Seitenzahlen verweisen auf: Karl Marx - Friedrich Engels - Werke, Band 6, S. 529
Dietz Verlag, Berlin/DDR 1959

Karl Marx

An den Redakteur der Zeitung "La Presse"

["La Presse" vom 30. Juli 1849]

<529> Ihre in "La Presse" vom 26. Juli veröffentlichte Notiz bezüglich meines Aufenthalts in Paris, die auch andere Blätter wörtlich abgedruckt haben, enthält derart irrige Feststellungen, daß ich gezwungen bin, mit einigen Zeilen darauf zu antworten.

Vor allem ist die "Neue Rheinische Zeitung", deren Eigentümer und Chefredakteur ich war, niemals verboten worden. Ihr Erscheinen war lediglich fünf Tage lang wegen des Belagerungszustands untersagt. Nach Beendigung des Belagerungszustands erschien die Zeitung wieder, so auch in den darauffolgenden sieben Monaten. Da die preußische Regierung keine Möglichkeit sah, die Zeitung auf gesetzmäßigem Wege zu verbieten, bediente sie sich eines merkwürdigen Mittels: Sie entledigte sich des Eigentümers, das heißt, sie verbot mir den Aufenthalt in Preußen. Was die Gesetzlichkeit dieser Maßnahme anbelangt, so wird die in Kürze zusammentretende preußische Abgeordnetenkammer darüber entscheiden.

Nachdem man mir den Aufenthalt in Preußen verboten hatte, begab ich mich zuerst in das Großherzogtum Hessen, in dem mir - ebenso wie in andern Teilen Deutschlands - der Aufenthalt nicht verboten war. Nach Paris bin ich nicht, wie es Ihre Zeitung behauptet, als Flüchtling gekommen, sondern aus freien Stücken, mit einem ordentlichen Paß und dem alleinigen Ziel, die Materialien für meine bereits vor fünf Jahren begonnene Arbeit über die Geschichte der politischen Ökonomie zu ergänzen.

Ebensowenig habe ich Befehl erhalten, Paris sofort zu verlassen, sondern man ließ mir Zeit, eine Beschwerde an den Innenminister zu richten. Diese Beschwerde habe ich eingereicht und erwarte nun das Resultat.

Empfangen Sie etc.
Dr. K. Marx

Aus dem Französischen.