahre 1852.
Wir gelangen somit zu dem unwiderleglichen Schluß, daß von dem Besitz Ungarns und der Lombardei nicht bloß die politische, sondern auch die ökonomische Existenz des österreichischen Reiches abhängt und daß mit ihrem Verlust der lang verzögerte Bankrott dieses Staates unvermeidlich wird.